Gelieferter Artikel entspricht nicht Artikelbeschreibung

16. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
philomatic
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gelieferter Artikel entspricht nicht Artikelbeschreibung

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Ich habe letzte Woche (11.06) ein Objektiv bei eBay für einen doch etwas stolzeren Preis von einem Privatverkäufer ersteigert.
Die Artikelbeschreibung lautete:

Zitat:
Sehr wenig benutzt, sehr guter Zustand. nur ca. 3000 Auflösungen damit gemacht.

Der Versand ging sehr schnell und der Artikel war auch wirklich sehr sorgfältig verpackt.

Die Sendung kam am 13.06 bei mir an.
Meiner Wohnsituation geschuldet öffnete ich das Paket im Beisein eines Freundes.
Der Lieferumfang war vollständig und der optische Zustand des Objektives ist ebenfalls sehr gut. Äußerlich lässt sich kein Mangel oder Schaden feststellen.
Natürlich habe ich es nach dem Auspacken direkt ausprobieren und prüfen wollen , ob auf der Linse o.Ä. Kratzer usw. sind. Und dann fiel mir die eine Sache auf.

Nachdem des Objektiv vollständig ausgefahren wurde, ist beim EInfahren bei ca. 38mm Brennweite ein "Klicken" zu vernehmen. Dieses Klicken tritt immer auf, egal wie weit man es ausfährt. Nachdem ich einen Freund, welcher jahrelange Erfahrung im Bereich der Fotografie hat, gefragt habe, ob dies normal sei, verneinte er. Allerdings sagte er, dass sich durch den Versand etwas verkantet haben könnte und ich das Objektiv erstmal an der Kamera probieren sollte. (Das Objektiv ist rein elektrisch gesteuert über das Sony e-mount, somit würde dieses Problem durch Inbetriebnahme vielleicht verschwinden). Die Möglichkeit zum Ausprobieren hatte ich erst am Tag darauf. (14.06)
Sicherheitshalber wollte ich dem Verkäufer aber direkt über das Problem informieren und daher schilderte ich ihm noch am selben Tag das Problem.

Gesagt getan, aber leider besteht das Problem immer noch. Beim Einfahren "klickt" das Objektiv immer noch.
Daher schickte ich dem Verkäufer noch eine Nachricht, in der ich nach dem weiteren Vorgehen fragte.

Meiner laienhaften Meinung nach entspricht der gelieferte Artikel somit nicht der Artikelbeschreibung, da das Problem schon direkt nach dem Auspacken vorhanden war. Die Lieferung war gut isoliert und "gefüttert" mit solchen Styroporteilchen, sodass beim Transport nichts hätten passieren dürfen.

Ich habe am 15.06 eine Rückgabeanfrage über eBay eröffnet. Bisher hat sich der Verkäufer weder zur Nachricht noch zur Rückgabe geäußert, ist aber auch erst 1 bzw. 2 Tage her.
Allerdings habe ich dennoch ein schlechtes Gefühl, zumal ich Esel per Überweisung gezahlt habe. Fragt mich nicht wieso, ich kann es nicht nachvollziehen und erklären. Daraus werde ich wohl für mein restliches Leben gelernt haben.

Dennoch möchte ich meine weiteren Möglichkeiten wissen.
Da m.M.n die Beschreibung falls war, habe ich das Recht auf Rücknahme durch den Verkäufer.
Da es sich um einen privaten Verkäufer handelt dürfte eine Nachbesserung nicht möglich sein.
Dies wäre wohl der einfachste Weg, daher hoffe ich, dass sich der Verkäufer noch meldet.

Mein Plan B wäre folgender:
Der Verkäufer hatte lediglich folgende Klausel in der Auktion stehen:
Zitat:
Verkauf von privat!!!

Nach längere Recherche und meiner laienhaften Meinung nach, schließt diese Formulierung NICHT die Gewährleistung aus, da hier keine Rede von einem Ausschluss ist. Lediglich informiert der Verkäufer, dass er privat verkauft. Allerdings muss der Verkäufer ja grundsätzlich, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, dem Käufer ebenfalls eine Gewährleistung geben.

