Gekauften Artikel mit Gebrauchsspuren zurückgeben.

13. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
aaaleeex
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekauften Artikel mit Gebrauchsspuren zurückgeben.

Ich habe für mein Auto Lautsprecher gekauft die unglaublich schlecht sind so das ich sie zurückgeben möchte. Verkäufer ist ein Händler über ebay. Um sie zu Testen habe ich sie mit zumindest 2 Schrauben eingebaut und kurzzeitig in Betrieb genommen. Ich habe gelesen das man wenn man den Artikel nur Testet ihn Trotzdem innerhalb der ersten 2 Wochen zurückgeben kann und der Verkäufer auch keinen Wertersatzanspruch hat.
Der Verkäufer lehnt nun eine Rücknahme ab da er keine Ware mit Gebrauchsspuren zurücknimmt. Kann er dies machen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von aaaleeex):
Kann er dies machen?
Können schon, aber er darf es nicht. Wenn er sich weigert, dann hilft nur der Weg über eine Klage. Es ist nun einmal das Verkäuferrisiko, dass gebrauchte Waren mit Gebrauchsspuren zurückkommen.
Es ist üblich, dass LAutsprecher in Ausstellungsräumen in eine Klangwand eingebaut werden. Dementsprechend geht ein Enbau zum ausprobieren auch nicht über das hinaus wie ein Test in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Notwendige Einbauspuren stellen somit keinen Mangel dar der den Händler zu irgenwelchem Regress berechtigen würde. Schick die Lautsprecher zurück und setz dem Händler eine Frist zur Erstattung des gezahlten Betrages.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von micbu):
Können schon, aber er darf es nicht.



In diesem Fall würde ich micbu mal wiedersprechen. ;)

Er kann es nicht nur, sondern er darf es auch.

Der Händler hat einen Anspruch auf Wertersatz, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist,
der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war.

Das erste Problem ist aber, dass der Händler, der einen Wertersatzanspruch geltend machen will,
dies beweisen muß.
Und jetzt kommt es halt darauf an, was genau deine Gebrauchsspuren sind.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
aaaleeex
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die schnellen Antworten :)

lediglich an 2 von 4 löchern ganz minimale schraubspuren da ich sie einmal einbauen musste da man sonnst die Qualität nicht ganz feststellen kann. Die Anschlusskabel wurden einmal aus den kabelbindern aufgemacht aber wieder eingepackt, es ist also ganz minimal.
Ich denke er kann nur erwas darüber sagen das an einem von 2 Lautsprechern Schraubspuren sind.
Soll ich den Artikel nun einfach zurückschicken?


Vielen Dank im Vorraus

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Es ist üblich, dass LAutsprecher in Ausstellungsräumen in eine Klangwand eingebaut werden.

Ja, als Ausstellungsstück/Testgerät.
Der Kunde bekommt ein Originalverpacktes



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Kunde bekommt ein Originalverpacktes
Das spielt keine Rolle! Es muss für den Kunden möglich sein die Ware so zu testen wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. In einem Ladengeschäft würde er sich, Im Fall von Lautsprechern, diese in einer Klangwand anhören können. Das Gleiche gilt auch für die Prüfung der Ware die im Fernabsatz geliefert wird. Ein Einbau geht also gerade eben nicht über eine Prüfung hinaus wie sie Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Die entstandenen Gebrauchsspuren sind somit normale Spuren einer Prüfung wie in einem Ladengeschäft.
Das ist analog zu Kosmetika zu sehen. Diese darf man öffnen, ausprobieren und ohne Anspruch auf Wertersatz zurücksenden, da es im Ladengeschäft möglich ist Cremes, Parfümes etc. an Testern auszuprobieren.
http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-kosmetik.htm
Lautsprcher ohne Klangkörper zu testen ist unsinnig. Erst durch einen Klangkörper kann man erkennen wie gut oder schlecht ein Lautsprecher ist. Der VK hat hier einfach Pech gehabt. Er muss so etwas in seine Preiskalkulation mit einfliessen lassen.




-- Editiert von micbu am 14.09.2016 10:12

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

P.S.: Evtl. habt ihr es ja überlesen, es geht hier NICHT um einen Kauf in einem Ladengeschäft, sondern:

Zitat (von aaaleeex):
Verkäufer ist ein Händler über ebay.
Der Fragesteller hat seine Frage lediglich in die falsche Rubrik eingestellt.

