Gewährleistung - Anzeigefrist?

7. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
HolaDiWa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung - Anzeigefrist?

Ich habe mir online einen Laptop gekauft. Diesen habe ich zwei Wochen nach Erhalt in Betrieb genommen und festgestellt, dass er defekt ist. Dann am gleichen Tag zurückgeschickt. Der Händler möchte nun die Reparatur nicht zahlen mit der Begründung, ich hätte den Mangel sofort melden müssen.
In den AGBs steht, dass offensichtliche Mängel an der Verpackung oder am Inhalt innerhalb von 2 Wochen gemeldet werden müssen - "unbeschadet der Gewährleistungsfrist".
Wann handelt es sich um einen offensichtlichen Mangel? Nur dann, wenn die Verpackung und das Gerät von außen nicht intakt sind? Oder auch, wenn sich der Mangel beim Anschalten zeigt?
Spielt es überhaupt eine Rolle, ob ich sofort, innerhalb von 2 Wochen oder später gemeldet habe? Gilt die Gewährleistung nicht grundsätzlich ein halbes Jahr? Darf der Händler eine Anzeigefrist für die Gewährleistung setzen und mir bei nicht sofortiger Meldung die Zahlung der Reparatur verweigern?

(Ich bin Privatkunde, kein Unternehmen)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Typisches Händlergeschwubbel - auf diesen Diskussionskäse würde ich mich nicht einlassen. Fristsetzung zur Neulieferung eines mängelfreies Laptops nachweislich (per Einschreiben) unter angemessener Fristsetzung nach Datum (14 Tage zzgl. 3 Werktage Postlaufzeit) an den Händler schicken. Bei fruchtloser Verstrickung der Frist dem Händler androhen einen Anwalt mit der Durchsetzung der Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu beauftragen.
Wenn die Frist verstrichen ist, Drohung wahr machen..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Volle Zustimmung zum Vorposter



Zitat (von HolaDiWa):
Gilt die Gewährleistung nicht grundsätzlich ein halbes Jahr?

Richtig, die galt mal für 6 Monate.
Allerdings wurde die Gewährleistung vor gut 20 Jahren abgeschafft und durch die gesetzlichen Mängelhaftung ersetzt. Die gesetzlichen Mängelhaftung geht über 2 Jahre bei Neuware und in den ersten 6 Monaten trägt der Händler die volle Beweislast.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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