Hallo,
habe vorgestern meinen gebrauchten Laptop,der bei mir bis einschließlich vorgestern im Netzbetrieb einwandfrei lief,teilweise sogar von morgens bis abends durch ohne dass es je Probleme damit gab von privat an privat verkauft.Der Akku war defekt,was aber beide Seiten nachweislich wussten.Ansonsten war alles in Ordnung.
Es gibt keinen Vertrag oder ähnliches, der Interessent war mit seine Frau bei mir zu Hause und hat sich das Teil angeschaut, hat gute 20Min alles ausgetestet (Internet,Brennen,System,Laptop neustarten usw.)
Alles einwandfrei, nun ruft er mich gestern an und behauptet der Laptop wäre von alleine ausgegangen und würde nicht mehr angehn. Und ich soll jetzt glauben,dass der einfach so über Nacht kaputt geht,ihm das Geld wiedergeben und den Schaden haben???
Er hat mir eine Frist bis Freitag gesetzt ihm mitzuteilen ob ich ihm das Geld zurückgebe oder nicht,andernfalls will er einen Anwalt einschalten,aber bei einem Streitwert von 200 euro,ob sich das für ihn lohnt?
Wie ist denn da die Rechtslage?Muss ich das Gerät zurücknehmen und auf dem Schaden sitzen bleiben?
Gruß!
Gewährleistung? Laptop angeblich defekt.
Wurde (nachweislich) ein Gewährleistungsausschluss vereinbart?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Auch ohne Gewährleistungsausschluß muß der K nachweisen, daß der den Ausfall begründende Mangel schon bei Übergabe vorlag. Das kann schwierig sein, muß es aber nicht.
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quote:
Auch ohne Gewährleistungsausschluß...
Naja, mit Gewährleistungsausschluss muss er noch mehr nachweisen, z.B. arglistige Täuschung.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo,
danke für eure Antworten schonmal.
Es wurden gar keine Vereinbarungen über die Gewährleistung gemacht.
Der Mangel war vor der Übergabe definitiv nicht existent,der lief bis zur Vorführung einwandfrei wie gesagt.
Vermute,dass der Käufer da irgendwie rumgespielt hat,weil mir kann keiner erzählen dass der Laptop über Nacht auf einmal einfach so von alleine kaputt geht wenn er vorher über 2 Jahre lang lief.Denke er will mich mit der Anwalt-Drohung nur unter Druck setzen.
Ich sehe hier keine Möglichkeit für den Käufer.
Wenn alles 20 min gut lief und er es auch so lang getestet hat...
Aber nicht selten passiert es, dass der Laptop tatsächlich nach dem Verkaufen kaputt geht.
Ob nun der Verkäufer den Ausschluss der GL nachweisen muss, ist fraglich.
Ob nun der Verkäufer den Ausschluss der GL nachweisen muss, ist fraglich.
Das ist nicht fraglich, das ist ganz eindeutig der Fall.
Gewährleistung ist der gesetzliche Regelfall. Da jeder für das vom Regelfall abweichende beweispflichtig ist, was für ihn günstig ist, muß der VK also beweisen, daß Gewährleistung ausgeschlossen war (und nicht der K, daß sie nicht ausgeschlossen war).
Um es nochmal deutlich zu sagen:
Es wurde nichts ausgeschlossen,habe mich damit gar nicht befasst,was im Nachhinein wohl ein Fehler war.
Also,wenn der Mangel erst nach dem Verkauf aufgetreten ist,was meiner Meinung nach ja der Fall ist da es bei mir ja sehr wahrscheinlich vorher sonst auch mal Probleme gegeben hätte,bin ich dann für diesen Mangel verantwortlich?Oder ist das das Risiko des Käufers dass was kaputt geht?Ob das jetzt nach einem Tag oder 8 Monaten der Fall ist,wobei es bei einem Tag natürlich sehr ärgerlich wäre,gebe ich ja zu..aber kann halt nicht glauben dass das ganz von allein aufgetreten sein soll.
Vielleicht solltest du den Laptop mal in Augenschein nehmen? Aber ehrlich gesagt, kommuniziere ich selten mit Leuten, die mit ihren Anwälten gleich drohen.
Und jetzt?
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