Gekauft - nie bekommen - einfach Rückerstattet

27. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
lilly123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekauft - nie bekommen - einfach Rückerstattet

Hallo - ich habe eine Frage - ich habe auf der Plattform Kleiderkreisel einen Kettenanhänger gekauft - und bezahlt.

Dieser kam ewig nicht und am 23.12. schrieb mich die Verkäuferin an - er ist wohl mehr wert sie verkauft ihn nicht - sie möchte meine Bankverbidung um den Kauf rückgängig zu machen.

Ich möchte aber den Anhänger - und heute schrieb sie das sie einfach das Geld zurücküberwiesen hat - ich war entsetzt - ohne mein Einverständnis und obwohl ich mich gegen die Rückabwicklung ausgesprochen habe.

Was kann ich tun? Ich finde das höchst unangenehm, möchte den Anhänger aber haben.

LG und Danke!



-----------------
" "

-- Editiert lilly123 am 27.12.2012 18:08

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nun, wenn das beispielsweise reines Gold ist, die Verkäuferin das hat schätzen lassen nachdem bereits der Kaufvertrag eingegangen wurde, weil beispielsweise jemand ihr gesagt hat "Du, verkauf das doch ich für 10€, geh erstemal zu einem Spezialisten und lass den gucken", dann kann ein "Irrtum" vorliegen und gemäß BGB kann sie dann vom Kauf zurücktreten.
Andernfalls, also wenn es keinen guten Grund gibt, könnte man durchaus auf den Kaufvertrag bestehen und im Extremfall sicherlich sogar vor Gericht die Verkäuferin zur Einhaltung zwingen.

Bei Kleiderkreise muss man ja selbst den Preis eintippen. Dabei hätte sie sich vorher überlegen wollen, wieviel sie dafür haben will.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lilly123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ja das sehe ich genauso - und mir ist es schon das 2te mal passiert - was ich aber schlimmer finde das sie einfach eine rücküberweisung vorgenommen hat - ohne mein einverständnis.

wie verhalte ich mich da denn eigentlich? habe ich dann trotzdem noch Rechte wenn das Geld da ist?

Kann ich es stoppen oder ähnliches?

Danke vorab und LG

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lilly123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie teilte mir eben mit sie arbeitet bei einer Bank und darf einfach Überweisen und wenn sie nicht mehr verkaufen will darf sie das auch...Ich bin fassungslos....

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das hat nichts damit zu tun, ob sie bei einer Bank arbeitet oder nicht. Jeder darf direkt zurücküberweisen. Wieso auch nicht. Die Rücküberweisung hat nur bedingt Einfluss darauf. Erledigt ist die Sache erst, wenn man sich einig ist oder wenn ein Gericht ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat.
Sie versucht sie mit der Rücküberweisung vor vollendete Tatsachen zu stellen und vermutlich anhand des geringen Gegenstandswertes jede Verfolgung ihrer Ansichten sinnlos erscheinen lassen.

Man kann auch wegen nur 1 Cent vor Gericht ziehen. Ob einem der Richter dann irgendwie einen Vogel zeigt oder das alles ernst nimmt, sei mal dahin gestellt. Eine Grenze gibt es nicht. Ob es den Ärger Wert ist, das müssen Sie entscheiden.

Wenn es Ärger Wert ist, ist die Unsicherheit da, ob die Verkäuferin nicht doch einen berechtigten Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag hatte und sie außer Kosten für sich nichts erreichen.
Eine schlechte Bewertung auf dem Portal (soweit möglich) mit sachlicher Darstellung (z.B. "verweigert, die Ware zuzusenden. Will plötzlich nicht mehr verkaufen.") hilft zumindest anderen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lilly123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

...vielen dank für die antwort...ich habe bei verschiedenen banken angerufen (bis 22 uhr besetztes call center ist doch manchmal von vorteil) und diese teilten mir mit, das sie meinerseits einen widerspruch hat und nicht einfach ohne einverständnis zurücküberweisen darf.

sie teilte mir mit sie habe einen rechtlichen vorteil und darf dies, aber so einfach ist es nicht. ich bin sehr enttäuscht da ich es ihr untersagt habe und sie es nicht eingehalten hat.

sie will es rechtlich prüfen lassen - bitte soll sie - das ist ein misstrauensbruch und arg listig.

stimmt, sie stellt mich vor vollendete tatsachen. ich bin trotzdem fassungslos. da kann also jedes versandhaus meine überweisung einfach zurück überweisen ohne mein einverstädnnis...mmhhh

vielen lieben dank für die mühe..

lg

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

natürlich darf sie oder jedes Versandhaus dir einfach Geld überweisen, dass stellt weder Missbrauch noch Arglist oder dergleichen dar! Man muss nicht die Erlaubnis haben Jemanden etwas zu Überweisen.
Auch hat deine VK keineswegs ihre bankposition dazu missbraucht, denn du hast ihr ja vorher das geld überwiesen, somit hat sie automatisch auch deine Bankdaten bekommen. Vergiss einfach den Punkt mit der Überweiung an dich, dass dürfte Jeder und es braucht auch nicht deine Zustimmung dazu.

Jedoch hat die überweisung an sich, kenen Einfluss auf den KV, dieser hat weiter Bestand, an dem kannst du jetzt fessthalten oder auch nicht, musst du dir überlegen, ob du klagenund ein Risiko eingehen willst, oder nicht...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.155 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen