Gerichtsurteil über Fahrzeugrücknahme (DEFEKT)

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)
Gerichtsurteil über Fahrzeugrücknahme (DEFEKT)

Hallo liebe Leute, ich hoffe ihr könnt uns helfen, wir wissen nämlich nicht mehr weiter.

Ich hoffe eine kurze Vorgeschichte reicht aus...
Wir haben einen PKW verkauft, der Käufer bemängelte nach der Abholung, dass es sich um einen Unfallwagen handeln würde, welches wir auch nicht wussten und die SAche ging vor Gericht.
1 Instanz wurde für uns entschieden
die 2te jedoch für den Kläger.
Im Oberlandesgericht wurde ein Vergleich geschlossen, dass wir das Geld zurückzahlen und dafür das Auto zurück erhalten.
Wir wussten nun auch wo sich das Auto befindet und sind hingefahren.
Der PKW stand auf einem Parkplatz, komplett demoliert, keine Windschutzscheibe, keine Räder, alles vollgemüllt und nass. Wir versuchten direkt den Anwalt und den Richter zu erreichen, was unmöglich war.
Wir riefen die Polizei ließen die Sache aufnehmen und sind nach Hause gefahren.
Am nächsten Tag haben wir das unserem Anwalt gesagt welcher daraufhin dem Vergleich widersprach. Natürlich zahlten wir den Betrag nicht.
Soweit ich das nun verstanden habe ist daraus nun ein Urteil hervorgegangen.
Welches wie folgt lautet:


Wir konnten den Gesamtbetrag nicht aufbringen und haben hin und her verhandelt und zuletzt folgendes erhalten:


Hierzu muss ich sagen, dass uns der Brief nicht Rechtzeitig erreicht hat, dadurch hat unser Anwalt mit dem gegnerischen telefonisch die Frist vom 07.01 auf den 14.01 verlängert.

Ich habe jetzt schon eine Antwort erhalten, dass das Geld bis zum 14.01 bei dem gegnrischen Anwalt gutgeschrieben sein muss und wir bei Zahlung das demolierte Auto akzeptieren,
aber beinhaltet das Urteil, dass der Wagen in dem jetzigen Zustand zurückgenommen werden muss oder wird der demolierte Zustand erst mit der Zahlung der ersten Rate akzeptiert?

Und wie könnte man nun erfahren, ob noch die Möglichkeit besteht, das Auto nicht in dem demolierten Zustand zurückzunehmen?
Ich meine selbst wenn es doch ein Totalschaden gewesen ist, war es doch auch als Totalschaden mehr wert als ein demolierter Totalschaden, also selbst wenn der Wagen irgendwanneinmal ein Totalschaden war wurde er ja repaiert und somit war das Auto doch mehr wert als er nun im Schrottzustand ist.

Ich dachte wenn es schon zu einer Rückabwicklung kommt, kann ich das Auto wenigstens in dem Zustand zurückverlangen indem ich es auch abgegeben habe...

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1 Antwort
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#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
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