Gewährleistung Amazon bzw. Verkäufer auf Amazon

12. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)
Gewährleistung Amazon bzw. Verkäufer auf Amazon

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Über Amazon bestellte ich mir ein paar Sportschuhe eines namhaften deutschen Herstellers.
Diese Schuhe sind nach wenigen Tagen des Tragens leider kaputtgegangen (Riss an der Verse). Es handelt sich augenscheinlich um einen Materialfehler, da ich someinen Defekt bei noch keinen Schuhen erlebt habe.
Ich kontaktierte den Verkäufer über Amazon (inkl. Fotos), dieser antwortete mir in nicht verständlichem deutsch, dass er nichts für mich tun kann (dieser kommt aus UK/England).
Ich hätte den Schuh selber kaputt gemacht...
Der Garantieantrag über Amazon direkt verlief auch negativ, die wollte/konnten mir leider auch nicht helfen.
Ich nahm also Kontakt mit dem namhaften deutschen Schuhhersteller auf (inkl. Fotos). Dieser teilte mir mit, dass der Verkäufer sich der Gewährleistung nicht entziehen kann.nund sie selber leider nicht behilflich sein können, da der Verkäufer nicht direkt dort Kunde sei. Dies ist soweit ja auch ok. Aber - was kann ich nun noch tun?
Hier nochmal die Fakten:
Schuhe auf Amazon gefunden und bestellt, jedoch bei einem anderen Verkäufer der auf Amazon seine Produkte vertreibt (dieser sitzt in England).
Hat jemand einen Rat für mich?
Vielen Dank!
gruss Krss

Probleme nach Kauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

war Ihnen bekannt, dass der Verkäufer wo sitzt? (UK = United Kingdom, dass könnte auch so Inselchen sein, dass noch zur britischen Krone gehört)oder direkt in GB?

Die Regelungen im Deutschen Recht zur Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf sind ziemlich einmalig in der EU.

Fraglich ist, welches Recht einschlägig ist. Das Recht am Sitz des Erwerbers oder am Sitz des Veräußerers?

Vorliegend ist das Recht am Sitz des Veräußerers zutreffend.





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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Aus England...

Hier mal das Offizielle auf Amazon vom Verkäufer:


Rückgabe, Erstattungen und Widerrufsrecht
Versandkosten frei für Artikel mit einem Wert von 40 € oder mehr, wenn Sie ein Etikett können Sie verlangen ein nicht erhalten haben.

Deutschland-Kunden: Wenn Sie Ihre Bestellung zurückgeben möchten, müssen Sie unsere Retourenaufkleber verwenden, gibt es keine Verhandlungen. Sie haben absolut keine Wahl über diese, wenn Sie diese Anforderung zu ignorieren Ihre Rückerstattung zu verzögern, bis es die UK erreicht, und die Versandkosten werden nicht erstattet. Sie können einen Retourenaufkleber per E-Mail anfordern oder Sie können eine Rück mit amazon.de anfordern 

Österreich, der Schweiz und den Rest der Welt: Versandkosten müssen direkt an diese Adresse geschickt werden. Bitte geben Sie Ihre Auftragsnummer und Grund für Rückkehr in der Verpackung. 

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Wir haben festgestellt, dass ein paar Kunden sind sich der Kauf von 2 Artikel von uns, so dass sie zurückschicken können einer von ihnen. Wenn wir vermuten, dass Sie dies tun, können wir uns weigern, an Sie zu verkaufen. Das ist, weil wir in Großbritannien und kostet € 12 und wird dies bedeuten, werden wir nicht machen und Geld. Wir denken, dass dieses Gesetz einen Missbrauch kostenlos Rückgaberecht, und wir sind auf diese, wenn nötig. 

Alle Einzelteile müssen in einem Postsack oder Box zurückgebracht werden, wenn wir einen Schuhkarton in Band abgedeckt erhalten, dann werden wir Sie minus 15% zu erstatten. Die Schuhe werden als neue, aber ohne die Box verkauft, und wir werden nicht in der Lage, den vollen Preis für diesen Titel zu bekommen.
Kontaktieren Sie diesen Verkäufer

Bei Fragen über einen Posten auf Ihrer Kreditkartenrechnung oder zum Bankeinzug wenden Sie sich an Amazon.de. Wenn Sie wissen möchten, wie eine Bestellung aufgegeben wird, schlagen Sie in der Amazon-Hilfe nach.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Tja, das war dann schlicht und einfach Pech.



Man könnte jetzt dem Verkäufer eine Frist zur Erfüllung des Vertrages setzen und ihn bei erfolglosem verstreichen der Frist verklagen.
Falls man gewinnen würde, dann müsste man sich höchstwarscheinlich noch mit der Beitreibung des Geldes beschäftigen.



Was haben die Schuhe gekostet?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

75€

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Die Regelungen im Deutschen Recht zur Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf sind ziemlich einmalig in der EU.

Falsch. Die Regeln basieren zu einem guten Teil auf einer EU-Richtline und sind damit innerhalb der EU recht ähnlich.

quote:
Fraglich ist, welches Recht einschlägig ist. Das Recht am Sitz des Erwerbers oder am Sitz des Veräußerers?
Vorliegend ist das Recht am Sitz des Veräußerers zutreffend

Falsch. Da mit dem Einstellen des Angebots im deutschen Marketplace eine Ausrichtung auf den deutschen Markt anzunehmen ist, gilt laut Rom-I deutsches Recht. Und laut Eu G VVO (eigentlich ohne Leerzeichen, aber dann zensiert die Forensoftware einen Teil) ist unabhängig vom anzuwendenden Recht der Gerichtsstand in Deutschland.

Eine Ausnahme könnte sein, wenn der Verkäufer bspw. auf den Kanalinseln sitzt, da diese kein Teil der EU sind. Inwiefern dann trotzdem EU-Verträge anwendbar sind, kann ich nicht sagen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 13.11.2014 09:07

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Verkäuferadresse ist ein Standort in England!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Dann sollte man sich überlegen, erstmal eine negative Bewertung zu hinterlassen.

Oft bessert sich dann sowohl das Deutsch als auch die Kooperationsbereitschaft.



Ansonsten sollte man sich überlegen, ob man das Kostenrisiko wegen 75 EUR eingehen möchte.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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