Gewährleistung - Möglichkeit, eine Gewährleistung einzufordern und wenn ja, gegen wen?

24. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Rolf1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung - Möglichkeit, eine Gewährleistung einzufordern und wenn ja, gegen wen?

Vor knapp 7 Monaten habe ich ein Smart-Gebrauchtwagen (1 Jahr alt) von einem Händler gekauft und 2 Tage später festgestellt, dass der Fahrersitz sich nur mit der Kraft zweier verschieben lässt. Der Händler wurde deshalb inhalb von 1 Woche angerufen und aufgesucht . Er behauptete, die Reparatur fällt in die allgemeine Gewährleistung des Herstellers. Beim Smart-Center wurde die Gewährleistung jedoch abgelehnt, weil hier ein "Unfall" vorliegen müßte. Der Vorbesitzer war ein lt. Händler Schwergewicht über 100 kg und scheint die Laufschiene des Fahrersitzes mit seinem Gewicht "verbogen" zu haben.
Der Händler selbst weigerte sich, da er nur für "ölverschmierte Teile" haften würde.

Gibt es hier die Möglichkeit, eine Gewährleistung einzufordern und wenn ja, gegen wen? Was ist die Gewährleistung auf "ölverschmierte Teile"?

Gruß
Rolf

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Als Käufer machen Sie grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber ihrem Verkäufer geltend.

Mögl. bestehen daneben auch noch Rechte aus einer Herstellergarantie. (Diese können aber eingeschränkt werden und mit Kosten verbunden sein.)

Eine Kostenbeteiligung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte gibt es nicht.

Also zurück zu ihrem Verkäufer/Händler und Frist zur Nachbesserung setzten....

Gruß

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#2
 Von 
Rolf1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo yeti,
vielen Dank für die Mitteilung.
Ich habe nunmehr - wie vorgeschlagen- eine Frist gesetzt und hoffe auf positive Reaktion.
Ansonsten - Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

Gruß
Rolf

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#3
 Von 
the0real0peace
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hi yeti.
Wenn der Händler die Verantwortung von sich weist,kann er Verklagt werden.ABER der Kläger liegt doch im Beweislast,oder.Und wie sieht so n Beweis aus?

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ein Sachverständiger würde beurteilen ob

1. überhaupt ein Mangel vorliegt (und nicht etwa gewöhnlicher Verschleiß) und

2. der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

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#5
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

HI Rolf1, wenn ich das Ausgangsposting richtig verstanden habe, wurde der Mangel bereits 2 Tage nach Kauf entdeckt und binnen einer Woche gegenüber dem Verkäufer mitgeteilt.

Da sich der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate zeigte, wird kraft Gesetzes vermutet, daß der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

Der Verkäufer trägt in diesem Zeitraum die Beweislast, daß der Defekt nicht schon bei Übergabe vorlag. Kann er daß nicht beweisen, muss er kostenlos nachbessern.

Das gewerbliche Verkäufer den Mangel selbst nicht kannte, ist unbeachtlich da er die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen kann.

Sollte sich der Mangel aber erst 6 Monate nach Übergabe zeigen, ist der Käufer in der Beweislast, daß der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rolf1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe Antworter,
in der Zwischenzeit ist der Wagen im Rahmen vom Händler (nunmehr) anerkannter Gewährleistung in der Reparatur.

Zurück habe ich das Fahrzeug aber noch nicht. Insofern hat der Händler die von mir gesetzte Frist verstreichen lassen. Vielleicht liegt es an der Ersatzteillieferung.

Ich warte noch ein, zwei Tage ab.

Gruß
Rolf

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