Hallo,
Ich hoffe jemand kann mir diesbezüglich einen Rat geben. Ich habe letztes Jahr im Sommer bei einem Internetshop (der auch im TV bekannt ist), ein Elektroprodukt bestellt, das nun angeblich nicht mehr produziert wird. In diesem Jahr, ohne jeglichen Grund, funktionierte das Gerät (130 EUR) von jetzt auf gleich nicht mehr.
Ich rief darauf hin die Hotline an,die mir sagte, dass dieses Gerät nicht mehr angeboten wird und sie mir nun NUR einen Produktgutschein anbieten können, was ich aber nicht möchte. Ich habe explizit dieses Produkt bestellt, weil ich nur daran interessiert war und bin auch nicht an Anderem interessiert.
Daher möchte ich wissen, wie die Rechtslage ist : Habe ich, auch wenn das Gerät nicht mehr lieferbar ist, nur einen Anspruch auf einen Gutschein in diesem Online/TV-Shop?
Viele Grüße
-- Editiert sweet_tinkerbell am 28.11.2011 13:12
-- Editiert sweet_tinkerbell am 28.11.2011 13:13
Gewährleistung / Garantieanspruch bei def. Gerät
28. November 2011
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Frage vom 28. November 2011 | 13:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung / Garantieanspruch bei def. Gerät
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 28. November 2011 | 14:45
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1375x hilfreich)
Haben Sie schon mal die Suchfunktion benutzt?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. November 2011 | 23:09
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2506x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Es kann (grundsätzlich) zwischen Ersatzlieferung und Reparatur gewählt werden. <hr size=1 noshade>
Aber eben nur grundsätzlich.
Nach fast 1 1/2 Jahren gilt § 476 BGB nicht mehr.
Dass ein sich seit Vertragsschluss fortfressender Mangel vorliegt, der sich jetzt erst gezeigt hat, müsste erst mal bewiesen werden. Darauf kommt es doch an, § 434 BGB , bei Gefahrübergang.
Bei einem 130 EUR Gerät lohnt das nicht, niemand weiss, was bei einem SV-Gutachten heraus käme und wer die horrenden Kosten a.E. zahlen würde.
Da bleibt nur die Hersteller-Garantie in Anspruch zu nehmen. Je nachdem, was da drin steht wenn das Gerät irreparabel ist, oder nicht mehr produziert wird, könnte man mit einem Gutschein sogar sehr gut bedient sein.
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