Gerät bereits über 3 Monate zur Reparatur

21. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Waeger
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 20x hilfreich)
Gerät bereits über 3 Monate zur Reparatur

Hallo zusammen,

ich habe mir einen Fernseher gekauft der bereits nach ein paar Monaten innerhalb der Garantie seinen Geist aufgegeben hatte. Der Fernseher schaltete immer wieder aus und nach kurzer Zeit wieder ein. Ich rief den Kundendienst an und mir wurde am Telefon erklärt, das es ein Softwarefehler sein könnte und ich es mit der mir per Mail zugeschickten Software versuchen sollte. Bereits beim installieren trat der Fehler wieder auf und mein Gerät schaltete sich erneut ab. Als ich den Kundendienst wieder anrief wurde mir mitgeteilt, das ich das Gerät einsenden sollte. Nach ca. 4 Wochen rief ich erneut an und es wurde mir mitgeteilt, das der Fernseh einen Transportschaden davon getragen hat und auf das Teil gewartet wird. Anbei mein Mailverlauf, vielleicht kann mir jemand sagen was ich für Rechte habe.

Gruß Wäger


Meine Mail vom 30. November 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits am 08.10.2014 habe ich meinen Fernseher an Sie eingeschickt. Leider habe ich

bis jetzt noch keine Nachricht erhalten und irgendwann finde ich das alles nicht mehr so schön. Am Anfang wurde mir telefonisch gesagt, das es ein Softwarefehler sein könnte und ich versuchte dies dann aufzuspielen, jedoch ging dabei der Fernseh immer wieder weiterhin aus. Dann schickte ich das Gerät ein und ich stellte fest, das es auch angekommen ist. Nach ca. 4 Wochen als ich angerufen hatte hieß es, das mein Gerät beim Transportschaden hatte und auf ein Ersatzteil gewartet wird. Ich habe bereits 2 Monate mit einem alten Gerät verbringen müssen, was auch seinen Geist aufgibt (deshalb legte ich mir den neuen zu). Bedeudet das jetzt, das ich evtl. noch weitere Wochen ohne meinen Fernseh verbringen soll und meine Garantiezeit dadurch immer mehr schwindet? Für mich sieht die Sache aktuell so aus, das ich am Ende ca. 3 Monate kein Gerät habe aber die Garantie zählt und ich ein repariertes erhalte wo ein weiterer Schaden auf dem Postweg entstanden ist.

Es kann doch nicht sein, das ich dann schon ein Fernsehgerät erhalte was mehrere Reparaturen hinter sich hat und im Falle einer neuen Reparatur ich für die Kosten aufkommen sollte. Bitte teilen Sie mir mit wann ich endlich mein Gerät wieder bekomme!!! Es wäre nach so langer Wartezeit wirklich nicht zuviel verlangt, wenn Sie mich einmal auf dem laufenden halten würden da ich online nichts klares erkennen kann. Bereits seit 13.10.14 steht dort "Warten auf Ersatzteil"

Ref./Auftragsnr.: XXXXXXX
Interne Auftragsnummer: XXXXXXXX



Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXX
Antwort auf meine Mail am 02. Dezember 2014

Sehr geehrte Frau XXXXXX,



vielen Dank für Ihre Mail.



Wir bedauern sehr, dass es zu Verzögerungen bei Ihrem Serviceauftrag kommt.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die benötigen Ersatzteile aktuell nicht vom Werk angeliefert wurden.

(ein genauer Liefertermin liegt uns aktuell nicht vor, tut mir leid)



Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.





Mit freundlichen Grüßen

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"Wem meine Fehler nicht passen, sollte sie überlesen oder aufhören zu lesen. Die Fehler sind Absicht!"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11176 Beiträge, 4294x hilfreich)

Wo haben Sie den Fernseher hingeschickt, zum Hersteller oder zum Händler?

Haben Sie also Ihre Gewährleistungsrecht in Anspruch genommen, oder die Garantie des Herstellers?

Ich hoffe Sie haben den Weg über den Händler genommen, dann wäre es deutlich einfacher.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Waeger
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich habe bei der in der Gebrauchsanweisung von ****** angegebenen Rufnummer angerufen und die schickten mir einen Paketschein zu. Das ist alles in meiner Garantiezeit geschehen. Der Fernseh wurde dann an die Reparaturfirma geschickt.

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"Wem meine Fehler nicht passen, sollte sie überlesen oder aufhören zu lesen. Die Fehler sind Absicht!"

-- Editiert Moderator am 22.01.2015 22:57

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124400 Beiträge, 40361x hilfreich)

Dann hat man "nur" die Rechte aus der Garantie.
In dne Garantiebedingungen sind in der Regel nur Reparatur und/oder Austausch vorgesehen, aber keine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufbetrages.



Das bedeutet aber nicht, das mandem Reparaturservice unendlich lange Zeit lassen muss.

Das erste was ich jetzt machen würde wäre, dem Reparaturservice per Einschreiben eine Frist zusetzen (14 Tage nach Datum) die Reparatur auszuführen oder mir einen anderen Vorschlag zur Regelung (z.B. gleich- oder höherwertiger Austausch ohne Aufpreis) zu machen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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