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von micbu):
Das ist analog zu Kosmetika zu sehen. Diese darf man öffnen, ausprobieren und ohne Anspruch auf Wertersatz zurücksenden,



Da der größte Teil von Cremes, Parfümes etc. versiegelt ist, trifft diese Aussage leider nicht zu.


Zitat (von micbu):
Es muss für den Kunden möglich sein die Ware so zu testen wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.



Ich hatte leider noch nie die Möglichkeit, eine Spülmaschine, eine Waschmaschine, eine Wasserkocher,
eine Microwelle oder einen Lockenstab in einem Elektromarkt zu testen. ;)
Und dass dies bei allen Lautsprechern möglich ist, würde ich bezweifeln.


Ist aber egal, der VK wird hier einen Anspruch auf Wertersatz nicht nachweisen könne.



gruß charly



Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Da der größte Teil von Cremes, Parfümes etc. versiegelt ist, trifft diese Aussage leider nicht zu.
Auch versiegelte Kosmetika darf man öffnen, ausprobieren und den Kauf ohne Wertersatz widerrufen!

Zitat (von charlyt4):
Ich hatte leider noch nie die Möglichkeit, eine Spülmaschine, eine Waschmaschine, eine Wasserkocher,
eine Microwelle oder einen Lockenstab in einem Elektromarkt zu testen.
Von dieser Art Gerät reden wir hier aber nicht!

Zitat (von charlyt4):
Und dass dies bei allen Lautsprechern möglich ist, würde ich bezweifeln.
Muss es auch nicht, es geht nur darum ob es üblich ist oder nicht. Und bei Lautsprechern ist es nun einmal üblich, dass man diese, in eingebautem Zustand, probehören kann. Siehe dazu z.B. auch das berühmte Wasserbetten Urteil: http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/11/18/kein-wertersatz-fur-befulltes-wasserbett-urteil-des-bgh-im-volltext/



-- Editiert von micbu am 14.09.2016 11:20

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#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Selbst wenn der Händler eine Wertminderung nachweisen würde und diese berechtigt wäre, dürfte sich diese nur in einem marginalen Bereich bewegen.

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#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von micbu):
Auch versiegelte Kosmetika darf man öffnen, ausprobieren und den Kauf ohne Wertersatz widerrufen!



Gibt es für diese Aussage eine Rechtsgrundlage?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Gibt es für diese Aussage eine Rechtsgrundlage?

Siehe Post 5 mit Quellenangabe.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von charlyt4):
Gibt es für diese Aussage eine Rechtsgrundlage?

Siehe Post 5 mit Quellenangabe.



Hallo micbu,


ist leider zu alt.
(nur zur Info - hat ja mit den Lautsprechern nichts zu tun)

--------------------------------------------------------------------------------------------------

I. Neue Ausschlussmöglichkeit beim Widerruf zum 13. Juni 2014



§ 312g Widerrufsrecht Absatz 2 Nr. 3 BGB


(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben,
nicht bei folgenden Verträgen:

3.
Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,



(VZ-NRW)
Zudem entfällt bei Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene versiegelt sind, das Widerrufsrecht, wenn Kunden die Versiegelung entfernen. Öffnen Kunden zum Beispiel die Versiegelung eines Lippenstiftes oder die Aluversiegelung auf einer Augencreme, ist ein Widerruf ausgeschlossen - Händler müssen Verbraucher darüber allerdings vorher informieren!




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
3.
Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

Und in dem verlinkten Urteil wurde klargestellt, dass genau diese Gründe bei Kosmetikprodukten nicht vorliegen! Auch wenn das Urteil bereits vor 2014 gefällt wurde, so wurde klargestellt, dass diese Produkte durchaus immer noch zur Rückgabe geeignet sind.
Einen Lippenstift oder Augencreme würde ich persönlich aber auch anders beurteilen als z.B. eine Sonnencreme oder ein Parfüm. Ein Lippenstift berührt die Lippen des Käufers. Eine Augencreme ist normalerweise steril verpackt. Da greift dann der Gesundheitsschutz. Das betriftt aber die meisten Kosmetika eben nicht.



-- Editiert von micbu am 14.09.2016 16:22

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