Gewährleistung? Materialfehler?

3. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Subidu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährleistung? Materialfehler?

Guten Abend,


ich würden auch gerne die Hilfe hier im Forum in Anspruch nehmen.

Folgender Sachverhalt:
Ich habe Anfang März einen Armreif geschenkt bekommen. Dieser war nicht ganz billig und eigentlich auch soweit massiv. Er wird durch eine kleine Schraube abgeschlossen. Diese ist mir jetzt letzte Woche abgebrochen und ein Teil davon steckt immer noch im Gewinde. Ich sehe keine Möglichkeit den Rest heraus zu bekommen ohne den Armreif zu zerstören (sonst hätte ich einfach eine neue Schraube gekauft...).
Das hier steht in den AGB zum Thema Garantie:

quote:<hr size=1 noshade>§ 7 Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff BGB .
(2)Eine Gewährleistung und Garantie kann nicht für solche Mängel übernommen werden, welche auf unsachgemäße Nutzung oder durch Verschleiß und überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind. <hr size=1 noshade>


Ich habe das Armband einfach nur getragen, also keine unsachgemäße Beanspruchung. Der Kundenservice hat erstmal auf Stur geschaltet. Habe ich ein Recht auf Gewährleistung?

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120006 Beiträge, 39815x hilfreich)

Wie lange ist der Kauf her?



quote:
Der Kundenservice hat erstmal auf Stur geschaltet.

Bedeutet was genau?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Subidu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Wie lange ist der Kauf her?

etwa 4 Monate

quote:
Der Kundenservice hat erstmal auf Stur geschaltet.
Bedeutet was genau?

Antworten bekommt man wenn erst nach mehrmaligem Nachfragen. Außerdem schließen die gleich von vornherein aus, aus sie da irgendwie verpflichtet sind.

Vielen Dank RrKOrtmann für die ausführliche Antwort! Das ist doch mal etwas handfestes.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120006 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:
Antworten bekommt man wenn erst nach mehrmaligem Nachfragen. Außerdem schließen die gleich von vornherein aus, aus sie da irgendwie verpflichtet sind.

Dann wäre eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung nach Datum per Einschreiben-Rückschein meine persönliche Wahl.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

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