Unterschied zwischen Warengutschein, Geschenkgutschein, Einkaufsgutschein?

23. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
AlexSch123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschied zwischen Warengutschein, Geschenkgutschein, Einkaufsgutschein?

Hallo!

1. Gibt es einen rechtlichen oder auch steuerlichen Unterschied zwischen Warengutscheinen, Geschenkgutscheinen, Einkaufsgutscheinen?

2. Hat der Kunde ein Recht darauf, einen Gutschein in Bargeld ausgezahlt zu bekommen?

3. Was ist wenn auf dem Gutschein nicht steht, dass er nicht in Bargeld umgetauscht werden kann?

Danke!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wenn Sie einen Gutschein haben und beim Kauf ein Restguthaben bestehen bleibt, erhalten Sie je nach Unternehmen entweder einen neuen Gutschein über den Restbetrag oder aber Restgeld.

Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, Ihnen Geld auszuzahlen.

M.E. Ist Waren-, Geschenk- od. Einkaufsgutschein nur eine unterschiedliche Bezeichnung, beinhaltet aber eben nur, dass es sich um einen Gutschein handelt.

Mit der steuerlichen Seite bin ich überfragt. Einfach mal googeln.

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:

Was ist wenn auf dem Gutschein nicht steht, dass er nicht in Bargeld umgetauscht werden kann?



Dann verhaelt es sich so, wie bei dem Gutschein fuer McDonalds, auf dem nicht steht, dass man ihn nicht bei Burger King einloesen kann.

Gruss
CAM

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#3
 Von 
AlexSch123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Auskunft!!!

Ein Kunde drohte mit seinem Anwalt und hat vor anderen Kunden ein "riesen Faß aufgemacht", so daß ich ihm den Betrag natürlich ausgezahlt habe. Kommt nicht wieder vor. Hab beim "googlen" auch was Brauchbares gefunden, was ich mir unter den Ladentisch lege und vorzeigen kann.

Nochmals vielen Dank!

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#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:

Ein Kunde drohte mit seinem Anwalt und hat vor anderen Kunden ein riesen Faß aufgemacht, so daß ich ihm den Betrag natürlich ausgezahlt habe.


Genau in solchen Faellen habe ich eigentlich immer genau umgekehrt reagiert. War ich sonst bei Umtauschfragen und aehnlichen Problemen grundsaetzlich sehr kulant, so habe ich doch dann, wenn der Kunde meinte, im Laden ne Riesenshow abziehen zu muessen, sehr sehr zurueckhaltend mit der Kulanz. Meist war es dann auch so, dass die uebrigen Kunden dann auf meiner Seite waren und sich ueber den Bruellaffen lustig gemacht haben.

Gruss
CAM

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#5
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@CAM:
Vollste Zustimmung !!!

Kunden die freundlich und ruhig bleiben,erhalten bei uns ganz oft Kulanz,wie z.B. Rücknahme mangelfreier Ware.

Kunden die uns anschreien und mit Anwalt drohen, raten wir immer einen anwalt aufzusuchen und dem Anwalt eine Menge Geld dafür zu zahlen damit sie dort dasselbe hören wir bei uns.
Wenn man solchen Exemplaren kulant entgegenkommt ist der nächste Ärger vorprogrammiert.
lili

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"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ach ja. Kunden, die zum Anwalt rennen wollen. Schöne Geschichte. Möchte wissen, wie viele von denen wirklich beim Anwalt waren...

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