Gewährleistung - Laptop - Lack ab

27. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
StudentMichael
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung - Laptop - Lack ab

Guten Tag zusammen,

angenommen vor ca. 2 Monaten hat Käufer "K" einen neuen Laptop gekauft (1600€).
Jetzt ist bereits, an der Handballenauflage, der lack ab.

Der Verkäufer weigert sich den Mangel zu beheben. Er meint, verschleiß wäre nicht abgedeckt.
Aber das kann doch kein Verschleiß sein, nach so einer kurzen Zeit?

Wie seht Ihr für "K" die Erfolgschancen, bei einer Klage?

Vielen Dank im Voraus



-- Editiert von StudentMichael am 27.12.2021 17:18

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111308 Beiträge, 38570x hilfreich)

Zitat (von StudentMichael):
Der Verkäufer weigert sich den Mangel zu beheben.

Mündlich, textlich, ...?
Mit welchem Wortlaut?



Zitat (von StudentMichael):
Er meint, verschleiß wäre nicht abgedeckt.

Richtig.



Zitat (von StudentMichael):
Aber das kann doch kein Verschleiß sein, nach so einer kurzen Zeit?

Doch.



Zitat (von StudentMichael):
Wie seht Ihr für "K" die Erfolgschancen, bei einer Klage?

Auf was konkret will er denn klagen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
StudentMichael
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auf was konkret will er denn klagen?


"K" will eine Nachbesserung einklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
StudentMichael
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mündlich, textlich, ...?
Mit welchem Wortlaut?


Schriftlich per Email: "Wie in der letzten Nachricht bereits erklärt, sind Lackschäden, die durch die Nutzung, Reparatur, Eigen-,oder Fremdverschulden nicht von der Gewährleistung abgedeckt. "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111308 Beiträge, 38570x hilfreich)

Zitat (von StudentMichael):
"K" will eine Nachbesserung einklagen

Davon würde ich abraten, dann "K" trägt das voll Risiko. Wenn es Verschleiß wäre hätte man einen 3-4stelligen Betrag an der Backe.


Ich würde den Verkäufer erst mal gerichtsfest zur Nachbesserung auffordern, je nach dessen Antwort schaut man dann wie man weiter vorgeht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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