Hi,
mir ist gerade etwas aufgefallen. Angenommen, man ersteigert oder kauft ein Gerät bei Ebay oder über Kleinanzeigen. Dieses Gerät wurde vom Ursprungshändler über Ratenzahlung verkauft bzw. laut Rechnung über so ein System jetzt kaufen, in einem halben Jahr zahlen.
Man hat eh stress mit dem Verkäufer und will die Rücknahme (da es nicht im beschriebenen Zustand ist), findet dabei heraus, dass der Verkäufer nicht in der Lage ist, den Kaufpreis zurückzuzahlen. Daher behält man das Gerät doch.
Der Verkäufter hätte das Gerät ja nie verkaufen dürfen, oder? Kann dem Käufer dabei etwas passieren? Der hätte es ja aufgrund der Rechnung sehen müssen? Die Rechnung ist ja noch nicht bezahlt.
Welches Verhalten ist jetzt korrekt?
Viele Grüße und vielen Dank
Andi
-----------------
" "
-- Editiert andi2000 am 13.09.2011 08:32
Gerät bei ebay gekauft - Rechnung eigentumsvorbeh.
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



quote:
Der Verkäufter hätte das Gerät ja nie verkaufen dürfen, oder?
Ohne Eigentumsvorbehalt hätte er das gedurft. Mit Eigentumsvorbehalt nicht. (Wobei das nur zwischen VK und dessen VK relevant ist und nicht für den K.)
quote:
Kann dem Käufer dabei etwas passieren?
Nö, der Kaufvertrag ist trotzdem wirksam. Außer wenn er bei Kauf wußte, daß ein Eigentumsvorbehalt auf der Sache war, dann kann er sich nicht auf gutgläubigen Erwerb berufen.
quote:
Der hätte es ja aufgrund der Rechnung sehen müssen?
Hat er die Rechnung erst nach Kauf zu sehen bekommen, war der Kauf gutgläubig.
quote:
Welches Verhalten ist jetzt korrekt?
Das bei mangelhafter Ware übliche. Das ganze Drumherum ist zwischen K und VK hier uninteressant.
-----------------
"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen.

Ich beschreibe einmal den Fall genauer.
Person A kauft bei Versandhändler xyz ein Gerät.
Person A kommt aus Russland und ist nur für 4 Monate in DE und offensichtlich pleite.
Bruder (B) leiht Person A seine Bankverbindung, Emailaccount etc.
Person A verkauft unter Identität von Bruder B das Gerät unter falschen Angaben.
Ware als Neu mit Rechnung beschrieben, also aus meinem Verständnis ein paar Stunden benutzt, festgestellt, man kommt nicht mit klar, also wieder verkaufen oder so ähnlich. Gerät hatte aber 900 Betriebsstunden und Gebrauchsspuren. Daher ist es nicht neu.
Person A ist schwer greifbar und offensichtlich pleite. In Russland zu vollstrecken wird vermutlich schwierig, oder? Ist es trotzdem sinnvoll, Strafanzeige zu erstatten?
Bruder B trifft theoretisch eine Teilschuld, hat aber auch nicht viel Geld. Ob pleite oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
Wenn ich jetzt versuche, den Kauf rückgängig zu machen und das Geld zu vollstrecken, bleibe ich im Zweifelsfall auf den Vollstreckungskosten sitzen, richtig? Mit Pech sind die Prozess- und Vollstreckungskosten höher als der Warenwert (etwa 400 EUR). Gegen Person A zu vollstrecken wird unmöglich, da Russland und vermutlich Pleite, oder? Bruder B kann aber auch haftbar gemacht werden, oder? Da er ja mittäter an dem Betrug wäre? Aber ob da eine Vollstreckung erfolgreich wäre, keine Ahnung. Er ist Grieche oder Italiener hat aber offensichtlich auch nicht viel Geld.
Daher hatte ich über eine Reduzierung des Kaufpreises nachgedacht, die im Rahnen dessen ist, was marktüblich ist.
Die Frage ist, ob man trotzdem gegen Person A Strafanzeige erstattet. Was passiert dann mit Bruder B? Vermutlich würde die Staatsanwaltschaft auch gegen Bruder B ermitteln und es könnte ggf. zu einer Verurteilung beider kommen, oder?
Viele Grüße
Andi
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Da er ja mittäter an dem Betrug wäre?
Das müßte man ihm ja erst mal nachweisen. Jemandem sein Bankkonto zur Verfügung zu stellen ist noch keine Straftat.
Eher denkbar ist ja, daß B ebenfalls von A betrogen oder zumindest ausgenutzt wurde. Da ist das Risiko also noch höher.
Strafanzeige kostet allerdings nichts.
-----------------
"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen.

Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten