Geld zahlen ohne Ware zu bekommen?!

22. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Yas Min
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld zahlen ohne Ware zu bekommen?!

Laut §433 BGB ist es eines der Grundprinzipien, dass man "Geld gegen Ware tauscht."
Nun zu meinem konkreten Fall:
Ich wohne in einer WG und mein Mitbewohner ist zuständig für das Internet (Rechnungen, Abschluss, etc. ). Wir sind Kunde bei einem großen Telefon- und Internetprovider und hatten monatelang ziemliche Probleme mit dem Internet- und Telefonanschluss was mich unzählige Diskussions- und Ärgernisstunden mit dem Kundenservice gekostet hat. Letztenendes wurde festgestellt (ohne uns darüber in Kenntnis zu setzen), dass unsere Box (DSL-Telefon-Box) kaputt ist und uns eine neue übersandt. Dadurch, dass mein Mitbewohner den DSL Vertrag aus seiner alten Wohnung mitgenommen hat, ging die Box an die falsche Adresse und ich musste sie in einem anderen Stadtteil abholen.
Mitbekommen haben wir von der neuen Box nur, weil ich wieder stundenlang am Kundenservice hing, und irgendeiner der Mitarbeiter so genial war, festzustellen, dass wir schon lange eine neue Box zugeschickt bekommen haben. (Das war im Juli)
Daraufhin habe ich diese abgeholt und zu Hause aufgebaut.
4 Monate später meint mein Mitbewohner ich schulde ihm 90€ wegen der Box. Ich hätte die Box innerhalb von 14 Tagen zurück an das Unternehmen schicken müssen, da ich das nicht getan habe, müsse ich nun für die 90€ aufkommen. Dieses Problem sei nun außer Acht gelassen.
Fakt ist, dass ich daraufhin erfuhr, dass mein Mitbewohner bei dem Unternehmen angerufen und mit denen ausgemacht hat, die Box nachzuschicken ohne meine Kenntnis. (Das war im Dezember) Geld haben wir nie gesehen.

Also zusammenfassend: Box wurde nach Ablauf der Frist an das Unternehmen zurückgeschickt. Das Geld für diese Box wurde bezahlt.
Nun stehe ich da - ohne Geld und ohne Box.
Ist das rechtens? Müsste ich von dem Unternehmen dann nicht die Box zurückfordern können?
Kann das Unternehmen 90€ verlangen obwohl die Box bei ihnen nachträglich eingegangen ist?

Vielen lieben Dank im Voraus für die Antworten. Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Beste Grüße,
Yasmin

-- Editiert von Yas Min am 22.01.2009 14:26

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