Hallo liebe Gemeinde ,
zuerst tut es mir leid, da ich keine wirklichen Titel für mein Anliegen gefunden habe.
Ich versuche mir beste Mühe zu geben, den fiktiven Sachverhalt zu beschreiben.
Das ganze bezieht sich auf einen Privatkauf oder auch einen Privatverkauf!
Gewerblich steht einem ja ein Widerrufsrecht zu.
Szenario 1 :
Gegenstand wird erworben . (Kaufvertrag kommt zustande z.B Ebay - Privatauktion )
Verkäufer entscheidet sich , den Artikel doch nicht zu verkaufen, bzw fragt bei dem Käufer um Stornierung an.
Kann der Käufer Bedingungen anstellen, z.B er verzichetet auf den Artikel , wenn er eine bestimmte Summe erhält ?
Wie hoch darf diese sein, liegt diese im Ermessen des Käufers?
Szenario 2:
Umgedrehte Verhältnisse
Der Käufer will den Artikel doch nicht. Privatkauf --> keine Rückgabe .
Er bittet den Verkäufer um Stornierung des Kaufs.
Kann dieser Forderungen stellen ? Wenn ja , in welchem Ermessen liegt die Höhe der Forderung ?
Ich freue mich wirklich sehr auf eure Beiträge!!
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Gegenleistung bei Stornierung . Macht mit !! ;)
20. Februar 2011
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Frage vom 20. Februar 2011 | 16:01
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegenleistung bei Stornierung . Macht mit !! ;)
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 20. Februar 2011 | 19:25
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39744x hilfreich)
quote:
Verkäufer entscheidet sich , den Artikel doch nicht zu verkaufen, bzw fragt bei dem Käufer um Stornierung an.
Kann der Käufer Bedingungen anstellen, z.B er verzichetet auf den Artikel , wenn er eine bestimmte Summe erhält ?
Klar kann er das. Das nennt man Vertragsfreiheit.
Der Käufer kann aber auch den Verkäufer in Lieferverzug setzen und dann den Rest dem Anwalt und dem Gericht überlassen.
quote:
Der Käufer will den Artikel doch nicht. Privatkauf --> keine Rückgabe .
Er bittet den Verkäufer um Stornierung des Kaufs.
Kann dieser Forderungen stellen ?
Klar kann er das. Auch hier im Rahmen der Vertragsfreiheit.
Der Verkäufer kann aber auch den Käufer in Annahmeverzug setzen und dann den Rest dem Anwalt und dem Gericht überlassen.
quote:
Wenn ja , in welchem Ermessen liegt die Höhe der Forderung ?
In der Regel nähert man sich im Laufe der Verhandlungen an.
Falls die Diskrepanzen zu hoch sind, regeln das die Anwälte und ein Richter.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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