Gerät bestellt, plötzlich höherer Preis

4. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
EinJohannes
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerät bestellt, plötzlich höherer Preis

Hallo Leute,

Ich habe am Sonntag mir einen Laptop bestellt und per Vorkasse gleich überwiesen. Laut Website waren Sonntag, sowie Montag, noch zwei Geräte auf Lager.
Nun habe ich eine Mail bekommen, dass das Gerät nicht verfügbar ist und ich entweder warten kann, mein Geld würde meinem Konto gutgeschrieben und wieder abgebucht, sobald das Gerät vorrätig ist.

Als ich nun nochmal nachgeschaut habe, steht auf der Website ein Gerät verfügbar für einen höheren Preis. Wäre der Händler nicht verpflichtet, mir dieses Gerät zu geben?
Muss ich damit rechnen, evtl. den höheren Preis zu zahlen, oder hat der Händler Pech, da ich ja vorher schon gezahlt habe?

Danke für die Antworten!

Johannes

Anhang: In der Mail steht noch, dass sich der Preis geändert hat. Aber ich habe eine Rechnung mit dem alten Preis erhalten...



-- Editiert von EinJohannes am 04.05.2021 08:54

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Frag doch einfach mal beim Händler nach.......

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119475 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von EinJohannes):
Wäre der Händler nicht verpflichtet, mir dieses Gerät zu geben?

Nein.


Zitat (von EinJohannes):
Muss ich damit rechnen, evtl. den höheren Preis zu zahlen

Unter Umständen ja.



Zitat (von EinJohannes):
oder hat der Händler Pech, da ich ja vorher schon gezahlt habe?

Normalerweise hätte der Händler Pech.


Je nach Wortlaut der Kommunikation bezüglich dessen hier
Zitat (von EinJohannes):
ich entweder warten kann, mein Geld würde meinem Konto gutgeschrieben und wieder abgebucht, sobald das Gerät vorrätig ist.

könnte sich ein Aufhebungsvertrag ergeben - man sollte also vorsichtig sein, was man kommuniziert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
EinJohannes
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Je nach Wortlaut der Kommunikation bezüglich dessen hier

Ihre Bestellung kann derzeit leider nicht abgeschlossen werden, da der von Ihnen gewählte Artikel im Moment nicht mehr verfügbar ist oder sein Preis sich geändert hat.

Sie haben nun folgende Möglichkeiten:

Warten Sie zwei weitere Tage ab: Häufig bieten unsere Händler ihre Ware erneut an, wenn diese nicht mehr verfügbar ist. In diesem Fall kann Ihre Bestellung erfolgreich abgeschlossen werden.
Der von Ihnen eingezahlte Betrag ist aktuell auf Ihrem ***************** Kundenkonto hinterlegt. Sie können sich den Betrag unkompliziert über Ihr Kundenkonto auf Ihr Bank- oder PayPal-Konto auszahlen lassen.

Das hier ist der genaue Wortlaut.

-- Editiert von Moderator am 04.05.2021 19:59

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119475 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von EinJohannes):
Häufig bieten unsere Händler ihre Ware erneut an,

Das liest sich jetzt so, als haben man "irgendwas" über einen Marktplatz gemacht?
Dann ist schon überaus fraglich, ob es überhaupt schon einen Kaufvertrag mit dem Händler gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
EinJohannes
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Von Kaufland ging des aus

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119475 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von EinJohannes):
Von Kaufland ging des aus

Dunkel ist der Worte Sinn ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Um welchen Betrag geht es denn ??

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Zitat:
Von Kaufland ging des aus


Dort gibt es durchaus Drittanbieter

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
EinJohannes
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Bei meiner Bestellung steht nun Gerät wird verschickt, weswegen ich davon ausgehe, dass die Bezahlung angenommen wurde. Scheint also soweit gut und damit gelöst zu sein.
Allerdings noch keine weitere Meldung vom Verkäufer direkt, was die Situation angeht. Ich werde diesen wohl einfach in Zukunft meiden.

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Na dann herzlichen Glückwunsch und viel Freude mit dem neuen Laptop. :neck:

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#11
 Von 
EinJohannes
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke :)

Für die, die es interessiert:
Ich habe nun Sendenummer und Sendebestätigung bekommen. Allerdings steht in der Rechnung vom Händler der neue Preis, 957€. (Ja, es waren nur 2€ mehr, da der Händler aber nie geantwortet hat, wusste ich nicht, was jetzt los war).
Da ich diese 2€ aber nie bezahlt habe, gehe ich davon aus, dass Kaufland das ggf übernommen hat.
Demnach bleibt es dabei, Händler meiden, Kaufland bekommt 7/5 Sterne für diese Reaktion.

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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von EinJohannes):
Allerdings steht in der Rechnung vom Händler der neue Preis, 957€.


Man gönnt sich ja sonst nichts, stimmts ??

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#13
 Von 
EinJohannes
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Man gönnt sich ja sonst nichts, stimmts ??

Gibt es denn an einem pc was auszusetzen?

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#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Überleg mal ganz scharf......

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#15
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das liest sich jetzt so, als haben man "irgendwas" über einen Marktplatz gemacht?
Dann ist schon überaus fraglich, ob es überhaupt schon einen Kaufvertrag mit dem Händler gibt.


Hier ist doch offenkundig schon eine Kaufpreiszahlung erfolgt ...

"Der von Ihnen eingezahlte Betrag ist aktuell auf Ihrem ***************** Kundenkonto hinterlegt. Sie können sich den Betrag unkompliziert über Ihr Kundenkonto auf Ihr Bank- oder PayPal-Konto auszahlen lassen."

... sodaß sich der Verkäufer (spätestens) seine Zahlungsaufforderung als vertragsschließende Annahme der Käuferbestellung zurechnen lassen muss.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119475 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Der von Ihnen eingezahlte Betrag ist aktuell auf Ihrem ***************** Kundenkonto hinterlegt.

Dabei handelt es sich offensichtlich um das Kundenkonto bei dem Plattformbetreiber, nicht beim Händler.
Ob sich der Händler das als schuldbefreiende Kaufpreiszahlung zurechnen lassen muss, ist ungewiss - je nach vertraglicher Gestaltung aber durchaus vorstellbar.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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