Guten Tag zusammen,
angenommen vor ca. 2 Monaten hat Käufer "K" einen neuen Laptop gekauft (1600€).
Jetzt ist bereits, an der Handballenauflage, der lack ab.
Der Verkäufer weigert sich den Mangel zu beheben. Er meint, verschleiß wäre nicht abgedeckt.
Aber das kann doch kein Verschleiß sein, nach so einer kurzen Zeit?
Wie seht Ihr für "K" die Erfolgschancen, bei einer Klage?
Vielen Dank im Voraus
-- Editiert von StudentMichael am 27.12.2021 17:18
Gewährleistung - Laptop - Lack ab
27. Dezember 2021
Thema abonnieren
Frage vom 27. Dezember 2021 | 17:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung - Laptop - Lack ab
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 27. Dezember 2021 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (111308 Beiträge, 38570x hilfreich)
ZitatDer Verkäufer weigert sich den Mangel zu beheben. :
Mündlich, textlich, ...?
Mit welchem Wortlaut?
ZitatEr meint, verschleiß wäre nicht abgedeckt. :
Richtig.
ZitatAber das kann doch kein Verschleiß sein, nach so einer kurzen Zeit? :
Doch.
ZitatWie seht Ihr für "K" die Erfolgschancen, bei einer Klage? :
Auf was konkret will er denn klagen?
#2
Antwort vom 27. Dezember 2021 | 17:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAuf was konkret will er denn klagen? :
"K" will eine Nachbesserung einklagen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. Dezember 2021 | 17:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMündlich, textlich, ...? :
Mit welchem Wortlaut?
Schriftlich per Email: "Wie in der letzten Nachricht bereits erklärt, sind Lackschäden, die durch die Nutzung, Reparatur, Eigen-,oder Fremdverschulden nicht von der Gewährleistung abgedeckt. "
#4
Antwort vom 27. Dezember 2021 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (111308 Beiträge, 38570x hilfreich)
Zitat"K" will eine Nachbesserung einklagen :
Davon würde ich abraten, dann "K" trägt das voll Risiko. Wenn es Verschleiß wäre hätte man einen 3-4stelligen Betrag an der Backe.
Ich würde den Verkäufer erst mal gerichtsfest zur Nachbesserung auffordern, je nach dessen Antwort schaut man dann wie man weiter vorgeht.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
248.825
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten