Gewährleistung Gebrauchtwagen, Beweislast nach 6 Monaten

9. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Famous
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 45x hilfreich)
Gewährleistung Gebrauchtwagen, Beweislast nach 6 Monaten

Hallo,

ich habe einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Das war vor ca. 7 Monaten. Ich habe dabei auch eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen, diese wäre im Prinzip unnötig. Zumindest die ersten 6 Monate. Innerhalb der ersten 6 Monate wird automatisch angenommen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war.
In meinem Fall leider zu spät, diese Chance habe ich verpasst.

Folgender Sachverhalt:
Steht das Auto länger als ca. 3 Tage ist die Batterie leer. Ca. 3 Monate nach Kauf im Winter hatte ich im Urlaub Probleme, ansonsten wird das Auto fast jeden Tag bewegt und wird von daher auch nie leer. Jetzt wurde beim Händler festgestellt, dass das am Interface der werkseitigen Freispreche inrichtung liegt, in einem Forum habe ich gelesen dass dieser Fehler öfter vorkommt und eine bestimmte Serie dieser Freisprecheinrichtung betroffen ist.

Bereits bei der Probefahrt sprang das Auto nicht an, zur Probefahrt wurde schnell noch eine andere Batterie eingebaut, die Verkäuferin meinte er wäre wohl eine Zeit lang nicht bewegt worden, ich hab mir da noch keine großen Gedanken gemacht.

Im Winter (Urlaub) als er dann streikte habe ich eine neue Batterie eingebaut, ich dachte es liegt an der Batterie, und Verschleissteile werden auch nicht ersetzt. Ich wollte halt meine Ruhe haben, mit der neuen Batterie dachte ich, hätte ich meine Ruhe.

Nun war ich krank, das Auto stand 4 Tage und machte wieder keinen Muckser, mehr.

Die Gebrauchtwagenversicherung springt nicht ein, Komfortelektrik ist ausgenommen, ganz schlau. Aber im Prinzip muss der Händler Gewährleistung auf alle Teile aus Verschleissteilen geben, nur inwieweit muss ich beweisen dass der Fehler von Anfang an vorhanden war, ich meine bei der Probefahrt war das ja schon der Fall mit der leeren Batterie, ein Zeuge war dabei, zählt das schon als Beweis?

Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

Grüße Matthias

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

was für ein Auto und wie alt ist das Auto?
Eventuell einmal in einer *Fachwerkstatt* auslesen lassen.
Nach Ihrer Schilderung war der Fehler von Anfang an. Nötigenfalls Überprüfung durch einen *fähigen* Sachverständigen. Der Stromverlust (Verbrauch) kann lokalisiert werden.

MfG


-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Famous
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,

es ist ein Golf V Plus, Alter 2 1/2 Jahre, ich hab ihn jetzt ca. 7 Monate.

Gekauft habe ich ihn beim VW Händler, dort wurde jetzt auch die Fehlerdiagnose gemacht, also direkt bei der Vertragswerkstatt, welche zugleich der Verkäufer des Wagens ist.

Von Gewährleistung hört man bei denen natürlich erstmal nichts, erst wird Kulanz beantragt, dann wirds über die Versicherung versucht, klappt beides nicht wirds am Kunden abgewälzt.

Die Kulanz von VW beträgt 70 %, das Teil alleine kostet 350 €, aber wie man weiß kommt da gleich das Doppelte zusammen, mit den Lohnkosten usw.

Bei der Probefahrt beim Kauf war das Auto schon komplett tod, die hab ich dann erst am nächsten Tag machen können. Zum Ansehen wurde damals eine Fremdstartbox angekarrt.

Das Auto steht bei mir kaum einen Tag, nur im Urlaub über Weihachten hatte ich ihn mal 3-4 Tage stehen, ich musste im Urlaub 2 mal fremdstarten und hab dann eben eine neue Batterie eingebaut, was wahrscheinlich nutzlos war, daran lags nicht, wie sich ja jetzt rausstellt.

Ich will mich vorher schlau machen und denn den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hinweisen, dazu muss ich natürlich ein paar Argumente parat haben, die winden sich rum so gut es geht.

Grüße Matthias

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Famous
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 45x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wo *spielt* die Geschichte mit dem VAG Partner?
Welche interne Nummer hat der VAG Partner? Steht im viereckigen Firmenstempel.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Famous
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,

spielt sich in Mitterteich ab

Im Stempel steht die Betr.-Nr. 141/27812

Grüße Matthias

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

Sorry
leider hatte ich nicht nach der Ident-Nr. gefragt. Früher hieß das Fahrgestell-Nr.

Welche Laufleistung hatte das Auto zum Zeitpunkt beim Kauf? Welche Laufleistung jetzt?

Haben Sie den Kulanzantrag gesehen? Haben Sie das Ergebnis des Kulanzantrages gesehen? Kann im Ergebnis eigentlich so nicht sein!

MfG

-- Editiert von Commodore am 15.04.2008 03:55:21

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Famous
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,

ich bin noch innerhalb der 12 Monate, ich hab den Vertrag jetzt nicht hier, aber die 12 Monate sind ja das Minimum. Ich hab ihn jetzt ca. 7 Monate.

Was mich interessiert, zählt der Zeitpunkt, wann der Mangel eintrat, oder der Zeitpunkt wann ich zum Händler gefahren bin ? Der Mangel trat ja im Dezember schon ein, ich habe halt selber die Batterie gewechselt, dachte sie sei nicht mehr die Beste, weil ich sie auch aufgeladen hatte und sie ein paar Tage darauf wieder leer wurde (kalte Jahreszeit), der Mangel ist ja da schon aufgetreten, an der Batterie lag es gar nicht.

Ich kann das Alles durch Zeugen belegen, auch bei der ausgefallenen Probefahrt war ein Zeuge dabei.

Im Motor-Talk Forum bekam ich die Info, dass da eine Serie betroffen ist, und dass das Problem bei VW bekannt ist, nur wie soll ich da an Infos kommen?


Grüße Famous

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

ohne fehlende Antworten kann ich keinen Versuch unternehmen, Ihnen eventuell wirkungsvoll auf dem *kurzen Dienstweg* und vielleicht ganz einfach zu helfen. Leider!?

Siehe *Kaiserslauternfan* und seinem USA AUDI vor gar nicht all zu langer Zeit.

Paragrafen- und Urteilereiterei ist nicht immer der Weisheit letzter Schluß.
Sorry

MfG



-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

-- Editiert von Commodore am 16.04.2008 03:43:00

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Famous
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,

welche Nummer denn wollen Sie denn wissen, ich habe oben die Betriebsnummer des Händler geschrieben, wollen Sie die Fz. Ident-Nr. ?

Fahrleistung beim Kauf 26TKM, jetzt 44TKM.

Alles was ich von Ergebnis des Kulanzantrags weiß ist, das das Teil mit 70% übernommen wird.

Kosten Gesamt: (telef. Auskunft d. Serviceleiters)

Fehlersuche ca. 150 €
Interface 341 €
Eibau ca. 50 €

Gesamt: 540 € (Mein Anteil 300 €)

Grüße Matthias

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen