Geld-zurück-Garantie anwendbar?

20. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
kay1978
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld-zurück-Garantie anwendbar?

Hallo, kürzlich habe ich eine Gleitsichtbrille gekauft, bei der sich schnell gezeigt hat, dass sie in meinem Alltag keine Verbesserung zur vorherigen Situation (Wechsel zwischen Nah- und Fernbrille) bringt – im Gegenteil.

Nun bietet der Hersteller in seinen AGB eine Geld-zurück-Garantie mit folgendem Wortlaut an:

Zitat:
Die Geld-zurück-Garantie gilt ab Rechnungsdatum für 12 Wochen für Produkte der [Herstellername] mit Kaufdatum ab 01.02.2019. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Käufer bei Unzufriedenheit seine erworbene, unbeschädigte Brille an den Vertragsoptiker zurückgeben und erhält den an die [Herstellername] gezahlten Kaufpreis durch diese unbar erstattet.


In dem mir ausgehändigten und von mir unterschriebenen Verkaufsformular steht wiederum u.a. folgender Vermerk:
Zitat:
Ihre Brille wird nach Ihren persönlichen Seh-Werten angefertigt. Es entfällt daher ein allgemeines Rücktrittsrecht nach dem Bestellvorgang.

Dies verstehe ich allerdings so, dass hiermit ein allgemeines gesetzliches Recht zur Rückgabe gemeint ist, nicht hingegen die vom Hersteller in seinen AGB zusätzlich eingeräumte Geld-zurück-Garantie. Oder liege ich da falsch?

Des Weiteren steht nämlich in dem Verkaufsformular der Hinweis
Zitat:
Der Verkauf erfolgt unter Einbeziehung der AGB der [Link zu den AGB des Herstellers].


Das in einem weiteren Punkt der AGB genannte Widerrufsrecht ist darin nun zwar für auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnittene Brillengläser ausgeschlossen, die obengenannte Geld-zurück-Garantie unterliegt aber gemäß dem AGB-Wortlaut keinerlei Einschränkungen.

Würde die Geld-zurück-Garantie gemäß jenem Wortlaut also auch für meine individuell angefertigte Brille gelten oder nicht?

Vielen Dank und viele Grüße!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von kay1978):
Würde die Geld-zurück-Garantie gemäß jenem Wortlaut also auch für meine individuell angefertigte Brille gelten

Würde ich so sehen, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von kay1978):
kürzlich habe ich eine Gleitsichtbrille gekauft, bei der sich schnell gezeigt hat,
Hat man dich nicht darüber informiert, dass man sich an Gleitsichtbrillen erst gewöhnen muss? Dass es also durchaus etwas länger dauern kann, bevor man die *Erleichterung* spürt?

Wann war denn bei dir * schnell gemerkt*?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kay1978
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hat man dich nicht darüber informiert, dass man sich an Gleitsichtbrillen erst gewöhnen muss? Dass es also durchaus etwas länger dauern kann, bevor man die *Erleichterung* spürt?

Wann war denn bei dir * schnell gemerkt*?

Ja, das hat man. Bei mir waren es allerdings Faktoren, die sich auch durch eine längere Eingewöhnungszeit nicht verändert hätten. Die Zonen in den Gläsern, durch die ich dann jeweils tatsächlich scharf sehen konnte, sind für meinen (Arbeits-)Alltag schlichtweg zu klein.

Mich hatte zuvor vor allem der ewige Wechsel zwischen Nah-und Fernbrille genervt und ich hatte mir von einer Gleitsichbrille da entsprechend Verbesserung erwartet. Im Praxistest stellte sich nun aber schnell heraus, dass es in vielen Situationen unvermeidlich war, doch wieder jeweils auf eine der beiden Einstärkenbrillen zurückzugreifen. In den verbleibenden Situationen wurde ich zumeist in eine unergonomische Körperhaltung genötigt, um die Gleitsichtbrille überhaupt nutzen zu können. Insofern zeigte sich bereits innerhalb weniger Tage, dass eine Gleitsichtbrille für meinen Alltag ungeeignet ist.

Durch eine ausführlichere Beratung und Befragung meiner Lebens- und Arbeistgewohnheiten hätte der Optiker dies womöglich auch im Vorfeld herausfinden können (eine Kollegin berichtete mir von genau so einem Fall), eine Beratung in diesem Umfang fand im Vorfeld allerdings nicht statt.

Übrigens konnte ich die Brille heute ohne Schwierigkeiten über Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie zurückgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hat man dich nicht darüber informiert, dass man sich an Gleitsichtbrillen erst gewöhnen muss? Dass es also durchaus etwas länger dauern kann, bevor man die *Erleichterung* spürt?

Vollkommen korrekt.

Nur fehlt es in der Garantieerkärung am Zeitmoment. Die Garantie tritt ein, sobald der Kunde "unzufrieden" ist.

Wenn also im Laden ein Unbekannter zu dem Kunden sagt "Die sieht aber ******* aus", würde die dadurch ausgelöste Unzufriedenheit die Garantie auslösen - selbst wenn er diese nur 10 Sekunden getragen hätte-


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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