Ich möchte ein gebrauchtes elektronisches Gerät im Internet verkaufen. technisch ist es ok.
1. Wie sieht es mit der gesetzlichen Gewährleistung seit dem 1.1.02 bei Verkäufen von Privatpersonen an Privatpersonen aus.
2. Wie kann ich mich vor einem Vorwurf schützen, ein fehlerhaftes Gerät verkauft zu haben, welches vor dem Verkauf technisch ok war, nach der Zusendung durch den Käufer (ebenfalls Privatperson) jedoch als fehlerhaft reklamiert wird?
Gewährleistung bei private Geschäften
15. Mai 2002
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Frage vom 15. Mai 2002 | 20:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei private Geschäften
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