Geld erhalten unbewusst wie weiter verhalten?

15. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 1x hilfreich)
Geld erhalten unbewusst wie weiter verhalten?

Hallo,

Ich hoffe das Thema ist hier richtig.

ich verwalte die Unterlagen meiner Oma aufgrund ihres Alters.

Sie hat heute eine Zahlung auf Ihr Bankkonto von Paypal erhalten?

Ich habe mit der Bankgesprochen und an die Kontonummer den Betrag zurück überwiesen mit verweis, kein Paypal verhanden.

Es wurde versucht PayPal anzurufen, die sagen es könnte mal ein Gastkauf gewesen sein, was ich verneinte.
Paypal Konto schließt paypal aus, da hätte 1 Cent eingehen müssen.

Müssen wir noch weiteres tun oder abwarten ob noch mal was passiert?
Das Geld ist wie erwähnt an die exsakten Daten zurück geschickt.

Man liest ja viel schlechtes über verwendete Daten.
Soweit ich weiß kann die Bankverbindung bei Paypal aber keiner nutzen ohne diese 1 Cent überweisung.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Müssen wir noch weiteres tun oder abwarten ob noch mal was passiert?
In dieser Sache nichts tun.
Aber alles andere könnt ihr tun. ;)

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#2
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay,
Es macht mir schon sorgen ob da einer das Bankkonto verwendet.
Laut Paypal ginge das aber erst nach einer Konto Bestätigung mit einer Cent Überweisung .
Die hat sie nie erhalten.
Daher gehe ich auch von einer Fehlbuchung aus.

Ich markiere mir mal die Kontoauszüge mit der Rücküberweisung um im Falle des Falles dies schnell zu finden.
Die Iban gehört tatsächlich Paypal, was ich bisher raus finden konnto.

Geld hat der Eigentümer ja, in dem Fall Paypal zurück.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Geld hat der Eigentümer ja, in dem Fall Paypal zurück.

Nö, Paypal ist nur der Dienstleister der im Auftrage des Eigentümer das Geld weiterleitet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Geld hat der Eigentümer ja, in dem Fall Paypal zurück.

Nö, Paypal ist nur der Dienstleister der im Auftrage des Eigentümer das Geld weiterleitet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja das ist ja auch Fraglich.
Ich kann mir nach wie vor nur eine Fehlbuchung erklären.

Sollte jemand das Konto meiner Oma benutzt haben wollen, was mein erster verdacht war, hätte es aber in der Vergangenheit eine 1 Cent überweisung geben müssen wo der jenige das Konto bestätigt.
Das ist net der Fall.

Für eine Retoure hätte man mit paypal zahlen müssen.
Auch nicht der Fall.
Die Iban war laut Google Paypal.

Ich schätze das es wirklich zu 99% eine Fehlbuchung war.
Belege werden wir gut aufheben.

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