Guten Tag,
Ich habe einen Monitor wegen eines Anzeigefehlers zur Reparatur
an einen Händler geschickt. Der Händler hat den Monitor samt Fehlerbeschreibung und Foto des Defekts erhalten. Daraufhin wurde vom Händler eine Sichtprüfung durchgeführt und der Monitor an ein Service Center weitergeleitet.
Das Service Center hat nun einen Displaybruch durch Fremdeinwirkung festgestellt, weshalb der Monitor nicht repariert werden kann. Dieser Displaybruch hat bei meinem Versand nicht existiert und muss während der Weiterleitung entstanden sein. Der Händler möchte nun keine Reparatur vornehmen und behauptet, dass ich den Monitor beim Versand nicht ausreichend verpackt habe.
Ich behaupte aber, dass der Monitor irreparabel bei der Weiterleitung durch den Händler an das Service Center beschädigt wurde. Hätte der Händler einen Mangel durch Fremdeinwirkung nicht schon bei Sichtprüfung des Gerätes feststellen müssen?
Gefahrenübergang beim Versand von Privatperson an Unternehmen
31. Oktober 2019
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Frage vom 31. Oktober 2019 | 14:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefahrenübergang beim Versand von Privatperson an Unternehmen
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2019 | 19:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119464 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatIch behaupte aber, dass der Monitor irreparabel bei der Weiterleitung durch den Händler an das Service Center beschädigt wurde. :
Behauptungen bedürfen vor Gericht in aller Regel auch irgendwie Beweisen.
ZitatHätte der Händler einen Mangel durch Fremdeinwirkung nicht schon bei Sichtprüfung des Gerätes feststellen müssen? :
Nein.
Wenn da z.B. nur ein feiner Riss war oder der Bruch nur im hinteren Teil des Displays, dann fällt da nicht auf.
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