hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
vor kurzem ist bei meinem audi die einspritzpumpe kaputt gegangen. ich habe von einem händler eine gebrauchte gekauft, auf die er 2 jahre garantie gibt.
diese pumpe habe ich dann von einer meisterwerkstatt einbauen lassen. doch mein audi ging immer noch nicht und es zeigte an, dass die pumpe einen defekt hat. der verkäufer sagte mir dann, der meister hätte keine ahnung, ich solle das auto zu audi bringen. das habe ich dann gemacht und audi hat mir ebenfalls den gleichen defekt der pumpe bestätigt. jetzt sagt der verkäufer zu mir, mein meister und vw hätten keine ahnung oder der meister hätte sie beim einbau beschädigt. und die pumpe hätte er mir zugeschickt und davor geprüft, sie wäre in ordnung.
auf meiner rechnung steht, dass er 2 jahre garantie gibt, wenn ein meisterbetrieb sie einbaut.
ich habe ihn aufgefordert mir eine pumpe zuzusenden, die in ordnung ist. er weigert sich. ich habe nun seit wochen kein auto. und er antwortet mir gar nicht mehr.
ich möchte eine pumpe, die in ordnung ist und den erneuten einbau der pumpe bezahlt haben. außerdem soll er auch die kosten für die überprüfung bei audi und meinen fahrzeugausfall bezahlen.
lohnt es sich für mich, die angelegenheit einem anwalt zu übergeben?
wäre euch sehr dankbar für eine antwort.
gruss caro
-----------------
""
Gekaufte Einspritzpumpe kaputt trotz Garantie
29. November 2011
Thema abonnieren
Frage vom 29. November 2011 | 23:07
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 20x hilfreich)
Gekaufte Einspritzpumpe kaputt trotz Garantie
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. November 2011 | 23:23
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>lohnt es sich für mich, die angelegenheit einem anwalt zu übergeben? <hr size=1 noshade>
Ich denke schon.
Aus §§ 439 , 476 BGB ergibt sich das selbsterklärend. Die 6 Monate sind ja wohl noch nicht um.
Du solltest ihn nur nachweisbar mit der Ersatzlieferung in Verzug setzen, dann sind als Verzugsschaden auch die Anwaltskosten geschuldet.
Sonst könntest du darauf sitzen bleiben, wenn er auf das erste Schreiben einknickt. Die Frist braucht wegen der Vorgeschichte nicht allzu lange zu sein, 1 Woche sollte reichen.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.058
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten