Gewährleistung, Sachmangel Gebrauchtwagen

8. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Chrishsv90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung, Sachmangel Gebrauchtwagen

Hallo zusammen,

vor einem Monat habe ich mir ein Gebrauchtwagen von einem VW Händler gekauft. Kurze Zeit später habe ich gesehen, dass das digitale Cockpit zwei Risse hat (keine Kratzer). Es wurde beim Kauf nicht erwähnt. Mängel, sowas wie Kratzer am Stoßdämpfer wurden erwähnt, die allerdings anstandslos repariert wurden. Nun hat mir ein Mitarbeiter mitgeteilt, dass VW dieses Cockpit kostenfrei tauscht. Zwei Tage später war ich wieder dort und dann kam der Verkaufsleiter und meinte, dass diese Risse keine Reklamation darstellen, da es sich hierbei um einen Gebrauchtwagen handelt. Jetzt wird das alles mit der Geschäftsleitung diskutiert, ob ich ein neues, kostenfreies Cockpit erhalte oder eben selber zahlen muss. Jetzt mache ich mir natürlich Gedanken, wer für die Reperatur aufkommen muss. Stellt das ganze einen Sachmangel dar? Gewährleistung? Habe ich als Käufer Recht auf Nachbesserung? Wie gesagt, beim Kauf wurde nichts erwähnt. Auch bei der Probefahrt waren die Risse nicht zu erkennen, ich habe diese nicht wahrgenommen da es an diesem Tag geregnet hat und die Risse erst bei Sonnenschein so richtig zu Vorschein kamen.

Was steht mir als Käufer zu?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41049x hilfreich)

Die Risse waren also schon bei Probefahrt vorhanden, man hat sie nur nicht bemerkt, weil man keine genauere Prüfung vorgenommen hat?

Das kann problematisch sein, denn offene Mängel gelten in der Regel als "mitgekauft" - bedeutet, das die gesetzliche Mängelhaftung nicht greifen würde.

Insofern würde man nicht umhinkommen, darzulegen, das man die Risse unter keinen Umständen bemerken konnte.



Zitat (von Chrishsv90):
Nun hat mir ein Mitarbeiter mitgeteilt, dass VW dieses Cockpit kostenfrei tauscht.

Das könnte ein Hinweis auf einen Serienfehler / Rückruf sein.
Da sollte man mal nachforschen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat (von Chrishsv90):
und dann kam der Verkaufsleiter und meinte, dass diese Risse keine Reklamation darstellen, da es sich hierbei um einen Gebrauchtwagen handelt.

Das würde ich für übliche feine Kratzer auch so sehen, nicht aber für Risse. Letztlich kommt es auf Details an... z. B. ob sich die Risse im Cockpit-Display oder nur auf einer schützenden Acrylverglasung befinden.

Zitat (von Chrishsv90):
Stellt das ganze einen Sachmangel dar? Gewährleistung? Habe ich als Käufer Recht auf Nachbesserung?

Wenn der Verkäufer der Händler war und es sich nicht um einen Vermittlungsverkauf handelt, stehen dir natürlich die Rechte aus §§ 434 ff BGB zu, WENN die Risse als Sachmangel einzustufen sind.

Signatur:

Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten.

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#3
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Risse waren also schon bei Probefahrt vorhanden, man hat sie nur nicht bemerkt, weil man keine genauere Prüfung vorgenommen hat?

Das kann problematisch sein, denn offene Mängel gelten in der Regel als "mitgekauft" - bedeutet, das die gesetzliche Mängelhaftung nicht greifen würde.


So ganz stillschweigend, ohne Hinweis seitens des Verkäufers? Das müssten dann aber schon verdammt offensichtliche Mängel sein, die bei solchen Rissen wohl eher nicht anzunehmen sind.

Signatur:

Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41049x hilfreich)

Zitat (von Ramos):
die bei solchen Rissen wohl eher nicht anzunehmen sind.

Der TS selber schrieb ja, das er sie bei der Probefahrt hätte sehen können, hätte er aufmerksamer geschaut.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17907 Beiträge, 6041x hilfreich)

Zitat (von Chrishsv90):
Stellt das ganze einen Sachmangel dar?
Deiner Beschreibung nach: Eher nein, denn es handelt sich wohl um einen offensichtlichen Mangel und dann somit um eine vereinbarte Eigenschaft.

Zitat (von Chrishsv90):
Gewährleistung?
Die Gewährleistung zieht also wahrscheinlich nicht

Zitat (von Chrishsv90):
Habe ich als Käufer Recht auf Nachbesserung?
Wenn man aufzeigen kann, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt, den man bei Regenwetter gar nicht erkennen konnte, dann ja. Ansonsten eher nein.

Zitat (von Chrishsv90):
Wie gesagt, beim Kauf wurde nichts erwähnt.
Offensichtliche Mängel braucht man nicht explizit zu erwähnen, die sieht der Käufer selbst.

Es steht und fällt damit, ob die Risse erkennbar waren oder nicht. Ich tendiere eher dazu zu sagen, dass Risse in einem Glascockpit erkennbar sind und somit vom Käufer, als vereinbarte Eigenschaft, akzeptiert wurden. Das muss auch nicht unbedingt im Kaufvertrag erwähnt werden.



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