Gewährleistung - Ist man dazu als Händler verpflichtet jedem Kunde Vorabersatz kostenfrei zu senden?

19. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Heinebaer
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)
Gewährleistung - Ist man dazu als Händler verpflichtet jedem Kunde Vorabersatz kostenfrei zu senden?

Folgende Frage:

Kunde hat vor einer Woche Scheinwerfer gekauft - nun liegt ein Mangel vor und ich bat ihn den Satz Scheinwerfer zum Tausch einzusenden. Er weigert sich (forderte 24 Stunden Vorabersatz!!!) und nun fordert sein Anwalt Vorabersatz innerhalb 72 Stunden. Ist man dazu als Händler verpflichtet jedem Kunde sobald der Piep sagt Vorabersatz kostenfrei zu senden? Da könnte ja jeder Kunde wahhlos betrügen finde ich. Ich kenne es nur so, dass man Ware zum Garantietausch einsendet und dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung gewähren muss (wo liegt die eigentlich, bei 1-2 Wochen?)

MFG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

und was macht der Käufer innerhalb der 1-2 Wochen, zu Fuß zur Arbeit laufen???

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#2
 Von 
Heinebaer
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

Das ist keine Antwort auf meine Frage!

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Da könnte ja jeder betrügen, wenn er Ware erhält, welche mangelhaft ist :???:

Ich sehe hier keine Beanstandungsdmöglichkeit des Vorabersatzes, da hier keine betrügrische Absicht seitens des Käufers vorliegt, sondern Sie nicht die vertragsgemäße Ware geliefert haben, auf welche er angewiesen ist.

Wenn ich ein <auto kaufe, welches defekt ist, bekomme ich während der Reparaturzeit auch einen Vorabersatz (Mietwagen).

Ist das eine Antwort auf Ihre Frage?

@hanibal: so kennt man mich :devil:

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#5
 Von 
Heinebaer
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich bitte eine konkrete Aussage zu machen:

Sind Händler in Deutschland dazu verpflichtet Ihren Kunden (egal welche Branche oder egal wann der Mangel auftritt) kostenfrei Vorabersatz zu senden?

Denn ich finde heutzutage erlauben sich die Leute alles, da rügt man einen Mangel und bekommt neue Ware und senden die alte dann nicht zurück und dann guckt man als VK in dir Röhre. Ich will einfach nur wissen ob es gesetzlich verankert ist, dass der Kunde Anspruch auf Vorabersatz hat!

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