Gewährleistung, Wahlrecht, Reparatur oder Neugerät

29. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
ina55
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung, Wahlrecht, Reparatur oder Neugerät

Hallo,

ich privat kaufe online bei einem gewerblichen VK eine Bohrmaschine welche nach 3 Wochen defekt ist. Ich bestehe auf mein Wahlrecht und möchte keine Reparatur sondern ein Neugerät. Der VK lehnt ab und verweist auf seine AGB'S, dass repariert wird *Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung*.
Ist das zu akzeptieren?

Gruß Ina

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Dann soll er sich mal belesen: § 439 Absatz BGB

Zitat:
Der Verbraucher kann bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur, wobei der Verkäufer in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen muss. Das nennen die Juristen "Nacherfüllung". Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, darf der Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB ). Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB ). Bei der Geltendmachung von Ansprüchen hilft unser Musterbrief "Gelieferte / gekaufte Ware hat Mängel".

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von ina55):
Der VK lehnt ab

Telefonisch oder schriftlich?
Wo sitzt der VK? DE? EU?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
ina55
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Der VK sitzt in DE und die Kommunikation lief via email.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels (dieses möglichst genau bezeichnen)
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage)
– Hinweis das laut Gesetz das Wahlrecht beim Verbraucher liegt und seine AGB ungültig seinen
– das er bereits einen von 2 Nachbesserungsversuchen durch die Weigerung verbraucht hat
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne entsprechende Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ina55
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ina55
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

der Händler hat die Bohrmaschine repariert zurück geschickt und ist auf meine Forderung nach einem Neugerät nicht eingegangen. Seine Antwort: er habe nach geltenden Recht alles richtig gemacht. Wo kann man sich über solche Händler beschweren? In den AGB noch der Hinweis: Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen. Gibt es da noch eine andere Anlaufstelle außer ein RA? Kann ja nicht sein, dass ich dafür einen RA nehmen muss.

Ich bin der Meinung: Das Wahlrecht kann gegenüber Verbrauchern nicht durch AGB eingeschränkt werden. Und genau das macht dieser Verkäufer.

Gruß Ina

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von ina55):
Wo kann man sich über solche Händler beschweren?

Beim Verbraucherschutz.
Oder - indirekt - beim Gericht in Form einer Klage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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