Gewährleistung - Gebrauchtwagen vom Händler

4. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.09.2020 12:58:25
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährleistung - Gebrauchtwagen vom Händler

Vor zwei Wochen wurde ein Gebrauchtwagen erworben. Dieser wurde jährlich direkt beim Hersteller vom Vorbesitzer gewartet und ist in einem sehr gepflegten Zustand.

Die letzte HU/AU Untersuchung war im Juli und wurde wahrscheinlich vom ankaufenden Händler 2019 (Meisterwerkstatt) durchgeführt.

Nun stellt sich nach dem Kauf heraus, dass der Kühlerschlauch zwei Löcher aufweist und die Kühlflüssigkeit ausläuft. Auch waren die beiden Luft- und Innenraumfilter stark verschmutzt - dies hätte bei der HU/AU Untersuchung bemerkt werden müssen.

Welche Rechte hat in diesem Fall der Käufer? Diese Mängel wurden innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf entdeckt und lagen somit zum Kaufzeitpunkt vor.

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Nun stellt sich nach dem Kauf heraus, dass der Kühlerschlauch zwei Löcher aufweist und die Kühlflüssigkeit ausläuft. Auch waren die beiden Luft- und Innenraumfilter stark verschmutzt - dies hätte bei der HU/AU Untersuchung bemerkt werden müssen.
janee is klar!!! Die Löcher im Kühlerschlauch können auch NIEMALS nach der HU entstanden sein, dass ist absolut UNMÖGLICH!!!!

Sowohl Luft als auch Innenraumfilter gehen den TÜV noch nichtmal was an! Diese werden also gar nicht von ihm angesehen.

Zitat:
Welche Rechte hat in diesem Fall der Käufer?
Bezüglich dem Schlauch solltest du mal bei dem Händler vorsprechen.

bezüglich der Filter, entweder kaufst du Neue, oder fährst mit den alten weiter. Diese funktionieren ja wohl immer noch. Schmutzig sein ist kein Mangel...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von skrrr):
Nun stellt sich nach dem Kauf heraus, dass der Kühlerschlauch zwei Löcher aufweist und die Kühlflüssigkeit ausläuft.

Hier müsste der Verkäufer nachweisen, das kein Fall der Sachmängelhaftung vorliegt, es also normaler Verschleiß ist.



Zitat (von skrrr):
Auch waren die beiden Luft- und Innenraumfilter stark verschmutzt - dies hätte bei der HU/AU Untersuchung bemerkt werden müssen.

Selbst wenn der Prüfer das bemerkt hätte - es ist nicht relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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