Gewährleistung 6 Monate, Garantie 24 Monate

13. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
hetti08
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 9x hilfreich)
Gewährleistung 6 Monate, Garantie 24 Monate

Hallo zusammen,
ich habe vor ca. einem Jahr ein Notebook gekauft. Nun ist es so, dass wenn ich das Gerät drei Tage nicht nutze, startet das Gerät nicht. Erst wenn ich es ans Netzkabel hänge erfolgt der Start und es wird angezeigt, dass der Akku noch mehr als 50% Ladung hat.
Ich habe reklamiert und bekam zur Antwort. Der Händler sei nur in den ersten 6 Monaten zum Austausch verpflichtet. Dies ist soweit korrekt. Weiter schrieb mir der Support, dass dies vermutlich am Akku liege. Akku könnte ich mir im Internet bestellen. Ist dies Vorgehensweise korrekt? Wenn ja, was habe ich dann von einer 24 monatigen Garantie?

Vielen Dank an alle die mich hier aufklären können.

Gruß hett08

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von hetti08):
Ist dies Vorgehensweise korrekt? Wenn ja, was habe ich dann von einer 24 monatigen Garantie?


Man sollte Sachmängelhaftung u. Garantie nicht verwechseln, denn Sachmängelhaftung heißt nicht das die Ware in der "Gewährleistungszeit" keinen Defekt haben darf. Sachmängelhaftung bedeutet das die Ware bei der Übergabe frei von Mängeln ist u./od. der Mangel nicht bei der Übergabe schon "angelegt" war.
Zum Thema "was habe ich von der Garantie".: Da den Forenteilnehmern die Garantiebedingungen nicht vorliegen (u. ich sie mir auch nicht durchlesen würde... das kannst du ja machen) weiß niemand was darin steht u. was du davon hast - Eine Garantie ist freiwillig u. die Garantiebedingungen können relativ frei formuliert werden...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111306 Beiträge, 38567x hilfreich)

Zitat (von hetti08):
Der Händler sei nur in den ersten 6 Monaten zum Austausch verpflichtet. Dies ist soweit korrekt.

Nein, ist es nicht.
Kurzfassung: Der Verkäufer wäre nur zur Nachbesserung nach Wahl des Kunden verpflichtet, sofern das nicht mit unzumutbaren Kosten verbunden wäre.



Zitat (von hetti08):
Ist dies Vorgehensweise korrekt?

Sofern man nachweisen kann das der Mangel am Akku zumindest latent bei Übergabe schon vorlag, wäre das nicht korrekt. In der Regel wird einem das aber nicht gelingen.



Zitat (von hetti08):
Wenn ja, was habe ich dann von einer 24 monatigen Garantie?

Was genau die Garantie unter welchen Umständen umfasst, erfährt an durch lesen der Garantiebedingungen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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