Gewährleistung Möbelstück

31. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewährleistung Möbelstück

Guten Tag zusammen,

ich habe nach 12 Monate einen Schaden (Standbein + Platte ist gebrochen) an einem Möbelstück. Ich habe meinen Gewährleistungsanspruch für die Erstattung, Reparatur oder Umtausch an den Verkäufer gemeldet.
Der meldet mir (irgendwie wie immer), dass er den Hersteller kontaktiert und den Schaden meldet.
Auch hier einmal mehr die Frage, ist der Hersteller bei einem Sachmangel in der Gewährleistungsfrist verantwortlich oder nicht direkt der Verkäufer?
Wie sieht es bei sowas mit der Beweislast aus? Wie könnte man den nachweisen, dass der Mangel am Möbelstück schon bestand? Nur durch einen Gutachter?

Vielen Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Wie sieht es bei sowas mit der Beweislast aus?

Die hat der Käufer und zwar komplett. Und hier wohl nicht mal ansatzweise erfüllt, insofern sollte abwarten was der Hersteller macht, oft sind die kulant.



Zitat (von MichaelMaier1990):
Wie könnte man den nachweisen, dass der Mangel am Möbelstück schon bestand? Nur durch einen Gutachter?

Gutachter kann ja nun jeder sein, sogar der Präsident vom Hühnerzuchtverein.
Von daher sollte man schauen das man ein Sachverständigengutachten bekmmt.
Oder mal goolgen, ob es nicht doch ein Serienfehler ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Die hat der Käufer und zwar komplett. Und hier wohl nicht mal ansatzweise erfüllt, insofern sollte abwarten was der Hersteller macht, oft sind die kulant.


Also auf den Hersteller komplett warten und der Verkäufer ist aus dem Spiel? Gibt es Fristen?


Zitat (von Harry van Sell):

Von daher sollte man schauen das man ein Sachverständigengutachten bekmmt.

Ja okay oder das, wie würde es mit den Kosten aussehen, wenn er feststellt Herstellungsfehler?

Gibt es noch andere Möglichkeiten? Zeugen? Wie muss man denn sowas nachweisen?
Es gibt ja nicht viel beim Möbelstück. Jemand hat sich drauf gesetzt (auch nach den Weihnachtstagen noch normales Gewicht :-) ) und das Möbelstück ist gekracht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Es gibt ja nicht viel beim Möbelstück. Jemand hat sich drauf gesetzt (auch nach den Weihnachtstagen noch normales Gewicht :-) ) und das Möbelstück ist gekracht.


Den Versuch, dass als Herstellerfehler zu deklarieren, ist ja schon nahe am Betrug.

Zitat (von MichaelMaier1990):
Also auf den Hersteller komplett warten und der Verkäufer ist aus dem Spiel?


Der Verkäufer ist voll im Spiel. Sobald du ihm nachweist, dass der Fehler schon beim Kauf bestand.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Jemand hat sich drauf gesetzt
Auf ein Möbelstück mit Standbein und Platte?
Dürfte auch ohne Zeugen auf unsachgemäßen Gebrauch hinweisen...

...Wären es die endlos großen und schweren Geschenke auf dem Gabentisch gewesen... :)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Also auf den Hersteller komplett warten...? Gibt es Fristen?

Zumindest mal so 2-3 Wochen sollte man gewähren



Zitat (von MichaelMaier1990):
der Verkäufer ist aus dem Spiel?

Der ist mangels Erfüllung der Beweislast noch nicht mal im Spiel gewesen, was der derzeit macht ist reine Kulanz.



Zitat (von Anami):
Auf ein Möbelstück mit Standbein und Platte?
Dürfte auch ohne Zeugen auf unsachgemäßen Gebrauch hinweisen...

Ja, das könnte dann tatsächlich zum Problem werden, wenn das Möbel üblicherweise nicht zum setzen gedacht war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zumindest mal so 2-3 Wochen sollte man gewähren


Gut das geht ja noch vollkommen. Dann schauen wir mal...

Zitat (von Harry van Sell):

Der ist mangels Erfüllung der Beweislast noch nicht mal im Spiel gewesen, was der derzeit macht ist reine Kulanz.


Okay gut zu wissen.

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Anami):
Auf ein Möbelstück mit Standbein und Platte?
Dürfte auch ohne Zeugen auf unsachgemäßen Gebrauch hinweisen...

Ja, das könnte dann tatsächlich zum Problem werden, wenn das Möbel üblicherweise nicht zum setzen gedacht war.


Achso es ist ein Sofa um das es geht...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Jemand noch ein Hinweis zwecks der Beweislast?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Jemand noch ein Hinweis zwecks der Beweislast?
Welche Infos werden noch zusätzlich benötigt?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

die Beweislasst trägt der Käufer, ganz alleine!

Der Sachverständige wurder ja schon erwähnt!

Die Kosten für den Sachverständigen muss der Käufer auch erstmal vorab bezahlen. ein nicht gerade allzukleiuner 4-stelligher Betrag sollte da schon zustandekommen.

Wenn der Sachverständige dann zu dem Entschluss kommt, er kann nicht genau sagen, ob der mangel schon vor übergabe vorhanden war, dann ist das auch Pech für den Käufer, da er dann auf allen Kosten sitzen bleibt.

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