Gewährleistung Händler - Hersteller

14. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Fossil
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Gewährleistung Händler - Hersteller

Hallo,

ich habe vor ca. 1 Jahr einen Artikel bei einem Händler gekauft.
Als ich daran einen - aus meiner Sicht - Mangel erkannte, der unter die Gewährleistung fällt, habe ich den Artikel beim Händler reklamiert (innerhalb der 2-Jahres-Frist für die Gewährleistung).
Der Händler hat mich an den Hersteller verwiesen und der teilte mir mit, dass der Artikel bereits vor über 2 Jahren an den Händler ging und daher der Hersteller nicht mehr in der Gewährleistungspflicht wäre. Eine Reparatur wäre möglich, jedoch müsste die bezahlt werden.

Grundsätzlich stellt sich hier die Frage:
Wie ist hier die Lage?
Muss der Hersteller hier die Gewährleistung trotzdem abwickeln, obwohl er schon vor mehr als 2 Jahren an den Händler verkauft hat? Muss der Händler dafür aufkommen? Oder bleib ich auf den Kosten sitzen?
Gibt es dafür irgendwelche Rechtsgrundlagen?

Besten Dank für einen Lösungsansatz!

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114435 Beiträge, 38991x hilfreich)

Die Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie!

Die Beweislast das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, liegt beim Käufer (siehe auch OLG Frankfurt am Main, AZ.: 13 U 164/06 , BGH, AZ.: VIII ZR 329/03 , BGH, AZ.: VIII ZR 43/05 ; NJW 2006, 434 ).
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Das bedeutet, man muss gegnüber Verkäufer ersteinmal nachweisen, das
- die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht vorliegt
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- der Mangel zumindest bereits latent bei Gefahrenübergang vorhanden war
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- dieser Sachmangel nicht auf normalem Verschleiß beruht
Anhaltspunkt für die Abgrenzung normaler Verschleiß zum Sachmangel können insoweit beispielsweise die vom Hersteller angegebene durchschnittliche Lebensdauer oder die durchschnittliche Lebensdauer des Artikels sein.
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- dieser Sachmangel nicht auf unsachgemäßer Handhabung/Fehlbedienung durch den Käufer oder eines seiner Erfüllunggehilfen beruht
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Allzu sorglos sollte man diesbezüglich jedoch auch nicht sein. Sollte sich später herausstellen, dass kein Mangel gegeben ist, kann dies in der Tat zu einem Schadenersatzanspruch des Verkäufers gegen den Käufer führen. Dies ist dann der Fall, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass der Kaufgegenstand nicht mangelhaft ist. Über besondere Fachkenntnisse, wie sie z.B. ein Verkäufer hat, muss der Käufer hierbei jedoch nicht verfügen (BGH AZ.: VIII ZR 246/06 ).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fossil
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Ausführungen bisher - die konkrete Frage jedoch ist, ab wann die Gewährleistungsfrist des Herstellers von 2 Jahren zu laufen beginnt:
Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ware an meinen Verkäufer gegangen ist oder
ab dem Zeipunkt, zu dem ich die Ware von meinem Verkäufer erhalten habe.

Wenn die Ware übertrieben ausgedrückt 2 Jahre beim Hänlder liegt, ist dann die Gewährleistungsfrist vorbei oder wird diese so lange verlängert, so lange die Ware beim Verkäufer liegt?

Besten Dank!

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114435 Beiträge, 38991x hilfreich)

quote:
die konkrete Frage jedoch ist, ab wann die Gewährleistungsfrist des Herstellers von 2 Jahren zu laufen beginnt:

Das ist absolut irrelevant.



Einzig der Verkäufer ist der Ansprechpartner. Und nur er haftet innerhalb der Gewährleistung gegenüber dem Käufer.
Wie der Händler sich an seinem Lieferanten schadlos erhält, ist nicht das Problen des Kunden.
Und die gesetzliche Gewährleistung beginnt ab dem Tage des Kaufes durch den Endkunden.





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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fossil
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hört sich für mich ja schon mal gut an - vor allem die Passage "Wie der Händler sich schadlos hält ist nicht das Problem des Kunden" :)

rein interessehalber:
Hinsichtlich Beginn der Gewährleistung - ist dies gemeint, dass die vom Hersteller gegebene Gewährleistung ab Übergabe an den Endkunden beginnt oder beginnt bei der Übergabe eine Gewährleistung seitens des Verkäufers an den Kunden.
Würde mich von daher interessieren, weil ja sonst der Verkäufer theoretisch die Ware über Jahre bei sich liegen lassen kann und dann die Gewährleistung auf den Hersteller abwälzen könnte.....

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114435 Beiträge, 38991x hilfreich)

Ab wann der Hersteller gegenüber dem Händler die Gewährleistung beginnen lässt, kann zwischen beiden vertraglich individuell geregelt werden.






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