Geld zurück bei Betrug (Name + tel. bekannt)

30. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Evvox
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld zurück bei Betrug (Name + tel. bekannt)

Hi,

zuersteinmal meine Geschichte. Habe in einem Forum ein Handy gekauft. Der Käufer schien mir sehr vertrauenswürdig, habe aber trotzdem mir eine Kopie seines Personalausweises schicken lassen, damit ich mir sicher sein kann, dass diese Person existiert. Das Konto auf das ich überwiesen habe liegt in der Schweiz, da er dort eine Firma leitet. Da alles sonst sehr Vertrauenswürdig war und er mich auch anbot ich könne das Handy abholen lies ich mich auf das Geschäft ein. Habe das Geld überwiesen und gewartet. Habe inmmer guten Kontakt gehabt und emails wurden rasch beantwortet. Schließlich schickte er das Paket los allerdings kam es bis heute nicht an. Er meint, bei der Post sei etwas schief gelaufen und ein anderer Kunde hätte es bereits erhalten. Bin ich nun betrogen worden? Einiges spricht dafür. Einiges aber auch nicht:

1. Er hat mir seine Telefonnummer gegeben NACHDEM das paket "verschwunden" ist
2. obwohl er das Geld hat hält er immernoch Kontakt und meldet sich regelmäßig und meint er hat bei der Post nachgeforscht etc. allerdings nennt er mir nie genaue Ergebnisse.

Das Gute ist, dass ich sowol seinen Namen als auch seine telefonnummer hab, an der er wohl eindeutig identifiziert werden kann. Die Frage ist jetzt folgedene:

Wie stehen die Chancen mein geld wiederzusehen, falls wirklich ein Betrug vorliegt. Das Konto ist wie gesagt in der Schweiz, allerdings verkerht er auch in Deutschland und hat hier wohl auch einen Wohnsitz. Kann jemand die Situation für mich einschätzen?

Danke schonmal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

...nur kurz; Ist der VERKÄUFER ein
PRIVATER so ist, faktisch gesehen, mit Übergabe der Ware(Paket) an die Post, die Sache(für IHN) erledigt.

Allerdings muss er die Übergabe an die Post
schon beweisen können. Hört sich NICHT danach an, das er(Verkäufer) das kann.

Stellt sich allerdings die Frage, ob ein
rechtliches Vorgehen GEGEN den VERKÄUFER
einen SINN macht.

Wo (dauerhaft) nix zu holen ist.....

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von Evvox):
eine Kopie seines Personalausweises schicken lassen
Zitat (von Evvox):
Das Konto ist [..] in der Schweiz, allerdings [..]
Wo sich ein Konto befindet, ist unerheblich. Du hast seinen Personalausweis - einen deutschen Ausweis?


-- Editiert von Artikel26/Resolution217A(III) am 02.07.2021 19:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119473 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Artikel26/Resolution217A(III)):
Du hast seinen Personalausweis - einen deutschen Ausweis?

Nach über 12 Jahren sollte das nicht mehr relevant sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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