Hallo, kürzlich habe ich eine Gleitsichtbrille gekauft, bei der sich schnell gezeigt hat, dass sie in meinem Alltag keine Verbesserung zur vorherigen Situation (Wechsel zwischen Nah- und Fernbrille) bringt – im Gegenteil.
Nun bietet der Hersteller in seinen AGB eine Geld-zurück-Garantie mit folgendem Wortlaut an:
Zitat:Die Geld-zurück-Garantie gilt ab Rechnungsdatum für 12 Wochen für Produkte der [Herstellername] mit Kaufdatum ab 01.02.2019. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Käufer bei Unzufriedenheit seine erworbene, unbeschädigte Brille an den Vertragsoptiker zurückgeben und erhält den an die [Herstellername] gezahlten Kaufpreis durch diese unbar erstattet.
In dem mir ausgehändigten und von mir unterschriebenen Verkaufsformular steht wiederum u.a. folgender Vermerk:
Zitat:Ihre Brille wird nach Ihren persönlichen Seh-Werten angefertigt. Es entfällt daher ein allgemeines Rücktrittsrecht nach dem Bestellvorgang.
Dies verstehe ich allerdings so, dass hiermit ein allgemeines gesetzliches Recht zur Rückgabe gemeint ist, nicht hingegen die vom Hersteller in seinen AGB zusätzlich eingeräumte Geld-zurück-Garantie. Oder liege ich da falsch?
Des Weiteren steht nämlich in dem Verkaufsformular der Hinweis
Zitat:Der Verkauf erfolgt unter Einbeziehung der AGB der [Link zu den AGB des Herstellers].
Das in einem weiteren Punkt der AGB genannte Widerrufsrecht ist darin nun zwar für auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnittene Brillengläser ausgeschlossen, die obengenannte Geld-zurück-Garantie unterliegt aber gemäß dem AGB-Wortlaut keinerlei Einschränkungen.
Würde die Geld-zurück-Garantie gemäß jenem Wortlaut also auch für meine individuell angefertigte Brille gelten oder nicht?
Vielen Dank und viele Grüße!