Jedoch weiß ich hier nicht genau, wie das Vorgehen aussähe.
Strafanzeige, Fristsetzung bzw. Mahnung per Einschreiben, oder letztendlich einen Anwalt einschalten(was mit höheren Kosten verbunden wäre und daher meine letzte Option ist, da ich auch keine Rechtsschutzversicherung habe)
Soweit ich das verstanden habe, bekomme ich durch die Anzeige mein Geld nicht zurück, da ich dieses zivil einklagen muss. (per Anwalt dann?)
Aber eventuell reicht ja die Anzeige auch aus, um dem Verkäufer ein wenig Druck zu machen.

Ich hoffe das Ganze war halbwegs übersichtlich.
Vielen Dank im Voraus


-- Editiert von philomatic am 16.06.2018 08:36

-- Editiert von philomatic am 16.06.2018 08:37

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 4042x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Strafanzeige
Wegen was? Betrug ist ja nichtmal ansatzweise zu erkennen!

Zitat:
Allerdings muss der Verkäufer ja grundsätzlich, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, dem Käufer ebenfalls eine Gewährleistung geben.
Korrekt! Allerdings MUSST Du dafür auch beweisen können, dass der besagte Mangel schon VOR Übergabe an das Versandunternehmen vorhanden war!
Genaugenommen ist das der einzig wichtige Punkt! Kannst du das bewesisen, dann kannst du weiter machen, kannst du das nicht beweisen, dann kannst du an der STelle auch aufhören was zu machen!

Zitat:
zumal ich Esel per Überweisung gezahlt habe. Fragt mich nicht wieso, ich kann es nicht nachvollziehen und erklären. Daraus werde ich wohl für mein restliches Leben gelernt haben.
Hierzu kann man nur sagen, dass du rein ganr nichts falsch gemacht hast, du hast Dich sogar damit vor noch viel höheren Kosten für Dich geschützt!
Hättest Du mit PP gezahlt, dann hätte das ein sehr teures Nachspiel haben können! PP achtet nicht das BGB, die daraus entstehenden Kosten sind dann dein Problem.
Hättest Du mit PP gezahlt, dir darüber das Geld zurück geholt, wäre hier Unser Rat an den VK gewesen, sich direkt an einen Anwalt zu wenden und das Geld von Dir direkt einzutreiben (Dann dwürdest du im besten Fall nur den Artikel erneut zahlen und die Anwaltskosten, im schlechtesten fall, würdest du nicht gleich zahlen, würden auch noch Gerichtskosten hinzukommen!)
Daher, lerne was für dein Leben, PP stellt sich gerne über das BGB, womit der Käufer dann gerne mal ein übles Erlebnis hat!
Daher alles richtig gemacht mit dem Überweisen!

Daher solltest du jetzt erstmal mit dem Punkt anfangen, wie kannst du beweisen, dass der besagte Mangel schon VOR übergabe an das Versandunternehmen vorhanden war?



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 407x hilfreich)

Was interessant wäre zu wissen:
1. Welches Objektiv?
2. Wie hoch ist der "stolze" Preis?
3. Wie alt ist das Objektiv?
4. Was sagt der Fachhändler zu dem "Geräusch"?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13345 Beiträge, 4291x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Möglichkeit zum Ausprobieren hatte ich erst am Tag darauf. (14.06)
Und was ist dabei herausgekommen? Konkret, funktioniert das Objektiv einwandfrei oder nicht?

"Nichtknacken" sehe ich nicht unbedingt als zugesicherte Eigenschaft.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
philomatic
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo erstmal,

vielen Dank für eure beiden Antworten.

Folgende Daten zum Objektiv:
1. Sony SEL1670Z
2. 558€ (zumindest für mich ist das eine Menge Geld für ein Objektiv, auch wenn ich weiß, dass man dort mehrere tausende Euro ausgeben kann)
3. Steht nicht in der Artikelbeschreibung
4. Tatsächlich komme ich gerade von einem Fachhändler aus HH.
Der Mitarbeiterin fiel auf, dass der Zoom-Ring wackelt. Sie holte zum Vergleich ein anderes Objektiv von Sony, damit ich die beiden vergleichen konnte. Tatsächlich konnte ich bei Ihrem Objektiv keinerlei Spiel am Zoom-Ring feststellen.
Sie vermutet, dass das Geräusch, welches eine Art "Klicken bzw. Klacken" ist, durch den etwas lockeren Zoom-Ring ausgelöst wird. Sie sagte, dass der gezahlte Preis gerechtfertigt gewesen wäre, WENN der Zoom-Ring nicht locker und das Geräusch nicht wäre. Aber in dem aktuellen Zustand ist der Preis laut Ihr zu hoch.

