Gewährleistungsausschluss bei ADAC Vertrag

28. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)
Gewährleistungsausschluss bei ADAC Vertrag

Hallo,

ich möchte gerne ein Fahrzeug verkaufen und habe mir überlegt, dass ich hierfür am besten den ADAC Vertrag nehme, da einige Interessenten den nehmen wollen. Dort gibt es folgende Klausel:
"Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (1)."

Unter 1 heißt es dann:
"Der Verkäufer garantiert...:
.
.
.
1.3 dass das KfZ, soweit ihm bekannt,
(ankreuzen) keinen Unfallschaden
(ankreuzen) keine sonstigen Beschädigungen
(ankreuzen) lediglich folgende Unfallschäden od. sonstige Beschädigungen hatte: (Feld zum ausfüllen)


Heißt das, wenn ich hier z. B. in das Feld eintrage, Sitz leicht verschmutzt, dass der Käufer mich dann darauf festnageln kann, dass ich garantiert habe, alles andere als der Fleck seien Ok? Ist damit der komplette Ausschluss der Sachmängelhaftung hinfällig?

Was ist von diesem ADAC Vertrag zu halten?

http://www.motorroller-info.de/ADAC.pdf

Grüsse
Markus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Also eigentlich ist der ADAC-Vertrag für Privatverkäufer ganz gut.
Mit dem Ausschluß der Sachmängelhaftung ist nicht ein sichtbarer Schaden ( Fleck/Kartzer/...) gemeint, auf den du den Käufer hinweisen solltest --am Besten diese Mängel auch protokollieren-
sondern die Sachmängel, für die ein Autohandel oder ein Gewerblicher einstehen muss.
Wie Geräusche am Motor, kaputte LIMA, usw.

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