Gewährleistung Notebook

13. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
phil_privat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Notebook

Der Sachverhalt:

Ich habe auf meinen im März 2002 in einem Internetshop gekauften Laptop 24 Monate Gewährleistung (1 Jahr Hersteller-Garantie). Mein Laptop ist nun plötzlich nicht mehr zu starten (Bios-Fehler wird vermutet). Der Shop verweigert nun die kostenfreie Reparatur und möchte von mir einen Beweis, dass der Fehler schon von Anfang an vorlag. Wie soll ich etwas beweisen, wenn mein rechner noch nicht einmal mehr startet? Ich könnte beweisen, dass es keine äußeren Einwirkungen waren, die den Fehler verursacht haben, doch reicht das als Beweis? Oder muss man den konkreten Fehler nachweisen und darüber hinaus das der konkrete Fehler von Anfang an bestand? Vorallem verlangt der Shop ein technisches Gutachten als Beweis.. Ich mein, lohnt sich ein techn. Gutachten für einen 1300 EUR-Laptop? Es wäre super nett, wenn Sie mir weiterhelfen..

Was würdet ihr an meiner

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Soweit ich das sehe, ist doch die Gewährleistung seit März 2003 abgelaufen !?

"Gewährleistung
Die Gewährleistung regelt die Abwicklung fehlerhafter Geschäfte gegenüber Endverbrauchern. Ein Mangel/Fehler der gekauften Sache richtet sich zunächst nach der vereinbarten Beschaffenheit. Liegt eine solche Vereinbarung nicht explizit vor, entscheidet sich, ob die Sache zur gewöhnlichen Verwendung geeignet ist. Tritt dann ein Mangel/Fehler auf, kann der Käufer zunächst Nachbesserung verlangen. Ist diese nicht möglich, steht es dem Käufer frei, vom Vertrag zurücktreten bzw. den Kaufpreis mindern.

Die Verjährung der Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum. Dieser Zeitraum wird jedoch in zwei Bereiche getrennt. In den ersten 6 Monaten wird der Fehler bereits bei Kaufabschluss vermutet. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel erst nach Kaufabschluss entstanden ist. In den nächsten 18 Monaten muss jedoch der Kunde den Nachweis erbringen, dass der Fehler/Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Dieser Nachweis wird dem Kunden oftmals schwer fallen, denn Fehler können auch durch unsachgemäße Nutzung, die niemals einen Gewährleistungsanspruch begründen, entstanden sein.

Garantie
Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmers. Daher wird bei einem Kauf oftmals eine Herstellergarantie eingeräumt. Demnach gewährt der Hersteller - nicht der Händler/Verkäufer - eine Garantie unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Dauer der Garantie wird in aller Regel vom Hersteller festgesetzt. Achtung: Es muss ausdrücklich zB 24 Monate "IBM Garantie" auf dem Angebot / in der Rechnung stehen, damit die Herstellergarantie auch greift. Werden "24 Monate Garantie" angegeben, so handelt es sich um eine Garantieleistung des Händlers. Dieser ist für die Erfüllung der Garantieleistungen selber verantwortlich und der Kunde hat natürlich nur solange einen Nutzen, wie der Händler am Markt existiert. Der Kunde sollte daher grundsätzlich auf die Angabe "Herstellergarantie" bestehen"

Hast du evtl. jemanden, der sich mit Notebooks auskennt und dir evtl. weiterhelfen kann um den Fehler zu lokalisieren?

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