Hallo Leute,
Ich habe am Sonntag mir einen Laptop bestellt und per Vorkasse gleich überwiesen. Laut Website waren Sonntag, sowie Montag, noch zwei Geräte auf Lager.
Nun habe ich eine Mail bekommen, dass das Gerät nicht verfügbar ist und ich entweder warten kann, mein Geld würde meinem Konto gutgeschrieben und wieder abgebucht, sobald das Gerät vorrätig ist.
Als ich nun nochmal nachgeschaut habe, steht auf der Website ein Gerät verfügbar für einen höheren Preis. Wäre der Händler nicht verpflichtet, mir dieses Gerät zu geben?
Muss ich damit rechnen, evtl. den höheren Preis zu zahlen, oder hat der Händler Pech, da ich ja vorher schon gezahlt habe?
Danke für die Antworten!
Johannes
Anhang: In der Mail steht noch, dass sich der Preis geändert hat. Aber ich habe eine Rechnung mit dem alten Preis erhalten...
-- Editiert von EinJohannes am 04.05.2021 08:54
Gerät bestellt, plötzlich höherer Preis
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Frag doch einfach mal beim Händler nach.......
ZitatWäre der Händler nicht verpflichtet, mir dieses Gerät zu geben? :
Nein.
ZitatMuss ich damit rechnen, evtl. den höheren Preis zu zahlen :
Unter Umständen ja.
Zitatoder hat der Händler Pech, da ich ja vorher schon gezahlt habe? :
Normalerweise hätte der Händler Pech.
Je nach Wortlaut der Kommunikation bezüglich dessen hier
Zitatich entweder warten kann, mein Geld würde meinem Konto gutgeschrieben und wieder abgebucht, sobald das Gerät vorrätig ist. :
könnte sich ein Aufhebungsvertrag ergeben - man sollte also vorsichtig sein, was man kommuniziert.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatJe nach Wortlaut der Kommunikation bezüglich dessen hier :
Ihre Bestellung kann derzeit leider nicht abgeschlossen werden, da der von Ihnen gewählte Artikel im Moment nicht mehr verfügbar ist oder sein Preis sich geändert hat.
Sie haben nun folgende Möglichkeiten:
Warten Sie zwei weitere Tage ab: Häufig bieten unsere Händler ihre Ware erneut an, wenn diese nicht mehr verfügbar ist. In diesem Fall kann Ihre Bestellung erfolgreich abgeschlossen werden.
Der von Ihnen eingezahlte Betrag ist aktuell auf Ihrem ***************** Kundenkonto hinterlegt. Sie können sich den Betrag unkompliziert über Ihr Kundenkonto auf Ihr Bank- oder PayPal-Konto auszahlen lassen.
Das hier ist der genaue Wortlaut.
-- Editiert von Moderator am 04.05.2021 19:59
ZitatHäufig bieten unsere Händler ihre Ware erneut an, :
Das liest sich jetzt so, als haben man "irgendwas" über einen Marktplatz gemacht?
Dann ist schon überaus fraglich, ob es überhaupt schon einen Kaufvertrag mit dem Händler gibt.
Von Kaufland ging des aus
ZitatVon Kaufland ging des aus :
Dunkel ist der Worte Sinn ...
Um welchen Betrag geht es denn ??
Zitat:Von Kaufland ging des aus
Dort gibt es durchaus Drittanbieter
Vielen Dank für die Antworten.
Bei meiner Bestellung steht nun Gerät wird verschickt, weswegen ich davon ausgehe, dass die Bezahlung angenommen wurde. Scheint also soweit gut und damit gelöst zu sein.
Allerdings noch keine weitere Meldung vom Verkäufer direkt, was die Situation angeht. Ich werde diesen wohl einfach in Zukunft meiden.
Na dann herzlichen Glückwunsch und viel Freude mit dem neuen Laptop.
Danke
Für die, die es interessiert:
Ich habe nun Sendenummer und Sendebestätigung bekommen. Allerdings steht in der Rechnung vom Händler der neue Preis, 957€. (Ja, es waren nur 2€ mehr, da der Händler aber nie geantwortet hat, wusste ich nicht, was jetzt los war).
Da ich diese 2€ aber nie bezahlt habe, gehe ich davon aus, dass Kaufland das ggf übernommen hat.
Demnach bleibt es dabei, Händler meiden, Kaufland bekommt 7/5 Sterne für diese Reaktion.
ZitatAllerdings steht in der Rechnung vom Händler der neue Preis, 957€. :
Man gönnt sich ja sonst nichts, stimmts ??
ZitatMan gönnt sich ja sonst nichts, stimmts ?? :
Gibt es denn an einem pc was auszusetzen?
Überleg mal ganz scharf......
ZitatDas liest sich jetzt so, als haben man "irgendwas" über einen Marktplatz gemacht? :
Dann ist schon überaus fraglich, ob es überhaupt schon einen Kaufvertrag mit dem Händler gibt.
Hier ist doch offenkundig schon eine Kaufpreiszahlung erfolgt ...
"Der von Ihnen eingezahlte Betrag ist aktuell auf Ihrem ***************** Kundenkonto hinterlegt. Sie können sich den Betrag unkompliziert über Ihr Kundenkonto auf Ihr Bank- oder PayPal-Konto auszahlen lassen."
... sodaß sich der Verkäufer (spätestens) seine Zahlungsaufforderung als vertragsschließende Annahme der Käuferbestellung zurechnen lassen muss.
RK
ZitatDer von Ihnen eingezahlte Betrag ist aktuell auf Ihrem ***************** Kundenkonto hinterlegt. :
Dabei handelt es sich offensichtlich um das Kundenkonto bei dem Plattformbetreiber, nicht beim Händler.
Ob sich der Händler das als schuldbefreiende Kaufpreiszahlung zurechnen lassen muss, ist ungewiss - je nach vertraglicher Gestaltung aber durchaus vorstellbar.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten