Hallo zusammen,
mein Telekommunikationsanbieter erhebt für die Erstellung einer Rechnung (bei ihm genannt: Umsatzsteuer-Nachweis) eine Gebühr in Höhe von 0,95 € monatlich. Ist dies rechtens?
Mir ist bewusst, dass Papier-Rechnungen bei reinen Online-Anbietern gebührenpflichtig sein dürfen, jedoch halte ich es für sehr unverschämt, wenn PDF-Rechnungen, die nur im Service-Portal des Anbieters abrufbar sind, dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Was meint das Gesetz hierzu?
VG
Marco
Gebühr für Online-Rechnung?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Bist Du Unternehmer?
Was steht in den AGB zu dem Thema?
Zitat:jedoch halte ich es für sehr unverschämt, wenn PDF-Rechnungen, die nur im Service-Portal des Anbieters abrufbar sind, dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Stimmt, da benötigt es keine Hardware oder Software zu, Menschen sind auh nicht notwendig, das macht alles der Heilige Geist und der hat ja keine Kosten ...
Hallo Harry,
natürlich ist mir bewusst, dass jegliches Unternehmen seine Aufwände einkalkulieren muss. Ich selbst bin kein Unternehmer (zumindest in dieser Fragestellung) sondern agiere als Privatperson.
Mich irritiert halt, dass ich erst im Nachgang erfahre, dass - wenn ich eine Rechnung benötige - diese bezahlen soll. Technisch steht die Rechnung ja im System bereit, ist nur nicht abrufbar ohne Zahlung.
Ja, ich habe den Hinweis darauf - versteckt in den kleingedruckten Tarifinformationen - eventuell übersehen. Meine Frage ist auch eher: Ist es grundsätzlich möglich, dass ein Unternehmen Waren/Dienstleistungen verkauft ohne dafür eine Rechnung stellen zu müssen?
Ist ja eher ein System, um im Nachgang bei günstigen Tarifen noch aus den Kunden Geld rauszuschlagen. Diesen Fall hatte ich auch bisher bei keinem meiner Mobilfunkanbietern.
VG
Marco
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Zitat:Ist es grundsätzlich möglich, dass ein Unternehmen Waren/Dienstleistungen verkauft ohne dafür eine Rechnung stellen zu müssen?
Passiert tagtäglich millionenfach.
Oder schon mal ne Rechnung für die Currywurst erhalten, das Eis auf die Hand, das Teilchen beim Bäcker, ....
Ich konnte jetzt auch nichts finden, das die Rechnung gegenüber Verbrauchern grundsätzlich kostenlos sein muss, zumal hier ja kein gesetzlicher Anspruch auf eine Rechnung besteht.
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