Vor zwei Wochen wurde ein Gebrauchtwagen erworben. Dieser wurde jährlich direkt beim Hersteller vom Vorbesitzer gewartet und ist in einem sehr gepflegten Zustand.
Die letzte HU/AU Untersuchung war im Juli und wurde wahrscheinlich vom ankaufenden Händler 2019 (Meisterwerkstatt) durchgeführt.
Nun stellt sich nach dem Kauf heraus, dass der Kühlerschlauch zwei Löcher aufweist und die Kühlflüssigkeit ausläuft. Auch waren die beiden Luft- und Innenraumfilter stark verschmutzt - dies hätte bei der HU/AU Untersuchung bemerkt werden müssen.
Welche Rechte hat in diesem Fall der Käufer? Diese Mängel wurden innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf entdeckt und lagen somit zum Kaufzeitpunkt vor.
Gewährleistung - Gebrauchtwagen vom Händler
4. Januar 2020
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Frage vom 4. Januar 2020 | 01:44
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährleistung - Gebrauchtwagen vom Händler
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2020 | 02:37
Von
Status: Richter (8435 Beiträge, 4044x hilfreich)
Hallo
janee is klar!!! Die Löcher im Kühlerschlauch können auch NIEMALS nach der HU entstanden sein, dass ist absolut UNMÖGLICH!!!!Zitat:Nun stellt sich nach dem Kauf heraus, dass der Kühlerschlauch zwei Löcher aufweist und die Kühlflüssigkeit ausläuft. Auch waren die beiden Luft- und Innenraumfilter stark verschmutzt - dies hätte bei der HU/AU Untersuchung bemerkt werden müssen.
Sowohl Luft als auch Innenraumfilter gehen den TÜV noch nichtmal was an! Diese werden also gar nicht von ihm angesehen.
Bezüglich dem Schlauch solltest du mal bei dem Händler vorsprechen.Zitat:Welche Rechte hat in diesem Fall der Käufer?
bezüglich der Filter, entweder kaufst du Neue, oder fährst mit den alten weiter. Diese funktionieren ja wohl immer noch. Schmutzig sein ist kein Mangel...
#2
Antwort vom 4. Januar 2020 | 17:55
Von
Status: Unbeschreiblich (114671 Beiträge, 39030x hilfreich)
ZitatNun stellt sich nach dem Kauf heraus, dass der Kühlerschlauch zwei Löcher aufweist und die Kühlflüssigkeit ausläuft. :
Hier müsste der Verkäufer nachweisen, das kein Fall der Sachmängelhaftung vorliegt, es also normaler Verschleiß ist.
ZitatAuch waren die beiden Luft- und Innenraumfilter stark verschmutzt - dies hätte bei der HU/AU Untersuchung bemerkt werden müssen. :
Selbst wenn der Prüfer das bemerkt hätte - es ist nicht relevant.
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