Gewährleistung! Händler gibts nimmer. Hersteller Konkurs!

19. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ralle123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung! Händler gibts nimmer. Hersteller Konkurs!

Also ich habe hier dummerweise einen MP3-Player liegen (Easymusic.de) der eigentlich nie richtig funktioniert hat, warum auch immer!

Zur Lage:

Der Händler hat das Geschäft nimmer, den Zischen- und Grosshändler gibts noch, der Hersteller hat laut altem Händler und Grosshändler in Taiwan Konkurs gemacht, eine Verbindung dahin herzustellen ist unwahrscheinlich, da der Grosshändler als Importeur und Vertrieb für Deutschland angegeben ist.

Das Gerät wurde vor einiger Zeit nochmals vom dem Händler getauscht, obwohl das Geschäft nicht mehr bestand.

Nun bekommt der Händler nichts mehr vom Importeur weil der Importeur nichts mehr vom Hersteller bekommt, somit weigern sich alter Händler und Importeur das Gerät zu Wandeln, bzw. zu Tauschen!

Jetzt muss ich halt mit rechtlichen Sachen kommen, bevor meine Gewährleistung ausläuft.

Gesetze und Internet brachten mich auf diesem Wege keinen Schritt weiter.

Kann mir jemand weiterhelfen und die rechtliche Grundlage nennen, damit ich ein Schriftstück verfassen kann, und das Teil los habe und mein Geld wieder bekomme, bzw. ein gleichwertiges Austauschgerät bekomme?

Danke im voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1708x hilfreich)

Wenn der Händler nicht mehr in der Branche aktiv ist (bzw. Sie seiner nicht mehr habhaft werden können) und auch der Hersteller nicht mehr existiert, haben Sie wohl Pech gehabt.

Zwischenhändler und Importeur müssen weder für Gewährleistungspflichten des Verkäufers noch für Garantiezusagen des Herstellers gerade stehen.

Der Händler müßte allerdings gewährleisten, solange er das noch finanziell leisten kann.

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#2
 Von 
Ralle123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Händler hat eigentlich ein Reisebüro und hat nebenbei scheinbar noch eine anderes Geschäft gehabt, das Reisebüro könnte aber auch auf seine Frau laufen.

Ist der Händler auch wenn es das Geschäft nicht mehr gibt für die Gewährleistung zuständig, rein rechtlich gesehen?

Sonst könnte ja jeder 4 Wochen ein Geschäft aufmachen, Sachen verchecken die Müll sind und dann wieder das Geschäft zu machen, damit er keine Gewährleisungen erfüllen muss!

Ich bräuchte halt auch eine rechtliche Grundlage um ein Schriftstück aufzusetzen.

Danke bis dahin.

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#3
 Von 
Revier-Biker
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Kommt evtl. auch auf die Rechtsform des Händlers an. Ist er Einzelkaufmann (z.B. Radio Karl Krause), ist er weiterhin haftbar. Bei "Radio Krause GmbH" oder "KG" kanns anders aussehen.

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#4
 Von 
Ralle123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Händler ist im Gewerbeverzeichnis sogar noch aktiv eingetragen!

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