Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Ich habe vor knapp 2 Jahren einen Gala-Kühlschrank gekauft über das Internet (BlueBuy GmbH). Vor knapp 1 1/2 Wochen hat der Kühlschrank abgetaut und funktioniert garnicht mehr. Vom Kundendienst wurde nun festgestellt, dass der Kühlschrank einen defekt im Kühlsystem (leck) aufweist, welcher irreparabel ist. Ich würde mittels dem Vermerk "Garantie" an den Händler verwiesen. Im Handbuch ist übrigens groß und Fett vermerkt, dass ich 36 Monate Garantie habe!!
Den Händler bzw. die Firma BlueBuy GmbH gibt es aber offenbar nicht mehr. Weder Telefonisch noch per Internet war diese Firma erreichbar. Ich habe mich daher direkt an die angegebene Hersteller-Firma (AMC Electronic Vertriebs GmbH) gewendet, welche mir für diesen Fall vom Kundendienst (3. Firma für Service) empfohlen wurde.
Dort wurde mir anhand der eingereichten Unterlagen nun mitgeteilt, dass man mir im Rahmen der Garantie wegen dem defekten Kühlschrank den Kaufbetrag " den Betrag den seinerzeit die Bluebuy an uns gezahlt hat" (Zitat d. Mail) zurückerstatten möchte. Der dort angegebene Betrag ist logischerweise um einiges niedriger, als der Kaufpreis den wir damals investieren mussten für das Neugerät. Ist das rechtens so? Ich bin zwar froh, dass es überhaupt jemand gibt der sich trotz der Insolvenz verantwortlich zeigt, aber müsste der Hersteller nicht für den defekt im Rahmen der Garantie andere Möglichkeiten (Neugerät oder erstattung des vollen Kaufpreis) anbieten? Für den angebotenen Betrag bekomme ich jedenfalls mit Sicherheit kein gleichwertiges Gerät mehr, da dieser Kühlschrank damals ohnehin schon ein Schnäppchen war. Für den minderen Betrag bekomme ich bestenfalls ein wesentlich kleineres/schlechteres Gerät (ohne Energiesparklasse A wie der alte).
Ich bin für jegliche Tips oder Hinweise dankbar!
Gruß
Gabriel
Gewährleistung -> Händler Insolvent / weg
> Ist das rechtens so?
Die Frage ist, was in den Garantiebedingungen steht. Wenn das dort so festgelegt ist, ist das rechtens - denn Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
(Die Garantiezeit beträgt 36 Monate)
Auszug aus den Garantiebedingungen:
Innerhalb der Garantiezeit werden alle Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, kostenlos beseitigt.
Wir behalten uns vor, bei Reklamationen die defekten Teile auszubessern oder zu ersetzen oder das Gerät auszutauschen.
Somit müsste mir der Hersteller doch eigentlich ein Austauschgerät bereitstellen anstatt mir eine minderwertige Rückerstattung der Kaufpreises anzubieten!?
> CvD hat für den Zeitraum der "Herstellergarantie" nach der Zweijahresfrist Recht.
Nein, ich habe auch für den Zeitraum davor recht.
Denn Gewährleistungsansprüche kann der K nur gegen den VK stellen (der hier insolvent ist), nicht gegen den Hersteller.
Abgesehen davon muß die Herstellergarantie nicht die zweijährige Gewährleistung zeitlich überschreiten (oder gar zwingend automatisch daran anschließen).
> Somit müsste mir der Hersteller doch eigentlich ein Austauschgerät bereitstellen anstatt mir eine minderwertige Rückerstattung der Kaufpreises anzubieten!?
Wenn der Fall unter die Garantie fällt, also ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt, dann ja.
Übrigens: wenn es ein Gewährleistungsfall wäre und der VK nicht mehr nachbessern kann, sodaß rückabgewickelt werden muß, wäre ebenfalls der Nutzungsvorteil abzuziehen, der nach knapp 2 Jahren durchaus 2/3 vom Kaufpreis betragen kann, sodaß du dann noch schlechter gestellt wärst (unterstellt, der Händlereinkaufspreis beträgt mehr als ein Drittel des Endkundenpreises).
Hallo,
um etwas Licht ins Dunkel zu bringen: Es handelt sich um Garantie (36 Monate) laut Serviceunterlagen des Kühlschranks. Ich habe gerade festgestellt, dass ich mich in dem Titel dieses Beitrags mit der Wortwahl vergriffen habe (Nicht Gewährleistung, sondern Garantie!).
Kann man das irgendwie bearbeiten?
Gruß
Gabriel
-- Editiert am 10.03.2009 16:09
Nicht mehr nach mehr als 15 Minuten.
Brauchst aber keinen neuen Thread aufzumachen, die Fragen wurden doch schon ausreichend beantwortet, oder?
Hallo,
die Herstellerfirma stellt sich nach wie vor Quer. Ich kann nur jedem davon abraten einen Kühlschrank der Firma GALA bzw. AMC-Electronic zu kaufen! Die 36 Monate Garantie machen wenn es darauf ankommt jedenfalls nur Ärger und bietet mir nur eine Erstattung des Händler-Einkaufspreises an (also das was mein Händler, der jetzt insolvent ist, damals an die Firma gezahlt hat).
Ich überlege jetzt ob es sich nochmal lohnt einen Anwalt dafür einzuschalten, ich lasse Firmen mit sowas ja eigentlich nur ungern durchkommen, wenn man damit doch eigntlich im guten Recht ist.
Falls noch jemand Tips oder Erfahrungen zu der Firma hat nur her damit. Ein entsprechender Ciao-Bewertungseintrag ist dieser Firma jedenfalls schonmal sicher.
Gruß
Gabriel
> und bietet mir nur eine Erstattung des Händler-Einkaufspreises an
Ich zitiere mich noch mal selbst:
"Übrigens: wenn es ein Gewährleistungsfall wäre und der VK nicht mehr nachbessern kann, sodaß rückabgewickelt werden muß, wäre ebenfalls der Nutzungsvorteil abzuziehen, der nach knapp 2 Jahren durchaus 2/3 vom Kaufpreis betragen kann, sodaß du dann noch schlechter gestellt wärst (unterstellt, der Händlereinkaufspreis beträgt mehr als ein Drittel des Endkundenpreises)."
So gesehen steht man mit der Erstattung des Händlereinkaufspreises gar nicht mal so schlecht, denn das ist viel mehr als der Kühlschrank nach 2 Jahren noch wert ist.
> Ein Anwalt kostet Sie für eine Erstberatung 190,00 Euro + MWST.
*Maximal*. Das ist die Kappungsgrenze, die bei einfachen Sachen mit geringem Streitwert nicht anzusetzen ist.
Und jetzt?
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