Hallo,
ich bitte um Hilfe bzgl. folgender Frage:
Mal angenommen, jemand (privat) kauft von privat einen Fahradanhänger. Die Lieferung ist nicht komplett, stimmt mit dem Angebot (ursprünglich Online-Angebot, auf Sofortkauf außerhalb des Portals geeinigt) nicht überein. Es fehlen Teile die in der Artikelbeschreibung aufgeführt sind.
Der Verkäufer behauptet er hätte alle Teile geliefert, es wäre nun Sache des Postunternehmens. Das Paket ist jedoch unversehrt und verschlossen beim Käufer angekommen.
Der Käufer möchte schnellstmöglich den Fahrradanhänger nutzen und benötigt dafür dringend die fehlenden Teile, ohne die in keinster Weise ein Nutzen möglich ist.
Es steht Aussage gegen Aussage. Der Käufer hat jedoch bezahlt und nicht die vollständige Ware erhalten. Wie könnte da verfahren werden?
Vielen Dank!
Gekaufte Ware unvollständig
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo,
ich verstehe immer nicht, warum sich die Leute regelmäßig außerhalb von Ebay einigen(wollen).
Das sieht Ebay gar nicht gerne....
Normaler weise gäbe es ja die Sachmangelhaftung, aber wenn Ihr euch außerhalb geinigt habt.
Iss die Frage, was habt ihr dabei "abgesprochen", bzw. ob Du, RECHTLICH gesehen, noch auf das Ebay-Angebot(Artikelbeschreibung) pochen kannst.
Ansonsten;(Paket) Wenn das Paket über DHL
verschickt wurde, so steht da das Gewicht drauf.
Einfach mal messen, was es bei LIEFERUNG wiegt/gewogen hat.
Wenn WENIGER Gewicht als bei Einlieferung, dann hat die Post geklaut.
Deshalb verschicke ICH nicht mehr über DHL.
Gruss
Hallo,
quote:
Normaler weise gäbe es ja die Sachmangelhaftung, aber wenn Ihr euch außerhalb geinigt habt.
das ist unerheblich, es gelten zumindest die gesetzlichen Regelungen.
Und dass bei einem unversehrten Paket ein Postmitarbeiter für ihn vermutlich unbedeutende Teile entwendet hat, ist doch sehr unwahrscheinlich.
Letztendlich steht aber wirklich Aussage gegen Aussage, aber da das Versandrisiko beim Käufer liegt, wird er wohl einen Prozess eher verlieren.
Die ganze Sache wäre auch über die Onlineplattform (war es überhaupt ebay ?) nicht anders ausgegangen, mit Ausnahme der nun nicht mehr möglichen negativen Bewertung.
MfG Stefan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten