Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir bei einem Problem helfen, das ich mit meinem kürzlich erworbenen Motorrad habe. Vor etwa zwei Monaten habe ich ein gebrauchtes Motorrad bei einem Händler gekauft, und bis vor Kurzem lief alles reibungslos. Allerdings ist mein Bike jetzt plötzlich kaputtgegangen, und der Händler reagiert nicht auf meine Anfragen.
Ich habe das Motorrad in einem guten Zustand gekauft und es wurde mir versichert, dass es keine ernsthaften Probleme gibt. Jetzt, nach nur zwei Monaten, geht der Motor nicht mehr. Das Motorrad ist nicht mehr fahrtüchtig, und ich kann es nicht mehr benutzen. Zudem bin ich damit nicht viel gefahren, ca 200 km.
Ich habe versucht, den Händler zu kontaktieren, um auf die Gewährleistung zu pochen, aber er reagiert nicht auf meine Anrufe und E-Mails. Das lässt mich vermuten, dass er nicht gewillt ist, sein Versprechen der Gewährleistung einzuhalten.
In der Zwischenzeit habe ich ein bisschen recherchiert und bei estimoto einen Artikel über "Gewährleistung und Garantie beim Motorradkauf/-verkauf" gefunden: https://estimoto.de/ratgeber/gewaehrleistung-garantie-motorrad
Gemäß den dort angegeben Informationen habe ich Recht auf 12 Monate Gewährleistung.
Meine Frage an euch ist: Habe ich in dieser Situation tatsächlich ein Recht auf Gewährleistung? Ich bin mir sicher, dass das Motorrad bereits vor dem Kauf einen versteckten Mangel hatte. Gibt es rechtliche Schritte, die ich unternehmen kann, um meine Rechte als Käufer zu schützen?
Ich würde mich sehr über eure Ratschläge und Erfahrungen freuen. Es ist wirklich ärgerlich, dass mein neues Motorrad so schnell den Geist aufgegeben hat, und ich möchte sicherstellen, dass der Händler seine Verpflichtungen erfüllt.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und eure Unterstützung!
Beste Grüße,
Peter
Gewährleistung - Motorradkauf
31. Oktober 2023
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Frage vom 31. Oktober 2023 | 13:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung - Motorradkauf
#1
Antwort vom 31. Oktober 2023 | 19:58
Von
Status: Unbeschreiblich (130617 Beiträge, 41557x hilfreich)
Zitat :Gemäß den dort angegeben Informationen habe ich Recht auf 12 Monate Gewährleistung.
Man sollte nicht alles glauben, was im Internet steht ...
Gewährleistung wurde vor gut 20 Jahren abgeschafft und durch die "gesetzliche Mängelhaftung" (genauer "Rechte des Käufers bei Mängeln gemäß BGB") ersetzt.
Zitat :er reagiert nicht auf meine Anrufe und E-Mails
Dann sollte man einfach mal auf gerichtsfeste Kommunikation umstellen.
#2
Antwort vom 3. November 2023 | 14:10
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für Deine schnelle Rückmeldung. Ich habe nächste Woche ein bisschen Zeit, werde mal bei dem Händler persönlich vorbeischauen und ihn auf dieses Problem ansprechen. Mal schauen, was dabei herauskommt.
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#3
Antwort vom 3. November 2023 | 20:31
Von
Status: Unbeschreiblich (130617 Beiträge, 41557x hilfreich)
Zitat :Ich habe nächste Woche ein bisschen Zeit, werde mal bei dem Händler persönlich vorbeischauen und ihn auf dieses Problem ansprechen.
Das ist natürlich auch eine gute Lösung, den Rest kann man dann immer noch machen, wenn das persönliche Gespräch nichts bringt.
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