Geplatzer Hauskauf und entstandene Kosten

25. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go468660-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Geplatzer Hauskauf und entstandene Kosten

Hallo liebe Forummitglieder :-)

Es geht darum, dass wir uns vor zwei Jahren für eine örtliche Immobilie interessierten, die von einem Insolvenzverwalter betreut wurde, der seinerseits zum Verkauf wiederrum einen Immobilienmakler engagierte. Uns wurde erklärt, dass die Immobilie einem getrennten Ehepaar gehöre, der Ehemann insolvent sei und das Gebäude nun deshalb veräußert werden solle.

Wir reichten also ein verbindliches Kaufangebot ein und bekamen auch den Zuschlag dafür. Nun ging es weiter zum Notar. Dieser bereitete einen Entwurf des Kaufvertrages vor.

Dann ging plötzlich nichts mehr vorwärts. Als ich die Ehefrau, also die Miteigentümerin, dann persönlich aufsuchte, um nachzuhaken, teilte mir diese dann erschreckenderweise mit, dass sie zu den vereinbarten Konditionen auf keinen Fall verkaufen wird und sie sogar überlegt, selbst in das Gebäude zu ziehen.

Nach einem Gespräch mit dem Insolvenzverwalter stand dann fest, dass der ganze Deal geplatzt ist.

Wir haben dann einige Monate später ein anderes Haus erworben.

Nun, zwei jahre danach fordert der Notar plötzlich Geld von uns für die vorzeitige Beendung des Beurkundungsverfahrens, da das Objekt nun offensichtlich wieder käuflich erworben werden kann und die Angelegenheit nun abgeschlossen werden könne. Also soweit unsererseits noch Interesse bestehen sollte, könnten wir jetzt kaufen.

Müssen wir die Notarkosten tragen? Wie seht ihr das?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Wenn ihr den Notar beauftragt habt, müsst ihr die Notarkosten auch erstmal zahlen. Ob man dann den Insolvenzverwalter in Haftung nehmen kann, ist fraglich.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go468660-96):
Wir reichten also ein verbindliches Kaufangebot ein und bekamen auch den Zuschlag dafür.

Von beiden Eigentümern oder nur von einer Seite?
So wie es sich liest, hatte man mit der Frau nicht zuvor geredet, und beim Notar müssen beide Unterschreiben.
War der Makler überhaupt berechtigt im Auftrag von der Frau den Verkauf und die Preise zu verhandeln?
Von wem wurde der Notar beauftragt, Käufer oder Makler, der Insolvenzverwalter dürfte hier aus dem Spiel gewesen sein?

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#3
 Von 
go468660-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Kaufangebot schickten wir an den Makler. Und so steht es geschrieben:

"Der unterzeichner bietet nach eingehender Besichtigung des Objektes hiermit dem Verkäufer einen Kaufpreis in Höhe von ... zzgl.aller erwerbsnebenkosten, wie Grunderwerbssteuer, notargebühren, maklercourtage, grund-und eintragungskosten etc.
Der Kaufinteressent erklärt, dass ihm die finanziellen Mittel zum erwerb des objektes ausreichend zur Verfügung stehen. Einen nachweis dafür erbringt er vor Abschluss eines notarvertrages. Gleichzeitig beauftragt er hiermit die makler gmbh im Insolvenzverfahren xyz, alle Vorbereitungen zum abschluss eines notariellen Kaufvertrages für den oben genannten kaufgegenstand zu treffen, sowie beim Notar abc mit der Erstellung des Kaufvertrages zu beauftragen, sofern er den zuschlag durch den Verkäufer erhalten hat."


Es ist für uns absolut nicht ersichtlich, ob beide Ehepartner dem Verkauf zugestimmt haben.

Normalerweise darf der Makler den Weg zum Notar erst dann gehen, wenn seitens der Verkäufer auch das ok vollständig da ist, oder? Ich finde, das grenzt irgendwie schon an Betrug oder Täuschung :-(
-- Editiert von go468660-96 am 25.06.2017 14:32

-- Editiert von go468660-96 am 25.06.2017 14:33

-- Editiert von go468660-96 am 25.06.2017 14:37

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go468660-96):
Gleichzeitig beauftragt er hiermit die makler gmbh im Insolvenzverfahren xyz, ... sowie beim Notar abc mit der Erstellung des Kaufvertrages zu beauftragen,

Auftraggber des Notars war der Schilderung nach wohl der Makler.



Zitat (von go468660-96):
sofern er den zuschlag durch den Verkäufer erhalten hat."

Dem war der Schilderung nach
Zitat (von go468660-96):
Als ich die Ehefrau, also die Miteigentümerin, dann persönlich aufsuchte, um nachzuhaken, teilte mir diese dann erschreckenderweise mit, dass sie zu den vereinbarten Konditionen auf keinen Fall verkaufen wird und sie sogar überlegt, selbst in das Gebäude zu ziehen.

ja nicht so.



Zitat (von go468660-96):
und bekamen auch den Zuschlag dafür.

Zitat (von go468660-96):
Es ist für uns absolut nicht ersichtlich, ob beide Ehepartner dem Verkauf zugestimmt haben.

Was denn nun? Angeblich hat man doch den Zuschlag erhalten?


Ich würde dem Notar mitteilen, das man damit nichts zu tun habe da man ihn nicht beauftragt habe und er sich bitte an seinen Auftraggber wenden soll.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go468660-96):
Einen nachweis dafür erbringt er vor Abschluss eines notarvertrages. Gleichzeitig beauftragt er hiermit die makler gmbh im Insolvenzverfahren xyz, alle Vorbereitungen zum abschluss eines notariellen Kaufvertrages für den oben genannten kaufgegenstand zu treffen, sowie beim Notar abc mit der Erstellung des Kaufvertrages zu beauftragen, sofern er den zuschlag durch den Verkäufer erhalten hat.

Damit war der Makler im Auftrag des Käufer der Auftraggeber. Somit ist der Notar erst mal der Geschäftspartner des Makler, allerdings hat man den Makler mit den Aufgaben beauftragt.

Zitat (von go468660-96):
Es ist für uns absolut nicht ersichtlich, ob beide Ehepartner dem Verkauf zugestimmt haben.

Nun das sollte sich aus dem Expose ergeben, wurde unter Umständen geschrieben, das man nur den Teil des Ehemanns kauft, und der Rest Verhandlungssache wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Man sollte dem Notar den Sachverhalt schildern, er kann die Kosten beim Verkäufer einfordern. Der Makler ist keinesfalls zahlungspflichtig.

Für Notarkosten haften die Beteiligten übrigens gesamtschuldnerisch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Wenn es nicht zu einer Beurkundung kommt, haftet nur der Auftraggeber des Notars. Ob der Verkäufer ebenfalls den Notar beauftragt hat, weiß man nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go468660-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde morgen mit dem Notar reden und den Sachverhalt erklären.

Ich fände das eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit, wenn wir die Kosten tragen müssen, da wir den Auftrag an den Makler ja praktisch nur erteilt haben, da uns vorgegaukelt wurde, dass beide Eheleute verkaufen wollen. Der Makler hätte, falls keine schriftliche Erklärung beider Eheleute vorliegt, das ganze gar nicht an den Notar weitergeben dürfen. Zumindest ist das meine Sicht der Dinge.

Der Makler wurde vom Insolvenzverwalter beauftragt.

-- Editiert von go468660-96 am 25.06.2017 19:57

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