Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich habe letzte Woche (11.06) ein Objektiv bei eBay für einen doch etwas stolzeren Preis von einem Privatverkäufer ersteigert.
Die Artikelbeschreibung lautete:
Zitat:Sehr wenig benutzt, sehr guter Zustand. nur ca. 3000 Auflösungen damit gemacht.
Der Versand ging sehr schnell und der Artikel war auch wirklich sehr sorgfältig verpackt.
Die Sendung kam am 13.06 bei mir an.
Meiner Wohnsituation geschuldet öffnete ich das Paket im Beisein eines Freundes.
Der Lieferumfang war vollständig und der optische Zustand des Objektives ist ebenfalls sehr gut. Äußerlich lässt sich kein Mangel oder Schaden feststellen.
Natürlich habe ich es nach dem Auspacken direkt ausprobieren und prüfen wollen , ob auf der Linse o.Ä. Kratzer usw. sind. Und dann fiel mir die eine Sache auf.
Nachdem des Objektiv vollständig ausgefahren wurde, ist beim EInfahren bei ca. 38mm Brennweite ein "Klicken" zu vernehmen. Dieses Klicken tritt immer auf, egal wie weit man es ausfährt. Nachdem ich einen Freund, welcher jahrelange Erfahrung im Bereich der Fotografie hat, gefragt habe, ob dies normal sei, verneinte er. Allerdings sagte er, dass sich durch den Versand etwas verkantet haben könnte und ich das Objektiv erstmal an der Kamera probieren sollte. (Das Objektiv ist rein elektrisch gesteuert über das Sony e-mount, somit würde dieses Problem durch Inbetriebnahme vielleicht verschwinden). Die Möglichkeit zum Ausprobieren hatte ich erst am Tag darauf. (14.06)
Sicherheitshalber wollte ich dem Verkäufer aber direkt über das Problem informieren und daher schilderte ich ihm noch am selben Tag das Problem.
Gesagt getan, aber leider besteht das Problem immer noch. Beim Einfahren "klickt" das Objektiv immer noch.
Daher schickte ich dem Verkäufer noch eine Nachricht, in der ich nach dem weiteren Vorgehen fragte.
Meiner laienhaften Meinung nach entspricht der gelieferte Artikel somit nicht der Artikelbeschreibung, da das Problem schon direkt nach dem Auspacken vorhanden war. Die Lieferung war gut isoliert und "gefüttert" mit solchen Styroporteilchen, sodass beim Transport nichts hätten passieren dürfen.
Ich habe am 15.06 eine Rückgabeanfrage über eBay eröffnet. Bisher hat sich der Verkäufer weder zur Nachricht noch zur Rückgabe geäußert, ist aber auch erst 1 bzw. 2 Tage her.
Allerdings habe ich dennoch ein schlechtes Gefühl, zumal ich Esel per Überweisung gezahlt habe. Fragt mich nicht wieso, ich kann es nicht nachvollziehen und erklären. Daraus werde ich wohl für mein restliches Leben gelernt haben.
Dennoch möchte ich meine weiteren Möglichkeiten wissen.
Da m.M.n die Beschreibung falls war, habe ich das Recht auf Rücknahme durch den Verkäufer.
Da es sich um einen privaten Verkäufer handelt dürfte eine Nachbesserung nicht möglich sein.
Dies wäre wohl der einfachste Weg, daher hoffe ich, dass sich der Verkäufer noch meldet.
Mein Plan B wäre folgender:
Der Verkäufer hatte lediglich folgende Klausel in der Auktion stehen:
Zitat:Verkauf von privat!!!
Nach längere Recherche und meiner laienhaften Meinung nach, schließt diese Formulierung NICHT die Gewährleistung aus, da hier keine Rede von einem Ausschluss ist. Lediglich informiert der Verkäufer, dass er privat verkauft. Allerdings muss der Verkäufer ja grundsätzlich, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, dem Käufer ebenfalls eine Gewährleistung geben.
Jedoch weiß ich hier nicht genau, wie das Vorgehen aussähe.
Strafanzeige, Fristsetzung bzw. Mahnung per Einschreiben, oder letztendlich einen Anwalt einschalten(was mit höheren Kosten verbunden wäre und daher meine letzte Option ist, da ich auch keine Rechtsschutzversicherung habe)
Soweit ich das verstanden habe, bekomme ich durch die Anzeige mein Geld nicht zurück, da ich dieses zivil einklagen muss. (per Anwalt dann?)
Aber eventuell reicht ja die Anzeige auch aus, um dem Verkäufer ein wenig Druck zu machen.
Ich hoffe das Ganze war halbwegs übersichtlich.
Vielen Dank im Voraus
-- Editiert von philomatic am 16.06.2018 08:36
-- Editiert von philomatic am 16.06.2018 08:37