Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich bin ein Gebrauchtwagenhändler und habe vor 2 Monaten ein Fahrzeug einem Unternehmer verkauft. Im Kaufvertrag wurde folgendes festgehalten: " Verkauf an einen Selbstständigen. Keine Gewährleistung". Der Kaufpreis wurde entsprechend rediziert.
Nun hat er einen Mangel festgestellt, den ich nicht gekannt habe: die Sitzheizung ist teilweise defekt. Er hat mich angerufen und gesagt, dass er den Wagen privat fährt und nicht in sein Betriebsvermögen aufgenommen hat. Daher tritt er mir nun als Privatmann gegenüber und ich sei verpflichtet die Mängel zu beheben.
Hat er Recht? Kann er sich beim Kauf als Unternehmer ausgeben und danach den Wagen privat fahren? Was zählt nun für die Gewährleistung?
Vielen Dank für eure Antworten!
Gewährleistung Händler an Unternehmer
27. März 2014
Thema abonnieren
Frage vom 27. März 2014 | 22:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Händler an Unternehmer
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. März 2014 | 11:03
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
dass er den Wagen privat fährt und nicht in sein Betriebsvermögen aufgenommen hat
Das ist ja im wahrsten Sinne des Wortes sein Privatvergnügen.
Abgesehen davon könnte auch ein Anfangsverdacht auf Betrug bestehen ("als Unternehmer" gekauft mit der Absicht, sich bei Mängeln plötzlich als Privatmann darzustellen - eins von beiden ist ja gelogen).
quote:
Kann er sich beim Kauf als Unternehmer ausgeben und danach den Wagen privat fahren?
Ja, aber deswegen hat er nicht plötzlich "privat gekauft".
quote:
Was zählt nun für die Gewährleistung?
Was im Vertrag steht. Die Ausnahme, daß ein offenkundig privater K lediglich aus umgehungstechnischen Gründen als gewerblicher K falschbezeichnet wurde (meist auf Initiative des VK, um sich zu drücken) - was dann unbeachtliche wäre -, liegt hier gerade nicht vor.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.154
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten