Gewährleistung Händler bei Fremdwerkstatt-Kosten

25. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
sorbi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)
Gewährleistung Händler bei Fremdwerkstatt-Kosten

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe folgenden Vorfall erlitten und bitte hier um Eure Meinung / Mithilfe :)

Vor zwei Monaten (Anfang September) habe ich mir einen Gebrauchtwagen (Skoda Octavia) bei einem freien Händler zugelegt.

Letzte Woche bin ich allein im Urlaub gewesen und im Fahrbetrieb des Kfz fällt auf einmal die Elektronik aus. Bedeutet, dass das Auto zwar noch gefahren ist, jedoch kein Fahrtrichtungsanzeiger etc. mehr funktionierte. Das Auto war demnach nicht mehr Verkehrssicher und 550km vom Heimatort entfernt.

Nach Rücksprache mit der Versicherung wurde ich vom ADAC in die nächste Fachwerkstatt im gleichen Ort geleitet. Hier wurde das "Bordsteuergerät" (ich glaube so hieß das^^) auf Verdacht getauscht, da keinerlei Fehler festzustellen waren, die Symptomatik der beschriebenen Probleme allerdings darauf hinwies.
Kostenpunkt 480€.

Auf dem Weg nach Hause blieb ich auf der Autobahn wegen dem selben Problem liegen und wurde wieder einmal zur nächstgelegenen Fachwerkstatt geschleppt. Nach anderthalb Tagen wurde mir mitgeteilt, dass nicht dieses Bordsteuergerät für den Ausfall schuld sei, sondern das Gateway (Diagnoseinterface), da hier wohl Wasser in das Kfz läuft und so die betroffenen Teile im Laufe korrodierten. Hier lasse ich auch gleich überprüfen, von wo das Wasser in das Auto läuft, da die Werkstatt sowieso schon die halbe Konsole auseinander gebaut hat.
Kostenpunkt (bisher): ca. 700€

Entschuldigt bitte den elend langen Text, aber nun zu meinem Anliegen:

Ich habe vom Verkäufer des Wagens ein Jahr Gewährleistung, welche in dessen AGBs geregelt ist. Zudem hat er aber auch eine Klausel drin, dass er zuerst zu informieren und zu fragen sei, wie der weitere Werdegang der "Reparatur" ist. Nur leider habe ich andere Gedanken, als seine AGBs im Kopf gehabt, als mein Auto nicht mehr wollte.
Bei der zweiten Werkstatt habe ich ihn dann angerufen und er meinte, dass er keine Reparaturkosten übernehmen werde, da ich das Auto auf meine Kosten 550km nach Hause transportieren lassen solle und ihm dann das Kfz zur Reparatur hinstellen darf.

Und genau an diesem Punkt möchte ich einsetzen...
Ist es denn Rechtens, dass er sagen kann, dass er die Kosten für die Reparatur nicht übernimmt oder kann ich ihm dennoch die Rechnungen hinlegen, dass er für diese aufkommen darf? Ich mein - ich war ja nicht gerade in der Nähe meines Heimatortes :)

Gibt es irgendwelche Gerichtsentscheide, die solche Sachverhalte bisher schon entschieden haben? Ich habe selbst schon nachgeschaut, aber nichts passendes finden können.

VIELEN LIEBEN DANK FÜR EURE MITHILFE!!!

Grüße
Ronny

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-- Editiert sorbi am 25.11.2013 12:57

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24 Antworten
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#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1025 Beiträge, 693x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei der zweiten Werkstatt habe ich ihn dann angerufen und er meinte, dass er keine Reparaturkosten übernehmen werde, da ich das Auto auf meine Kosten 550km nach Hause transportieren lassen solle und ihm dann das Kfz zur Reparatur hinstellen darf. <hr size=1 noshade>


Nach §439 II BGB trägt der VK die Kosten der Nacherfüllung, also auch die der Anlieferung der Ware.

Grundsätzlich haben wir hier das Problem der Selbstvornahme, die üblicherweise Sachmängelhaftungsansprüche erlöschen läßt, sofern nicht ausnahmsweise ein Beharren auf dieser Regelung unzumutbar wäre. Ob das in deinem Einzelfall der Fall ist, wird wohl nur ein Anwalt sauber bewerten können.

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#2
 Von 
sorbi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo GROC,

vielen Dank für die schnelle Info!

Bedeutet, dass ich mir sozusagen selbst ein Bein gestellt habe, indem ich mich "selbst" gekümmert habe, trotz Anweisung bzw. Empfehlung der Versicherung?

Das wäre natürlich bitter!
Gibt es eine Möglichkeit für eine kostenfreie "Erstberatung" durch einen Anwalt? Habe leider keine Rechtsschutz, habe aber einmal von dem Fall gehört, dass man zum Bürgeramt o.Ä. gehen kann und sich eine Art Gutschein für einen Rechtsanwalt geben lassen kann. Ist dem so?

VG Ronny

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8453 Beiträge, 4046x hilfreich)

Hallo,

quote:
Bedeutet, dass ich mir sozusagen selbst ein Bein gestellt habe, indem ich mich "selbst" gekümmert habe, trotz Anweisung bzw. Empfehlung der Versicherung?
Genau so ist es, du hättest dem VK das Recht auf Nachbesserung gewähren müssen! Das ist nicht nur in den AGBs des VK so, dass ist Allgemein so.

Ich bezweifle, dass ein Anwalt da wirklich was erreichen kann, ausser du könntest beweisen, dass der VK eine Nachbesserung seinerseits definitiv verweigert hat.

Die Kosten des verbringens zu ihm, hätte er aber schon tragen müssen...

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#4
 Von 
sorbi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

hmm... mies.

Aber auch aufgrund dessen, dass er meinte, dass ich die Transportkosten übernehmen müsse, habe ich mich mitunter dazu entschieden, mein Kfz in der Fachwerkstatt zu lassen.

Verzwickte Sache.

Na da muss ich einmal schauen, ob ich wenigstens etwas bei ihm erreichen kann, indem er mir ein wenig entgegen kommt, obwohl ich da nicht drauf spekuliere...

Danke erst einmal für die Auskunft!

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8453 Beiträge, 4046x hilfreich)

Sorry aber dann hast du zu voreilig gehandelt.

Auch muss man bei der Gewährleisstung bedenken, die Werkstätten wo du gewesen bist, haben wohl nur Neuteile verbaut, die es wohl auch zu einem Bruchteil der Kosten gebraucht gegeben hätte. Solche hättest du bei einer Gewährleisstungsreparatur durch den Händler auch akzeptieren müssen! Dann die Arebeitszeit bei den anderen, diese Kosten entstehen so dem VK auch nicht.

Ich würde mir da keine Hoffnung machen von dem VK auch nur einen Cent zu sehen, so leid mir das auch tut für dich...

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#6
 Von 
sorbi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank!

Ich werde mein Glück einfach mal beim VK versuchen. In der Hoffnung, dass er dennoch ein wenig entgegenkommend ist und er mir wenigstens teilweise einen "Ersatz" garantiert. Denn der Schaden ist ja definitiv nicht durch mich entstanden, sondern muss ja schon beim Kauf vorhanden gewesen sein.

Ich danke Euch für die netten Ausführungen!

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#7
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1025 Beiträge, 693x hilfreich)

quote:
Genau so ist es, du hättest dem VK das Recht auf Nachbesserung gewähren müssen!


Nein, ganz so klar ist die Sache hier nicht, deswegen habe ich mich ja auch differenzierter ausgedrückt.

Mal dumm gesagt, wenn dir während deines USA-Urlaubs der gekaufte Wagen kaputt geht, mußt du dem VK nicht unbedingt Gelegenheit zur Nachbesserung geben; denn zum einen hat er einen geringeren Schaden, wenn der Defekt lokal für $500 behoben wird als wenn der kaputte Wagen für $2000+ nach Deutschland verschifft werden muß, zum anderen kann es auch anderweitig für den K unzumutbar sein, plötzlich mit einem kaputten Auto mitten in der kalifornischen Wüste zu sitzen.

Deswegen muß man eben genau den Einzelfall betrachten.

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#8
 Von 
sorbi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Also kann ich mich ggf. doch einmal rechtsberaten lassen zwecks meinem Einzelfall ;-)

Daher noch einmal die Frage:
Gibt es eine Möglichkeit sich eine anwältliche Meinung/Auskunft fast für Lau einzuholen? Ich mein - ich bin kein Geringverdiener, für den es in dem Falle ja separate Regelungen bzw. "Gutscheine" gibt.

Ich bin für jede Hilfe dankbar, da sich nach aktuellem Stand die Werkstattkosten auf mehr als 1500€ belaufen und das vor der Weihnachtszeit demzufolge doppelt ******* (Verzeihung!) ist.

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8453 Beiträge, 4046x hilfreich)

quote:
da sich nach aktuellem Stand die Werkstattkosten auf mehr als 1500€ belaufen
Selbst wen der VK das fahrzeug gehokt hätte und repariert hätte, würde ich sagen hätte er nicht mehr als 500Euro aufwenden müssen.

Innerhalb von D ist dem dem K auch zumitbar, dass vom VK erledigen zu lassen!

Bei alledem hat der K hier auch eigenmächtig gehandelt und die Werkstätten beauftragt, statt den VK eine Frist zu setzen etc...

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8453 Beiträge, 4046x hilfreich)

quote:
Gibt es eine Möglichkeit sich eine anwältliche Meinung/Auskunft fast für Lau einzuholen?
Kannst ja mal bei diversen Anwälten anfragen, aber stell dich mal drauf ein, dass die Geld von dir sehen wollen...

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#11
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 753x hilfreich)

quote:
Ich mein - ich bin kein Geringverdiener


Dann kannst du doch einen Anwalt auch bezahlen - Erstberatung kostet max. 190 EUR plus Märchensteuer.

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#12
 Von 
sorbi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Kein Geringverdiener bedeutet in dem Sinne aber nicht, dass ich mir den Anwalt zur Zeit leisten könnte.

Selbst bei der zweiten Werkstattrechnung sieht es grad etwas mager aus. Da muss ich es sowieso zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, da ich es sonst nicht gestemmt bekomme.

Ergo erübrigt sich die Aussage des 'Leisten könnens' zum Teil.

Auch wenn sich knapp 200€ vielleicht nicht viel anhören, so habe ich diese letzten Endes dennoch "umsonst" investiert, falls mir der Anwalt schlechte Nachrichten übermittelt. Um diesen Punkt zu umgehen frage ich daher nach einer kostenfreien :) Erstberatung.

Wir sind doch alle Menschen und wollen (grundsätzlich) sparen, wo wir nur können ;)

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-- Editiert sorbi am 26.11.2013 15:44

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1025 Beiträge, 693x hilfreich)

quote:
Um diesen Punkt zu umgehen frage ich daher nach einer kostenfreien Erstberatung.


Vom Anwalt kriegst du die nicht; vom Laien riskierst du, daß dir jemand was Falsches erzählt.

Nutz doch die Anwalts-Plattform hier, da kannst du doch selbst bestimmen, wie hoch dein Einsatz ist - nur für 0 oder 5 EUR wird sich da wohl niemand rühren.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sorbi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Tolle Sache!
Werde ich ggf. mit in Betracht ziehen :) Wie läuft das da mit der Bezahlung ab? PayPal ; persönliche Überweisung ; ...

Das heißt ich stelle meinen Sachverhalt da rein, schreibe den "gewünschten" Preis dahinter und warte, ob sich jemand der Sache annehmen möchte?!

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Ich habe nebenbei erfahren, dass die Verbraucherzentrale auch Rechtsberatungen anbietet. Da werde ich heut einmal durchfragen, wie da die Rahmenbedingungen sind und wer mich hier beraten kann. Mal schauen, ob ich hier etwas erreichen kann!

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Dir ist bewusst, dass die das auch nicht für lau machen?
Da kommt möglicherweise eine kleine Überraschung auf dich zu (Rechnung)...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
sorbi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Update:

Verbraucherzentrale hat 15€ gekostet. Es hat mich ein Dr. ... beraten, der sich auf die Garantie- und Gewährleistung und 2, 3 andere Sachen spezialisiert hat. Er wirkte auch recht kompetent in der Ausführung seiner Argumente.

Seiner Meinung nach ist es unzumutbar gewesen das Auto bis nach Hause transportieren zu lassen (zwecks Entfernung) und er ist der Meinung, dass ich definitiv die Kosten der zweiten Werkstatt vom Verkäufer verlangen kann.

Dies ist allerdings halt nur seine Meinung. Er kennt sich zwar in dem Bereich aus, ist aber kein Rechtsanwalt, von welchem ich eine 100%ige Aussage bekommen hätte.

Es ist dennoch einen Versuch wert.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8453 Beiträge, 4046x hilfreich)

quote:
Seiner Meinung nach ist es unzumutbar gewesen das Auto bis nach Hause transportieren zu lassen (zwecks Entfernung)
Sorry, innerhalb von D ehrlich gesagt Quatsch!

So ein Autohändler hat sicherlich eine Transportmöglichkeit für Fahrzeuge, sei es Transporter oder Autoanhänger, damit ist ein Auto innerhalb von einem Tag überall nach D gebracht, bzw abgeholt, zu doch recht geringen Kosten...

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
sorbi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Ist richtig, aber wenn der Verkäufer ausdrücklich gesagt hat, dass ich den Transport auf eigene Kosten übernehmen soll...

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8453 Beiträge, 4046x hilfreich)

Und wie kannst du das beweisen? Hast du das schriftlich von ihm? Sicher nicht! Bedenke, du musst alles beweisen können! Du wirst wohl nur beweisen klönnen, dass es ein Telefonat gab, dessen Inhalt jedoch nicht. Und wenn du das nicht beweisen kannst, siehts halt anicht gut aus...

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
sorbi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Verzwickte Situation.
Aber genauso wenig kann er nicht nachweisen, dass er es nicht gesagt hat - also steht hier wieder Aussage gegen Aussage. Oder verstehe ich das falsch?

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8453 Beiträge, 4046x hilfreich)

Nur solltest du bedenken, der VK ist hier nicht in der Beweispflicht, er will ja nichts von dir!

Du bist in der Beweispflicht, weil du was von ihm willst!

Klar steht hier Aussage gegen aussage, aber das bringt dir nichts!
Siehs doch einfach mal so, was wenn ich mit dir ein Telefonat führen würde, ich dann von dir 1.000.000Euro einklage, weil ich sage, du hast mir für meine alte Uhr diesen Betrag versprochen. Ich würde sagen du hast das, du würdest sagen, das hast du nie gesagt! Hier würde ja dann auch Aussage gegen Aussage stehen, meinst du dan wirklich ein Richter sagt, nur weil es Aussage gegen Aussage steht, ich werde von dir das Geld bekommen? Sicher nicht, ich müsste da Schon Beweise vorbringen.

Darin liegt wie gesagt dein Problem, du kannst es halt nicht beweisen, oder hast du auch nur irgendwas, was deine Aussage belegen kann?

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
sorbi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für die Ausführung :)

Ich habe soeben mit mal mit einem Rechtsanwalt gesprochen (habe doch mal einen per 'Vitamin B' an die Strippe bekommen).

Er hat gesagt, dass die Umstände, welche mit dem Händler "besprochen" wurden nicht ins Gewicht fallen, da ich lt. bisherigen Rechtssprechungen eine gute Chance habe alle Kosten bzw. zumindest einen Großteil von ihm erstattet zu bekommen, da in seinen AGBs ausdrücklich geregelt sein müsste, wie bei einem Schadensfall der Werdegang auszusehen hat. Und in den AGBs des VK steht eben nur drin, dass ich ab einem 50km-Radius ihn in Kenntnis setzen soll und dann weiteres besprochen wird...
Eine genaue Erläuterung ist aber wie schon angesprochen nicht vorhanden. Da das Fahrzeug nicht mehr Betriebsbereit war und zwangsläufig repariert werden musste, damit es eben wieder betriebsbereit wird, kann er wohl nicht verlangen, dass ich das Fahrzeug auf meine Kosten transportieren lassen soll, nur damit er es dann ggf. für weniger Geld instand setzen kann.
Es ist hierbei demnach doch eine Frage der "Zumutbarkeit / Verhältnismäßigkeit", bei welcher es bei einer (im äußersten Notfall) Gerichtsverhandlung gut für mich aussehen würde.

Ich werde mein Kfz nun hoffentlich Morgen wieder abholen können, werde dann gleich Montag zum Händler fahren und mit ihm die Sache klären. Im äußersten Fall bekommt er eben ein Schreiben vom Anwalt (so wurde es mir empfohlen), mit welchem man ihm dann eine Frist setzen kann die Schulden, auch wenn es nur ein Teil sein sollte, zu begleichen...

Ich werde, falls es sich am Montag dann schon entscheiden sollte hier noch einmal das Ergebnis mitteilen. Bis dahin könnt Ihr gern noch weitere Infos / Äußerungen geben :)

Grüße - Ronny

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1025 Beiträge, 693x hilfreich)

quote:
Da das Fahrzeug nicht mehr Betriebsbereit war und zwangsläufig repariert werden musste, damit es eben wieder betriebsbereit wird, kann er wohl nicht verlangen, dass ich das Fahrzeug auf meine Kosten transportieren lassen soll, nur damit er es dann ggf. für weniger Geld instand setzen kann.


Doch, das kann er - nur halt nicht, wenn das für dich unzumutbar ist (oder wenn eine Selbstvornahme den VK sowieso teurer käme), was im Ausland durchaus der Fall sein kann - umso mehr, je weiter dieses Ausland vom VK weg ist.

Der Sinn des Rechts zur Selbstvornahme ist aber auch noch ein anderer, nämlich der, daß der VK den Schaden selbst prüfen kann. Mal dumm gesagt, warum sollte ein VK den Austausch der Benzinpumpe in Bubbenhausen bezahlen, wenn der K in Wahrheit nur nen leeren Tank hatte und die lokale Werkstatt den Fahrer über's Ohr hauen wollte?

-- Editiert GROC am 28.11.2013 16:47

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
sorbi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo wieder einmal,

entschuldigt, dass es so lang gedauert hat, aber ich konnte nach meinem Montaglichem Besuch beim VK erst heut wieder mit ihm sprechen...

Montag hat es sich so verhalten, dass ich mich kompromissbereit gezeigt habe und ihm angeboten habe, dass ich auch einen Teil der Gesamtrechnung akzeptieren würde. Das hat er nun mit seinem Chef besprochen und es ist nun heraus gekommen, dass der VK nichts bezahlen möchte... was mich verständlicher Weise gerade nach dem Gespräch auf 180 hinaufkatapultiert hat.

Nun muss ich mal mit meiner Lebensgefährtin klären, ob wir das nun durch den Anwalt klären lassen wollen oder wie nun der weitere Verlauf ist.

@GROC:
Du hast prinzipiell recht, dass er erst einmal die Chance hätte bekommen sollen, aber lt. Gesetz ist auch der VK dazu verpflichtet die Kosten für den Rücktransport zu übernehmen - egal wo sich das Kfz befindet. Aufgrund dessen hatten wir halt überlegt dann das Auto gleich in der Fachwerkstatt zu lassen, weil der VK mir ja gesagt hatte, dass ich die Kosten für den Transport persönlich übernehmen soll.
Zu diesem Zeitpunkt sind ja schon Kosten i.H.v. ca. 500€ entstanden (Diagnose etc.). Konnte ja keiner Ahnen, dass das ins Bodenlose ausufert...

Kurz vor Weihnachten kein Geld wegen dieser Misere mehr übrig zu haben stimmt mich zudem auch nicht ganz heiter.

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1x Hilfreiche Antwort

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