Sie bot mir an, das Objektiv an Sony einzuschicken für einen Kostenvoranschlag (50€), allerdings wollte ich es erstmal zuhause behalten, falls sich etwas neues mit dem Verkäufer ergibt.

Zitat:
Wegen was? Betrug ist ja nichtmal ansatzweise zu erkennen!

Betrug nicht, aber Täuschung oder List oder so etwas? Ich kenne mich mit dem Recht nicht aus, alles was ich hier von mir gebe sind lediglich laienhafte Aussagen. Daher danke für deinen Hinweis!

Zitat:
Korrekt! Allerdings MUSST Du dafür auch beweisen können, dass der besagte Mangel schon VOR Übergabe an das Versandunternehmen vorhanden war!

Das könnte nun etwas schwierig werden, denn ich habe das Auspacken des Objektives nicht gefilmt o.Ä.
Die Tatsache, dass der Zoom-Ring locker ist, sollte doch eigentlich für mich sprechen? Dieser lockert sich schließlich nicht von heut auf morgen?

Zitat:
Daher solltest du jetzt erstmal mit dem Punkt anfangen, wie kannst du beweisen, dass der besagte Mangel schon VOR übergabe an das Versandunternehmen vorhanden war?

Siehe Antwort auf die vorherige Frage.
Mehr als die Aussage meines Mitbewohners und mir und der Einschätzung der Mitarbeiterin des Fachhandels habe ich nicht und kann ich auch nicht aufbringen.

Edit:
Zitat:
Und was ist dabei herausgekommen? Konkret, funktioniert das Objektiv einwandfrei oder nicht?

Funktionieren tut es einwandfrei.
Die Mitarbeiterin im Fachhandel sagte allerdings, dass es sein kann, dass der Zoom-Ring irgendwann nicht mehr funktionieren wird.
Dass der Verkäufer dies vielleicht nicht zusichern kann, mag sein.
Allerdings finde ich es nur mehr als fair, solche Merkmale in der Beschreibung anzugeben!
Zumal die Verkäuferin sagte, dass der lockere Zoom-Ring und das Klicken ein Grund wäre, das Objektiv nicht zu kaufen.
Für mich ist das kein "sehr guter Zustand", wie der Verkäufer in der Auktion angab.


-- Editiert von philomatic am 16.06.2018 15:44

-- Editiert von philomatic am 16.06.2018 15:47

-- Editiert von philomatic am 16.06.2018 15:47

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114620 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von philomatic):
Die Artikelbeschreibung lautete:

Das ist alles, mehr nicht?



Zitat (von philomatic):
Nach längere Recherche und meiner laienhaften Meinung nach, schließt diese Formulierung NICHT die Gewährleistung aus

Muss er auch nicht, denn das hat der Gesetzgeber schon getan, als er die Gewährleistung vor über 15 Jahren abgeschafft hat.

Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung müsste der Käufer nachweisen, das hier ein entsprechender Mangel vorliegt. Bedeutet, das es jetzt "kaputt" ist reicht nicht, man muss beweisen, das bei Gefahrenübergang der Mangel schon vorgelegen hat.



Im übrigen haben Gerichte da mitunter eine etwas seltsame Auffassung was alles als Ausschluss gelten könnte. Da könnte diese Formulierung durchaus noch drunterfallen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
philomatic
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das ist alles, mehr nicht?

Alles was sich auf den Artikelzustand bezieht.
Die gesamte Beschreibung lautete wie folgt:
Zitat:
Sony SEL1670 E-Mount 16-70mm F4 ZA OSS Zeiss Objektiv


Sehr wenig benutzt, sehr guter Zustand. nur ca. 3000 Auflösungen damit gemacht. B+W UV Pro Filter.


Verkauf von privat!!!


Zitat:
Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung müsste der Käufer nachweisen, das hier ein entsprechender Mangel vorliegt. Bedeutet, das es jetzt "kaputt" ist reicht nicht, man muss beweisen, das bei Gefahrenübergang der Mangel schon vorgelegen hat.

Dieser Part wird wie schon gesagt schwer. Würde ja schon ausreichen wenn der Verkäufer angibt, nichts von diesem Mangel gewusst zu haben. Wie soll ich denn dann nachweisen, dass es schon so war?
Der Zoom-Ring lockert sich nicht von heute auf morgen, das werden Fachleute ja vermutlich bestätigen können.
Aber mehr "Beweise", als oben erläutert, kann ich nicht aufbringen.

