Hallo liebe Forum Gemeinde,
ich hoffe man kann mir ein Tipp geben.
Haben uns einen Tisch sowie 4 Stühle gekauft. Wurden im Möbelhaus gekauft und im Lager dann abgeholt.
Daheim wurde festgestellt das 3 von 4 Stühlen kaputt sind. Sitzpolster unten aufgerissen etc..
Würden gerne vom Kaufvertrag der Stühle zurück treten. Verkäufer bietet aber nur einen Austausch an.
VK hat um Bilder per Mail gebeten aber einen wird jetzt unterstellt das man die Ware bei der Montage kaputt gemacht haben.
Wobei ein Stuhl erst gar nicht montiert wurde und ich/wir haben nichts kaputt gemacht. Ist eine Unterstellung.
VK sowie der Verkaufsleiter sind nicht die freundlichsten.
Haben es nicht direkt gesagt aber praktisch => Kunde zu blöd und hat die Ware kaputt gemacht.
Was kann man da am besten machen?
Wir haben kein Auto das wir einfach die Ware ins Lager fahren. Am liebsten würde man bestehen das die abgeholt werden.
Vielen Dank!
-----------------
""
Gekaufte Stühle kaputt
5. März 2012
Thema abonnieren
Frage vom 5. März 2012 | 21:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekaufte Stühle kaputt
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 6. März 2012 | 08:41
Von
Status: Praktikant (571 Beiträge, 281x hilfreich)
Was Sie gerne möchten ist hier eigentlich nebensächlich. Der VK kann auf auf Nachbesserung oder - wie er es angeboten hat - auf Austausch bestehen. Ein recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag haben Sie erst, wenn der VK 2x vergeblich nachgebessert hat.
Sie können natürlich den VK darum bitten die Stühle abzuholen. Aber dann müssen Sie auch für die Abholung bezahlen.
-----------------
""
#2
Antwort vom 6. März 2012 | 11:10
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2497x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Sie können natürlich den VK darum bitten die Stühle abzuholen. Aber dann müssen Sie auch für die Abholung bezahlen. <hr size=1 noshade>
Nein, das ist nun wirklich ganz klar in § 439 II BGB geregelt:
VK muss die Kosten tragen.
Hinzu kommt, dass § 439 III BGB unwirksam ist, Verstoss gegen EU-Recht, VIII ZR 70/08
Vor diesem Hintergrund ist zunächst § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die dort genannte Nacherfüllungsvariante "Lieferung einer mangelfreien Sache" auch den Ausbau und den Abtransport der mangelhaften Kaufsache - hier der von der Beklagten gelieferten mangelhaften Bodenfliesen - umfasst
Das gilt erst recht, wenn es nur um Transportkosten geht.
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
244.942
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten