Gewährleistung Hardware, Shop will sich drücken

15. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
pandorra_tomorrow
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 14x hilfreich)
Gewährleistung Hardware, Shop will sich drücken

Hallo,

ich habe vor ca. 1/2 Jahr eine Grafikkarte bei einem ebay-shop gekauft. Dieser ebay-shop wurde betrieben von einem Unternehmen mit Sitz in Freital. Es ist eine GmbH und Co KG sofern das relevant ist.

Jedenfalls ist nun die Karte wohl defekt, und ich wollte die Ges. Gewährleistung in Anspruch nehmen. Am Telefon sagte man mir daß der Geschäftsführer und oder der Besitzer gewechselt hätten, und ich solle mich an den Hersteller wenden.

Nun bin ich mir nicht ganz sicher... ich glaube daß der Laden trotzdem haftet. Unabhängig davon wer Besitzter oder Geschäftsführer ist. Ich habe einen Vertrag mit dem Laden, und es ist doch unerheblich wer da aktuell aufm Chefsessel hockt. Und selbst wenn ein anderer den Laden übernommen hat, hat er damit doch auch die Verpflichtungen mit übernommen.

oder seh ich das falsch?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Aufgabe an dich

quote:<hr size=1 noshade>von pandorra_tomorrow am 15.07.2014 07:57

ich habe vor ca. 1/2 Jahr
(..)
ich wollte die Ges. Gewährleistung in Anspruch nehmen <hr size=1 noshade>

Lies §476 BGB und §437 ff. BGB

quote:<hr size=1 noshade>von pandorra_tomorrow am 15.07.2014 07:57

Nun bin ich mir nicht ganz sicher... ich glaube daß der Laden trotzdem haftet. <hr size=1 noshade>

Der Verkäufer ist für Gewährleistungsfragen dein Ansprechpartner

quote:<hr size=1 noshade>von pandorra_tomorrow am 15.07.2014 07:57

ich solle mich an den Hersteller wenden. <hr size=1 noshade>

Die geben die Problematik gerne weiter. Da würde ich nicht mitmachen.

quote:<hr size=1 noshade>von pandorra_tomorrow am 15.07.2014 07:57

oder seh ich das falsch? <hr size=1 noshade>

Nein, passt schon

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

quote:
ch habe vor ca. 1/2 Jahr eine Grafikkarte bei einem ebay-shop gekauft.
Um sich jetzt mal viel Mühe zu ersparen, wann denn genau? Mehr oder weniger als 6 Monate?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pandorra_tomorrow
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 14x hilfreich)

Es ist 7 Monate her, Kaufdatum war der 03.01.2014

Aber ist das denn relevant? Ich mein eine GraKa müsste doch länger halten als 7 Monate... Beweislast hin oder her.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von pandorra_tomorrow am 15.07.2014 16:14

Aber ist das denn relevant? <hr size=1 noshade>

Ja, lies § 476 BGB (siehe mein erstes Posting)

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#5
 Von 
pandorra_tomorrow
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja was heist das nun für mich? Muss ich jetzt ein Gutachten vorlegen daß eine Grafikkarte üblicherweise länger funktionieren muss als ~7 Monate?

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Beweislast hin oder her. <hr size=1 noshade>

Nö.
Wenn die Lieferung mehr als 6 Monate her ist, musst du beweisen, dass der Fehler - auch wenn er sich jetzt erst gezeigt hat - bereits bei Lieferung vorhanden war.

Gewährleistung bedeutet, dass man 2 Jahre Zeit hat Mängel zu reklamieren, die von Anfang an da waren.
Gewährleistung bedeutet NICHT, dass man alle män alle Mängel reklamieren kann, die innerhalb von 2 Jahren auftreten.

Von daher wäre es sinnvoll zu prüfen es zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers eine Herstellergarantie gibt, die zusätzliche Rechte einräumt.
Wenn es eine (über die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers hinausgehende) Herstellergarantie gibt, wäre dafür tatsächlich der Hersteller selbst der Ansprechpartner.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#7
 Von 
pandorra_tomorrow
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja und der Hersteller gibt zwar eine Garantie von 3 Jahren, aber ich zitiere;
"Direkte Ansprüche von Resellern oder Endkunden können leider nicht mehr von Gainward direkt bearbeitet werden. Endkunden, welche Gewährleistungsansprüche oder technische Anfragen bezüglich der Gainward-Produktpalette haben, wird deshalb empfohlen, sich direkt an ihren Händler zu wenden, bei dem das Produkt erworben wurde. Die direkte Bearbeitung von Garantieansprüchen kann nur in Anspruch genommen werden, falls das Produkt direkt von Gainward bezogen worden ist. "

also ist es im Grunde so der Händler sagt ich soll zum Hersteller und der Hersteller sagt ich soll zum Händler.

