Gewährleistung/Trageverschleiß beim Schuhkauf

21. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Doreen Marung
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung/Trageverschleiß beim Schuhkauf

Ich habe am 24.05.02 ein paar Schuhe für 40 € gekauft und nach 10 Tagen ist der Absatzeinsatz abgefallen. Die Reklamation (vom 07.06.02) wurde vom Händler abgelehnt mit der Begründung, dass das schon auf den Verschleiß vom Tragen zurückzuführen sei. Nach 10 Tagen ?!?!?!? Welche Möglichkeiten habe ich - gibt es dafür gesetzl. Regelungen? Der Händler hat mir einen Gutschein von 10 € geschickt, welchen ich aber auch nicht bar auszahlen lassen kann.

Doreen Marung

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Doreen,

lassen Sie sich von diesem unverschämten Händler nicht so abfertigen.

Er muss Ihnen eigentlich 2 Jahre Gewährleistung auf die Schuhe geben, wobei es an ihm ist in den ersten 6 Monaten nachzuweisen, dass der Fehler am Schuh nicht schon beim Kauf vorlag, sondern erst durch die Benutzung entstanden ist. Bei normaler Benutzung darf ein Schuh natürlich nicht schon nach 10 Tagen kaputt gehen. Sie haben grundsätzlich als erstes einen Anspruch auf Reparatur und dann auf Neulieferung - erst wenn dies fehl schlägt können Sie den Schuh zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Geben Sie ihm den Gutschein zurück und verlangen Sie die Reparatur des Schuhs oder die Lieferung eines neuen Paars - wenn dies nicht geht oder abgelehnt wird, verlangen Sie die 40,- € zurück (und nicht als Gutschein, sondern bar).

Meistens hilft eine freundlich Drohung mit der Verbraucherzentrale!

Viel Erfolg Neil

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karima
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
ich habe mir ein paar High Heel Stiefeletten mit dünnem Absatz von Buffalo für 119 EUR gekauft. Nach einmaligem Tragen (ein Abend)ist eine tiefe Macke am Absatz. Jetzt weiss ich nicht, ob das ein Mangel ist, welcher ich beim Händler reklamieren kann??? oder es sich auf unsachgmässe Behandlung handelt? Ich habe sie eventuell an einem Lüftungsgitter vermackt, bei so dünnen Absätzen geht sowas schon schnell. Normaler Verschleiss kann ja nach einem Abend nicht sein?????
Es ist aber sehr ärgerlich, da es sich bei diesen Schuhen um einen teuren Kaufpreis handelt.
Kennt sich damit jemand aus?
Gruss
Karima

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1433x hilfreich)

Guten Tag Karima,

es ist richtig, wenn Sie annehmen, dass ein normaler Verschleiß nicht an einem Abend eintreten kann. Dabei bitte ich Sie jedoch zu berücksichtigen, dass es sich dabei um den normalen Verschleiß handelt und nicht um Verschuldenes Beschädigen.

Um Ihre Frage beantworten zu können, müssen Sie natürlich vorher klären, ob die Macke am Absatz von Ihnen verursacht wurde, oder nicht .

Falls es nicht Ihre Schuld gewesen ist , so können Sie selbstverständlich eine Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. Ist diese nicht erfolgreich oder zufriedenstellend, so können Sie ein neues Schuhpaar, oder den Kaufpreis verlangen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Karima
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wo ist die Grenze zum normalen Verschleiss?
Ich habe die Schuhe getragen (dadurch verursacht), aber nicht mutwillig zerstört.
Darf man nur auf glatten Böden, in der Wohnung oder gepflasterten Strassen (Parkplätzen) gehen oder sich nicht auf einen Barhocker setzen, ohne das eine tiefe Macke entsteht? Muss man extrem aufpassen? Falls ja, hätte man darauf hinweisen müssen?
Ab wann ist man selbst schuld?
Ich habe mir extra ein Paar teuere gekauft, damit die Qualität besser ist. Bei einer billigen Variante würde ich mich auch nicht so ärgern.
Schliesslich habe ich keine Bergtour gemacht.
Gruss
Karima

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1433x hilfreich)

Guten Tag Karima,

der normale Verschleiß tritt je nach Qualität des Schuhwerkes nach einer gewissen Zeit an, in der sich die Schuhe normal abnutzen.

Bei der verschuldenen Beschädigung ist man selbst für den Schaden verantwortlich, da man diesen selbst (wenn auch fahrlässig) herbeigeführt hat.

In Ihrem Fall können Sie selbstverständlich bei einem hohen Kaufpreis eine gute Qualität verlangen. Und dass man sich mit den Schuhen auch auf einen Barhocker setzen können muss, ist natürlich auch richtig.

Auf der anderen Seite hätten Sie auch aufpassen müssen. Eine Aufklärungspflicht seitens des Verkäufers über das nötige vorsichtige Behandeln der Schuhe sehe ich hier nicht.

Natürlich ist das in Ihrem Fall eine Frage der Abwägung .

Mein persönlicher Rat:

Gehen Sie nochmal zum Schuhladen. Zeigen Sie dem Personal den Schaden an den Schuhen und argumentieren Sie mit dem hohen Kaufpreis und der von Ihnen erwarteten Qualität, dass diese nicht gleich Macken aufweisen könne, wenn man sich auf einem Barhocker setzt. Desweiteren fügen Sie an, dass die Macke vom einmaligen Setzen auf einen Barhocker kommt. Selbstverständlich müssen Sie anfügen, dass Sie immer vorsichtig mit den Schuhen umgegangen sind. Fragen Sie nach einer Ausbesserung / Reperatur ohne für Sie neu entstehender Kosten.

Eine Lieferung neuer Schuhe auf juristischer Basis sehe ich als schwierig an.

Sollten Sie dennoch Probleme mit dem Personal haben, wenn sich diese für jegliches Entgegenkommen weigern sollten, dann wenden Sie sich hier nochmal an mich oder auch an andere, damit wir Ihnen eine Lösung anbieten können.

Mit freundlichen Grüßen,

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HarryVic
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 79x hilfreich)

In Bezug auf die gesetzliche Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf (Verkäufer ist Unternehmer, Käufer ist Verbraucher) gilt für die ersten 6 Monate nach dem Kauf, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass der Mangel an der Ware nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.
Mit anderen Worten: Der Verkäufer muss dem Käufer nachweisen, dass der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.
Kann er das?



-----------------
"Harry"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1433x hilfreich)

Guten Tag Harry,

ja, dass ist richtig, dass dieses beim Verbrauchsgüterkauf gilt. Aber jetzt mal ehrlich:

(1) wird man die Schuhe eingehend untersuchen und angucken und ausprobieren, bevor man Sie kauft.

(2) woher soll eine Macke, die von einem Barhocker entstanden sein, in dem Schuhgeschäft entstanden sein?

Mit freundlichen Grüßen,

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schwan1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, wie sieht es eigentlich mit 3 Monate alten Freizeitschuhen aus, die beide an der selben Stelle im hinteren Bereich der Sohle einen Riss haben, durch den Wasser eindringt. Nun hab ich diese Schuhe selten angehabt und heut festgestellt, als ich das erste Mal durch eine Pfütze lief, daß Wasser reinläuft und alles drin naß wird. Der Schuhverkäufer sagte mir, daß ich diese Schuh in der Maschine gewaschen hätte, was aber nicht stimmt. Wie kann ich ihn davon überzeugen, mir die Schuhe umzutauschen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1433x hilfreich)

Guten Tag "Schwan1",

ich sehe hier wenig Möglichkeiten.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

3x Hilfreiche Antwort

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