Geschenkgutschein - Muss der Händler den Gutschein zurücknehmen?

24. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)
Geschenkgutschein - Muss der Händler den Gutschein zurücknehmen?

Hallo
Kunde A betritt ein Geschäft H. Er kauft einen Geschenkgutshcein, den er verschenken möchte. Der Händler bietet an ,den Gutschein festlich zu verpacken. Der Kunde lehnt dies ab, er will noch eine Widmung hineinschreiben. "Es reicht , wenn sie einen Briefumschlag hätten" Der Händler legt den Gutschein in einen ganz normalen weißen Briefumschlag der jedoch nicht zur Größe des Gutscheines passt.
Einige Tage später kommt der Kunde wieder und verlangt die Rücknahme des Gutscheines. Die Optik des Gutscheines gefällt nicht, weil er nur in einem Briefumschlag gelegt wurde. Der Händler kontert mit dem Angebot den Gutschein festlich zu verpacken, was der Kunde aber ablehnte. Der Händler bietet an im Nachhinein den Gutschein zu verpacken. Der Kunde will aber sein Geld zurück, er habe einen anderen Gutschein bei der Konkurenz geakuft weil es da ordentliche Geschenkumschläge gibt. Der Händler verweist noch einmal auf die Möglichkeit den Gutschein festlich zu verpacken, was der Kunde aber ablehnte.
Muss der Händler den Gutschein zurücknehmen ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Muss der Händler den Gutschein zurücknehmen ?


Nein. Wenn der Händler nicht ein freiwilliges Rücktrittsrecht vereinbart hätte, müsste er den Gutschein nicht zurücknehmen, schon deshalb nicht, weil es kein generelles Umtausch- oder Rücktrittsrecht gibt. Verträge sind einzuhalten (pacta sunt servanda).

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/index.html

Es ist vollkommen ausreichend, wenn man einem Gutschein in einem Briefumschlag übergibt, zumal ja der Käufer geradezu darauf bestanden hat. Er hat den Gutschein dementsprechend sorgfältig zu behandeln, insbesondere ist das etwas ramponierte Aussehen aufgrund des Eigenverschuldens des Käufers kein Sachmangel, der Gutschein behält seinen Wert..

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#2
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Ich möchte hier korigieren. Der Gutschein war nicht durch den Kunden ramponiert. Dem Kunden gefiel die Optik des Gutscheines nicht. Es war dem Kunden zu "popelig".

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Das ist ebenfalls kein Sachmangel, der Kunde sucht nur Ausflüchte.

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