Ich sehs kommen am Ende bleib ich auf dem Schrott hocken...

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Du hast zwei Möglichkeiten.

1. Den Händler auffordern für dich beim Hersteller die Garantie in Anspruch zu nehmen.
Und dem Herrn deutlich zu verstehen geben, dass man nicht völlig verblödet ist.
Siehe unten.

quote:
Am Telefon sagte man mir daß der Geschäftsführer und oder der Besitzer gewechselt hätten.
Solange die Firma unter der gleichen Firmierung weiterläuft, kann dir vollkommen egal sein, ob nun Herbert oder Oma Elsbeth der neue Geschäftsführer oder Inhaber ist.

2. Den Hersteller kontaktieren und nach einer Möglichkeit fragen, da der ursprüngliche Händler nicht mehr existent ist.

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Und prüfen ob der neue Besitzer(???) wirklich Rechtsnachfolger ist. Denn nur bei Geschäftsübernahme ist er in der Pflicht.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#10
 Von 
pandorra_tomorrow
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 14x hilfreich)

Es ist der selbe Laden, unverändert. Es ist auch immernoch die selbe GmbH. Wenn der Inhaber den Laden so übernimmt hatter doch auch die Verpflichtungen. Sonst könnte ja jeder ne Firma aufmachen und wenn man zuviel Schulden hat den besitzer kurz wechseln und wäre aus allem raus. Und KG und GmbH implizieren ja auch mehrere stille Teilhaber die ja dann auch an den Schulden bzw Verpflichtungen beteiligt sind. Oder seh ich das falsch? Bin da nich so belesen...

Mal was ganz anderes... angenommen das geht jetzt so vors Gericht. Meint ihr das mein Argument; Daß das Produkt fehlerbehaftet war, zum Zeitpunkt des Kaufs, weil vergleichbare oder identische Grafikkarten eine deutlich längere Lebensdauer aufweisen. ausreichend? Ich mein sogar n Richter muss doch genug Logik haben um das nachvollziehen zu können.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39856x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meint ihr das mein Argument; Daß das Produkt fehlerbehaftet war, zum Zeitpunkt des Kaufs, weil vergleichbare oder identische Grafikkarten eine deutlich längere Lebensdauer aufweisen. ausreichend? <hr size=1 noshade>

Nein, nicht mal ansatzweise. Andere Produkte aus dem Segment sind nicht relevant. Es geht hier einzig um die Karte um die gestritten wird.



quote:<hr size=1 noshade>Ich mein sogar n Richter muss doch genug Logik haben um das nachvollziehen zu können. <hr size=1 noshade>

Richter richten sich nach Fakten, Beweisen.
Nicht nach Gerüchten, Behauptungen, Vermutungen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Inhaber den Laden so übernimmt hatter doch auch die Verpflichtungen <hr size=1 noshade>

Ja.
Aber es gibt schon Tricks, mit denen man das in der Praxis umgehen kann.

quote:<hr size=1 noshade>Meint ihr das mein Argument; Daß das Produkt fehlerbehaftet war, zum Zeitpunkt des Kaufs, weil vergleichbare oder identische Grafikkarten eine deutlich längere Lebensdauer aufweisen. ausreichend? <hr size=1 noshade>

Klares Nein, siehe Harry van Sell .

Ich würde beim Hersteller mehr Druck machen. Wenn er zum Zeitpunkt des Kaufs eine Garantie von 3 Jahren gegeben hat, kann er sich nicht jetzt davor drücken und die Verantwortung auf den Händler abschieben. Dazu wäre es aber notwendig die genauen Garantiebedingungen zu kennen (Garantiebedingungen, die dem Kaufgegenstand beilagen oder Ausdruck der Garantiebedingungen von der Homepage zum Zeitpunkt des Kaufs). Der Satz Direkte Ansprüche von Resellern oder Endkunden können leider nicht mehr von Gainward direkt bearbeitet werden liest sich ja so, als ob das früher mal ging. Wenn der Hersteller zum Kaufzeitpunkt(!) versprochen hatte, Anfragen von Endkunden selbst zu bearbeiten, muss er sich daran festhalten lassen.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#13
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich hatte ein paar Jahre so einen Online Handel. Man glaubt nicht, mit was die Leute so als Garantie angekommen sind.
Klassiker bei GraKa die 3 Mon oder länger ihren Dienst verrichtet haben.
-Überhitzung (Fehlerhafte Gehäusekühlung, Anleitung nicht gelesen, dass ein 2 Slots abstand eingehalten werden müßen)
-Spannungsschaden (Befestigung ist nur zur Zierde und Karte läuft auch ohne und ist halb rausgerutscht)
-Rauchertot (Nikotin setzt sich an allen elektrischen Teilen an und verhindert die Kühlung)

Ab 3 Monaten habe ich eine Quote von 1 echte Gewährleistung auf 100 angebliche Gewährleistungsfällen gehabt.
Ich kann den Händler verstehen, dass er die nicht haben will. Und nach meiner Erfahrung hat er auch in 99 von 100 Fällen recht. Rechne ich die Kosten zusammen, die mich unechter Gewährleistungsfälle gekostet. (Kunde schickt karte ein. Vorprüfen. Dann zum Hersteller. Die Prüfen, schicken retour. Zurück zum Kunden und dann vom Kunden den Anschiss kassieren, und für alles noch bezahlen. ) Ist es das Risiko wert, verklagt zu werden. So bös es klingt, aber von Seiten des Verkäufers sollen sich die echten Gewährleistungsfälle, die dann abgewimmelt werden, bei denen beschweren, die der Meinung sind, jeden Schmarrn rein zu schicken.


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#14
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Mal was ganz anderes... angenommen das geht jetzt so vors Gericht. Meint ihr das mein Argument; Daß das Produkt fehlerbehaftet war, zum Zeitpunkt des Kaufs, weil vergleichbare oder identische Grafikkarten eine deutlich längere Lebensdauer aufweisen. ausreichend? Ich mein sogar n Richter muss doch genug Logik haben um das nachvollziehen zu können.

Der Richter, der von Computerhardware i.d.R. keine Ahnung hat, wird vermutlich einen Gutachter hinzuziehen u. wenn der Gutachter der Meinung ist das der "Mangel" bei der Übergabe nicht vorhanden od. zumindest angelegt war, dann hat der Kunde, neben den Prozesskosten (Gericht, Anwalt, gegnerischer Anwalt...) auch noch die Gutachterkosten an der Backe.

Wie bereits geschrieben wurde.: Gewährleistung bedeutet das die Ware bei der Übergabe frei von Mängeln war. Gewährleistung bedeutet nicht das die Ware in der Gewährleistungszeit nicht kaputt gehen darf.

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#15
 Von 
pandorra_tomorrow
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 14x hilfreich)

Also gut,

ich habe jetzt von Gainward das Angebot das ganze direkt über ihre distribution zu machen, kostet halt 20€ aber das nehm ich dann halt in Kauf.

Vielen Dank an alle, ihr habt mir ein paar wertvolle Einsichten gewährt. Auch mal die Sicht der Dinge von einem Händler.

Zukünftig jedenfalls kaufe ich solche Geräte nur noch über große etablierte Händler... bei Hardwareversand oder Alternate gibts solche Probleme i.d.R. nicht.

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#16
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von pandorra_tomorrow am 17.07.2014 09:56

Zukünftig jedenfalls kaufe ich solche Geräte nur noch über große etablierte Händler... bei Hardwareversand oder Alternate gibts solche Probleme i.d.R. nicht.

Das ist arbiträr.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#17
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ohne jetzt Namen zu nennen.

Das Prinzip manchen großen ist das. Ich kaufe beim Hersteller die Produkte, ohne dessen Gewährleistung und kümmere mich selbst darum. Dafür kalkuliere ich eine kleine Marge an Geräten ein, die ich dann mit aufs Lager nehme. Ist die Gewährleistungszeit um, kann man überschüsse dann von NoName Händlern in den Auktionsplattformen finden.
Solange die Händler nun noch im Soll sind, werden die sich Kulant zeigen. Sobald ein Storno ansteht, wird jedoch nach Kundenkonto entschieden.
Ich selbst kann z.B. nur Positiv von einem gewissen Großhändler berichten. Auch in Punk Kulanz. Lese hier im Forum jedoch immer wieder, das andere den Bogen überspannen und dieser sogar Kunden rauswerfen soll, die zu häufig von ihrem Rücktrittsrecht gebrauch machen.

Die von Ihnen genannten Händler sind mir persönlich zu teuer, weil die mir etwas zu kulant Kunden gegenüber sind, die ihre Sachen wg Unkenntnis zerstören. Es ist schon lustig, das man von der Industrie gutes Geld fürs Hardwareschrauben bekommt, im Privatumfeld jedoch jeder, der einen Schraubenzieher halten kann, der Meinung ist, einen PC zu montieren.
Thermal Design was ist das?

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