Ich habe 2010 eine komplette Küche gekauft.
Der Geschirrspüler ist im Januar 2013 durch Undichtigkeit aufgefallen.
Der Küchenhersteller hat mich an den Kundedienst des Geschirrspülerherstellers verwiesen.
Der Kundendienst hat beim ersten Termin (Juni 2013) eine Reparaturpauschale von 199 € berechnet und einige Dinge ausgetauscht.
Weiterhin blieb der Dampfaustritt.
Nochmaliger Kundendiensttermin mit weiteren Um- und Einbauten am Gerät.
Der Techniker gab dann ein Austauschangebot an den Gerätehersteller weiter.
Das Austauschmodel wurde mit 267 € berechnet und einer Garantieverlängerung auf 3 Jahr versehen.
Im Oktober 2013 war der Kundendienst wieder hier, da beim Einbau ein Stellfuß defekt war und repariert werden musste, den Technikern wurde bereits an diesem Termin der Dampfaustritt verbal mitgeteilt.
Im gleichen Monat wurde dann nochmals der Kundendienst wegen Dampfaustritt gerufen. Im November wurde letztmals der Kundendienst wegen Dampfaustritt gerufen.
Jetzt schreibt der Werkskundendienst, dass man mir einen Rückkauf des Gerätes anbietet.
"Ihrem Wunsch, das Gerät gegen ein anderes Modell zu tauschen, können wir leider nicht entsprechen, da wir darin keinen Erfolg in der Behebung der Beanstandung sehen.
Aus diesem Grund möchten wir Ihr Gerät im Rahmen der Kulanz ankaufen".
Was genau heißt das jetzt für mich?
Wie wird oder wie darf der Ankauf berechnet werden?
Der Geschirrspüler kostet im freien Handel 1000 bis 1500 €, ist das die Berechnungsgrundlage oder wird da der Preis des Gerätes von 2010 angenommen und ich lande am Schluß bei ca. 400 €?
Was ist mit meiner Garantieverlängerung, habe ich keinen Anspruch auf Behebung des Mangels?
Kann mich der Geschirrspülerhersteller auf diesem Weg einfach so los werden?
Was passiert denn wenn ich sein Angebot des Ankaufs der Maschine einfach ablehne?
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Geschirrspüler Ankauf auf Kulanz
10. November 2013
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Frage vom 10. November 2013 | 22:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschirrspüler Ankauf auf Kulanz
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#1
Antwort vom 11. November 2013 | 11:07
Von
Status: Lehrling (1025 Beiträge, 691x hilfreich)
quote:
Wie wird oder wie darf der Ankauf berechnet werden?
Kulanz bedeutet "freiwillige Leistung des Verkäufers/Herstellers". Die kann er folglich zu völlig frei gewählten (auch unzumutbaren) Bedingungen anbieten.
quote:
Was ist mit meiner Garantieverlängerung, habe ich keinen Anspruch auf Behebung des Mangels?
Unklar, solange man nicht die Garantiebedingungen im Einzelfall kennt.
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