Gerät wurde repariert, muss ich den Rückversand zahlen?

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
SOCKEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerät wurde repariert, muss ich den Rückversand zahlen?

Huhu

die Tage ist mein AV Receiver kaputt gegangen. Hatte den dann zur Reperatur an den Verkäufer zurückgeschickt, auf meine Kosten. Ich habe es bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft und habe demach 1 Jahr Garantie/gewährleistung

Gerade habe ich folgende Mail bekommen:

Zitat:
Hallo,
heute haben wir das Gerät zurückbekommen. Es wird morgen an Sie verschickt. Wir übernehmen selbstverständlich die Reparaturkosten.
Bei Reparaturen übernehmen wir leider keine Versandkosten. Die Rechnung für Versandkosten wird ins Karton beigelegt.

Bitte zahlen Sie den Rechnungsbetrag (8,90 EUR) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung.
Zitat Ende

Muss ich die Versandkosten bezahlen?
Denn langsam wird mir das etwas viel des guten, zumal ich für den defekt nix konnte.

Verkaufswert lag bei über 200€
Könnte ich nicht sogar die für mich entstandenen Kosten zurückverlangen?

Hoffe Ihr könnt mir helfen

Viele Grüße

SOCKEN

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8 Antworten
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#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Entscheiden dürfte sein, ob das Gerät auf Garantie oder Gewährleistung repariert wurde. Sollte es eine Garantieleistung gewesen sein, da mußt du einen Blick in die Garantiebestimmungen werfen. Wenn dort die Versandkosten dem Kunden aufgebrummt werden, hat das dann seine Richtigkeit.

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#2
 Von 
SOCKEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich denke das ich Gewährleistung habe und zwar 1 Jahr. Habe das Gerät gebraucht bei einem gewerblichen Ebay Verkäufer gekauft. Auf seiner Mich Seite steht:

Gewährleistung:

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

Die Gewährleistung für Gebraucht- oder Demoware ist, wenn im Artikeltext nicht anders angegeben, grundsätzlich auf 1 Jahr beschränkt. Eine vorhandene Herstellergarantie der angebotenen Ware berührt nicht die im hier Kaufvertrag geschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Gewährleistungspflicht des Anbieters und bleibt hier unberücksichtigt.

Link: http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=makroaudio

Kann man es damit bestimmen ob ich zahlen muss oder nicht?

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Wird denn aus der Kommunikation zwischen dir und dem VK ersichtlich, daß du die Gewährleistung in Anspruch nehmen wolltest und er diese auch gewährte. Sollte der Kauf nämlich mehr als 6 Monate her sein, dann dreht sich die Beweislast zu ungunsten des Verbrauchers und hier könnte eine reine Kulanzleistung vorliegen.

War es denn überhaupt ein gebrauchtes Gerät?

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#4
 Von 
SOCKEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

ja es war ein gebrauchtes gerät. Hier ist der Ebay Link zu der Auktion: Wurde am 1.10.2007 gekauft.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=140163597578


Also ich habe den fehler beschrieben und gesagt das ich das Gerät gerne zurücksenden möchte.

Er sagte mir ich solle die rechnung reinlegen und an ihn schicken und das es repariert wird

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Dann scheint mir die Sache eindeutig zu sein. Weise den VK freundlich aber bestimmt darauf hin, daß in einem Gewährleistungsfall der Händler auch die Versandkosten zu tragen hat.

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#6
 Von 
SOCKEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

okay :)
müsste er mir eigentlich auch die Versandkosten für den Hinversand erstatten?
Habe das zwar nicht vor die ggf einzuvordern, ist aber nett zu wissen ;)

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

müsste er mir eigentlich auch die Versandkosten für den Hinversand erstatten?

Ja, er hat alle erforderlichen Kosten zu tragen!

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#8
 Von 
SOCKEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Alles klar, danke für die schnelle hilfe :)

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