Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich bin ein Gebrauchtwagenhändler und habe vor 2 Monaten ein Fahrzeug einem Unternehmer verkauft. Im Kaufvertrag wurde folgendes festgehalten: " Verkauf an einen Selbstständigen. Keine Gewährleistung". Der Kaufpreis wurde entsprechend rediziert.
Nun hat er einen Mangel festgestellt, den ich nicht gekannt habe: die Sitzheizung ist teilweise defekt. Er hat mich angerufen und gesagt, dass er den Wagen privat fährt und nicht in sein Betriebsvermögen aufgenommen hat. Daher tritt er mir nun als Privatmann gegenüber und ich sei verpflichtet die Mängel zu beheben.
Hat er Recht? Kann er sich beim Kauf als Unternehmer ausgeben und danach den Wagen privat fahren? Was zählt nun für die Gewährleistung?
Vielen Dank für eure Antworten!
Gewährleistung Händler an Unternehmer
27. März 2014
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Frage vom 27. März 2014 | 22:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Händler an Unternehmer
#1
Antwort vom 28. März 2014 | 11:03
Von
Status: Junior-Partner (5448 Beiträge, 1823x hilfreich)
quote:
dass er den Wagen privat fährt und nicht in sein Betriebsvermögen aufgenommen hat
Das ist ja im wahrsten Sinne des Wortes sein Privatvergnügen.
Abgesehen davon könnte auch ein Anfangsverdacht auf Betrug bestehen ("als Unternehmer" gekauft mit der Absicht, sich bei Mängeln plötzlich als Privatmann darzustellen - eins von beiden ist ja gelogen).
quote:
Kann er sich beim Kauf als Unternehmer ausgeben und danach den Wagen privat fahren?
Ja, aber deswegen hat er nicht plötzlich "privat gekauft".
quote:
Was zählt nun für die Gewährleistung?
Was im Vertrag steht. Die Ausnahme, daß ein offenkundig privater K lediglich aus umgehungstechnischen Gründen als gewerblicher K falschbezeichnet wurde (meist auf Initiative des VK, um sich zu drücken) - was dann unbeachtliche wäre -, liegt hier gerade nicht vor.
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