Habe dem Verkäufer vorhin nochmal eine Nachricht geschickt, in der ich über den Besuch beim Fachgeschäft berichte und dem Verkäufer vorschlage, mir mit dem Preis entgegen zu kommen oder das Objektiv zurückzunehmen.
Wenn der Verkäufer mir nun gar nicht mehr antwortet, gibt es ja wenig was ich tun kann?
Außer den Weg über Fristsetzung, Mahnung und Anwalt usw.? Falls ich hier falsch liege, verzeiht mir.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 4042x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Verkäufer mir nun gar nicht mehr antwortet,
Dieses Verhalten wäre genau das was wir hier eigentlich jedem VK raten, Mails nicht beantworten, bzw einfach nicht regaieren. Nur mal so erwähnt.

Zitat:
Außer den Weg über Fristsetzung, Mahnung und Anwalt usw.?
Solange du nicht beweisen kannst, dass der Mangel schon VOR Übergabe ans Versandunternehmen vorhanden war, solltest du dich fragen, ob du noch mehr Geld für Anwalt etc investeieren willst.

Da wäre eine Reparatur für 50Euro günstiger...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114620 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von philomatic):
Aber mehr "Beweise", als oben erläutert, kann ich nicht aufbringen.

Doch, durch ein entsprechendes Gutachten.
Das Problem ist nur, das das mehr kosten könnte als das Objektiv.

Aber eventuell kann der Hersteller ja ein entsprechendes Gutachten erstellen, müsste man mal anfragen.



Zitat (von philomatic):
Außer den Weg über Fristsetzung, Mahnung und Anwalt usw.?

Erst mal würde ich versuchen ein passendes Gutachten zu bekommen, bevor man da weiter macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13345 Beiträge, 4291x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Erst mal würde ich versuchen ein passendes Gutachten zu bekommen, bevor man da weiter macht.
Und was sagst du in diesem Zusammenhang zu "Schadensminderungspflicht"?

Außerdem hat der TS wohl schon ein Angebot gemacht (Preisnachlass oder Rückgabe), was ist wenn der Verkäufer das dann plötzlich annimmt?

Zitat:
Die Mitarbeiterin im Fachhandel sagte allerdings, dass es sein kann, dass der Zoom-Ring irgendwann nicht mehr funktionieren wird.
OK, das hört sich nun doch nach einem realen Mangel an.
Nochmal zur Erklärung: Alleine irgendwelche ungewöhnlichen Geräusche müssen kein Mangel sein (z.B. hört sich ein 5 Jahre altes Auto auch fast immer anders an als ein Fabrikneues, trotzdem kann der Zustand "sehr gut" sein).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
philomatic
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Dieses Verhalten wäre genau das was wir hier eigentlich jedem VK raten, Mails nicht beantworten, bzw einfach nicht regaieren. Nur mal so erwähnt.

Und wie soll dann der Käufer mit dem VK Kontakt aufnehmen? Ich bin ja bereit, mit dem VK zu reden und wäre froh, wenn wir eine Lösung finden, die für beide zufriedenstellend ist.
Etwa Rücknahme vom VK, wodurch er keinerlei Verluste macht, abgesehen von den Versandkosten.
Oder eben ein Preisnachlass.

Zitat:
Da wäre eine Reparatur für 50Euro günstiger...

Die 50€, die ich erwähnte, waren lediglich für den Kostenvoranschlag bei Sony. Oder meintest du jetzt was anderes?

Zitat:
Außerdem hat der TS wohl schon ein Angebot gemacht (Preisnachlass oder Rückgabe), was ist wenn der Verkäufer das dann plötzlich annimmt?

Wie lange sollte ich denn nun am besten warten?
Oder noch allgemeiner, wie wäre das beste vorgehen jetzt?

Wenn ich das Objektiv einschicke, um ein Gutachten erstellen zu lassen, und der Verkäufer sich dann doch meldet, wäre das ungünstig. Ebay einschalten bringt ja recht wenig, da ich aufgrund der Überweisung keinen Käuferschutz habe.
Anwaltskosten würde ich mir am liebsten natürlich ebenfalls sparen.

Habt ihr denn in etwa eine Ahnung, was so ein Guthaben kosten kann? Was könnte ich mit dem Guthaben anfangen? Dann müsste ich ja vermutlich trotzdem den Weg über Anwalt und co. gehen oder?

Zitat:
OK, das hört sich nun doch nach einem realen Mangel an.

Bringt mir das jetzt faktisch mehr?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 4042x hilfreich)

Zitat:
Und wie soll dann der Käufer mit dem VK Kontakt aufnehmen?
Zur Not über Anwalt. Die gängige Meinung lautet ansonsten dem Käufer sein Teil, dem Käufer sein Problem.

Zitat:
Oder noch allgemeiner, wie wäre das beste vorgehen jetzt?
Sich überlegen, wie kommt man am günstigsten weg. Entweder reparieren lassen (ok, deinen Kostenvoranschlag hatte ich gemeint mit den 50Euro), oder evtl noch mehr Geld investieren, als wie man für das Objektiv ausgegeben hat.

Zitat:
Ebay einschalten bringt ja recht wenig, da ich aufgrund der Überweisung keinen Käuferschutz habe.
Dazu habe ich dir ja schon mal was gesagt, sei darüber lieber froh!

Zitat:
Habt ihr denn in etwa eine Ahnung, was so ein Guthaben kosten kann?
Du meinst Gutachten, wahrscheinlich mehr als du für das Objektiv ausgegeben hast.

Zitat:
Was könnte ich mit dem Guthaben anfangen?
Gutachten! Kommt darauf an, was darin steht. Steht darin, der Mangel trat während des Versands auf, hast du ein schon teures Gutachten und kannst es dir ansehen.
Steht darin, der Gutachter kann es nicht zweifelsfrei sagen, hast du ein teures Gutachten, welches du dir ansehen kannst.
Steht allerdings in dem Gutachten drin, dass der Mangel schon VOR Übergabe an das Versandunternehmen vorgelegen hat, dann kannst du dich an deinen VKL wenden, entweder über Anwalt, Gericht etc.

Nur wenn das Gutachten ergibt, dass der Mangel schon vorÜbergabe vorhanden war, bringt es dir also etwas!

Wenn dein VK sich dan weigert, wirst du den Gerichtsweg gehen müssen. Anwaltr und Gericht musst du vorab bezahlen. Dan kan es sein, dass das Gericht auch nochmal ein eigenes Gutachten in Auftrag gibt. Diese Kosten musst du auch ert mal übernehmen, bei wieder unklarem Ergebnis.

Solltest du alles in Allem dann ein Gutachten haben und vor Gericht auch gewonnen haben, kannst du dir sämtliche Kosten von deinem Gegner zurückholen, sofern dieser zahlungsfähig ist. Ist er nicht zahlungsfähig, bleibst du zumindest bis er wieder zahlungsfähig ist auf den Kosten sitzen.

Daher besteht für mich immer noch die Meinung, sollte eine Reparatur in etwa 50Euro kosten, würde ich mir überlegen, dass dann lieber so zu lösen...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
philomatic
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meinte natürlich Gutachten, keine Ahnung wieso ich immer Guthaben geschrieben habe.

Okay, dann muss ich wohl langsam akzeptieren, dass ich mich wohl, sofern sich der VK nicht mehr meldet, mit der Situation abfinden muss. Die Ausgaben bzw. Risiko, dass ich auf den Kosten für ein Gutachten und ggf. Gerichtsprozesse usw. sitzen bleibe, liegen nicht wirklich in Relation zum Kaufpreis.

Somit kommt der Verkäufer ungestraft bzw. ungeschoren davon.. nun gut. Die schlechte Bewertung kann ich ihm dann dennoch geben.

Dann überlege ich mir, das Objektiv an Sony einzuschicken und zu hoffen, dass die Reparatur im Rahmen bleibt.
Leider konnte mir die Frau vom Fachhandel keine Einschätzung zu den Reparaturkosten geben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 493x hilfreich)

Das ist das Zeiss-Objektiv für Sony?

Wenn ja, dann gibt es da bereits eine Menge Beschreibungen, dass es bei vielen dieses Knakcken gibt und das wohl auf einen lockeren Zoom-Ring zurückzufüren ist. Das scheint auch bei völlig neuen Objektiven aufzutreten. Ob das nun ein Produktionsfehler ist, ob es erst später auftrat und ob es tatsächlich die Funktionalität des Objektiv beeinträchtigt müsste dann mal genauer geprüft werden.

Dann wäre noch die Frage ist nun Sony oder Zeiss Ansprechpartner?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 4042x hilfreich)

Zitat:
Somit kommt der Verkäufer ungestraft bzw. ungeschoren davon.
So sehe ich das nicht! Bis nicht bewiesen ist, dass der Mangel schon VOR übergabe vorhanden war, ist es auch nicht Schuld des VK, wieso soll Dieser dann dafür einstehen sollen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
philomatic
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Dann wäre noch die Frage ist nun Sony oder Zeiss Ansprechpartner?

Das ist eine gute Frage. Da das Objektiv auf der Sony Homepage gelistet ist, auf der Zeiss Homepage aber nicht, gehe ich davon aus, dass Sony der richtige Ansprechpartner ist. Die Dame aus dem Fachhandel meinte auch, dass das Objektiv an Sony eingeschickt würde.

Dass der lockere Zoom-Ring vereinzelt auftritt ist wahr, das Knacken konnte ich bisher nur selten in Foren lesen.
Allerdings wurde meist als Antwort geschrieben, dass der lockere Zoom-Ring dennoch nicht auftreten sollte.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Somit kommt der Verkäufer ungestraft bzw. ungeschoren davon.
So sehe ich das nicht! Bis nicht bewiesen ist, dass der Mangel schon VOR übergabe vorhanden war, ist es auch nicht Schuld des VK, wieso soll Dieser dann dafür einstehen sollen?


Naja, ich kann dazu eben nur sagen, dass die Mängel direkt nach dem Auspacken schon vorhanden waren. Und da der Artikel mehr als ausreichend isoliert bzw. gedämpft war in dem Versandkarton, halte ich es für unwahrscheinlich, dass sich der Zoom-Ring während des Versands gelockert hat. Somit bleibt ja eigentlich nur noch die Option, dass der Ring vorher locker war.
Aber ja du hast Recht, dass diese Annahme alleine noch kein Beweis ist. Aber das ist für mich nunmal die einzig plausible Erklärung

-- Editiert von philomatic am 17.06.2018 18:09

-- Editiert von philomatic am 17.06.2018 18:11

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114620 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von philomatic):
Und wie soll dann der Käufer mit dem VK Kontakt aufnehmen?

Entgegen diverser Gerüchte existiert die Erfindung des seligen Fürsten von Thurn und Taxis auch heute noch.
Wobei man darauf achten sollte das es ein Zustellnachweis in Form mindestens eines Einwurf-Einschreibens gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
philomatic
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von philomatic):
Und wie soll dann der Käufer mit dem VK Kontakt aufnehmen?

Entgegen diverser Gerüchte existiert die Erfindung des seligen Fürsten von Thurn und Taxis auch heute noch.
Wobei man darauf achten sollte das es ein Zustellnachweis in Form mindestens eines Einwurf-Einschreibens gibt.

Schon klar, aber das garantiert mir, wie die Nachrichten über eBay, keine Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114620 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von philomatic):
Schon klar, aber das garantiert mir, wie die Nachrichten über eBay, keine Antwort.

Stimmt, aber dafür hat man - im Gegensatz zu den Nachrichten über eBay - wenigstens einen Zustellnachweis.
Nach Fristablauf ohne Kommunikation durch den Verkäufer wäre dieser dann in Verzug - man könnte dann mit Erfolgsaussichten die Kosten der Rechtsverfolgung einfordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
philomatic
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von philomatic):
Schon klar, aber das garantiert mir, wie die Nachrichten über eBay, keine Antwort.

Stimmt, aber dafür hat man - im Gegensatz zu den Nachrichten über eBay - wenigstens einen Zustellnachweis.
Nach Fristablauf ohne Kommunikation durch den Verkäufer wäre dieser dann in Verzug - man könnte dann mit Erfolgsaussichten die Kosten der Rechtsverfolgung einfordern.


Könntest du das bitte für einen Laien übersetzen?
Was für eine Frist setzen ich? Eine Frist um nachzubessern?

"Kosten der Rechtsverfolgung"
Was ist hier unter Rechtsverfolgung zu verstehen? Ein gerichtlicher Prozess?


Aber vor der Fristsetzung benötige ich vermutlich erstmal das Gutachten oder?



-- Editiert von philomatic am 17.06.2018 19:02

0x Hilfreiche Antwort

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