Gewaehrleistung Privatkauf ueber Ebay Kleinanzeigen

24. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
kaio95
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewaehrleistung Privatkauf ueber Ebay Kleinanzeigen

Guten Tag,
ich habe mir neulich ueber Ebay-Kleinanzeigen Krippenfiguren gekauft. Auf den Bildern habe ich nach dem Kauf gesehen, dass eine Figur defekt war, woraufhin ich den Verkaeufer angeschrieben habe, ob denn die anderen Figuren auch defekt seien. Dieser sagte mir, dass die anderen Figuren alle in Ordnung sind. Nun, als die Figuren angekommen sind, wer haette es erwartet, waren weitere Figuren kaputt und alle Figuren stinken nach Tabak, was aber wahrscheinlich nicht als Mangel gilt. Der Verkaeufer hatte in seiner Anzeige nur "Privatkauf" stehen, also kein Ausschluss der Gewaehrleitung angebeben. Natuerlich moechte der Verkaeufer die Figuren nicht zuruecknehmen. Jetzt meine Frage, kann man hier noch irgendetwas machen? Wie soll ich am besten vorgehen? Meine ganze Wohnung stinkt nach Tabak, wie schaut es denn damit bzgl. Mangel aus. Ich freue mich auf eure Antworten!
VG Kai

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von kaio95):
Jetzt meine Frage, kann man hier noch irgendetwas machen?

Da man laut Gesetz die volle Beweislast hat, wird man beweisen müssen, das die Figuren schon defekt versendet wurden oder die Versandverpackung unggeeignet war / für die Schäden verantwortlich ist.



Zitat (von kaio95):
alle Figuren stinken nach Tabak, was aber wahrscheinlich nicht als Mangel gilt.

Da kommt es darauf an, wie sich das objektiv darstellt.
Wenn man besonders geruchsempfindlich ist, dann gibt das durchaus Probleme das als Mangel durch zu bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kaio95
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich haette als Beweis, dass in den Bildern, die der Verkaeufer reingestellt hat, die Schaeden zu sehen sind, aber sehr minimal. Aber man sieht auf jeden Fall die Abbruchstellen. Ist das Beweis genug, oder haette ich mich da theoretisch in sein Account hacken koennen und die Bilder verfaelschen koennen. Also, was den Privatkauf anbelangt ist man doch als Kaeufer immer gear***t.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von kaio95):
Ich haette als Beweis, dass in den Bildern, die der Verkaeufer reingestellt hat, die Schaeden zu sehen sind,

Damit hat man also defekte / beschädigte Teile gekuaft und auch erhalten - kein Grund zur Reklamation.


Bliebe als letzter Strohalm noch der Geruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
kaio95
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Oke, also das finde ich sehr unlogisch. Wenn mir der Verkaeufer versichert, dass die Figuren in Ordnung sind, aber Beschaedigungen vorhanden sind, die man kaum auf den Bildern sieht (dennoch vorhanden), dann kommt der Verkaeufer also damit durch? Heisst also, wenn ich eine Platine kaufe mit 1000den von angeloeteten Kleinteilen, und ich uebersehe eine kleine Brennstelle auf der Platine, habe ich ein defekten Artikel gekauft der mit als vollfunktionsfaehig verkauft wurde und das ist dann okay? Also so einen Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gehoert.

Edit: Wenn das aber so sein sollte, habe ich echt im Leben was falsch gemacht. Naechstes mal versuche ich einen Defekt unauffaellig in ein Bild zu packen und es als vollfunktionsfaehig zu verkaufen. :devil:

-- Editiert von kaio95 am 24.03.2021 16:48

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32123 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von kaio95):
Naechstes mal versuche ich einen Defekt unauffaellig in ein Bild zu packen und es als vollfunktionsfaehig zu verkaufen.
Eine Krippenfigur mit einem unauffälligen Defekt ist vermutlich voll funktionsfähig.
Zitat (von kaio95):
dass die Figuren in Ordnung sind
Was verstehst du unter *in Ordnung*?

gebraucht und in Ordnung und privat verkauft...riskant. Logisch.

zum Geruch:
du hast sicher nicht speziell nach Krippenfiguren aus Nichtraucherhaushalt gesucht, oder?
Falls es solche Figuren für Advent+Weihnacht sind--- ab jetzt dort aufstellen, wo sie gut ablüften können. Evtl. auch öfter mal drüber wischen...
Bis Advent riechen sie vermutlich nicht mehr und --- haben Patina.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
kaio95
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, das sind abgebrochene Finger von der Lang Krippenserie aus Stoff. Ich habe ihn extra darauf angesprochen, ob alle Finger dran sind, was nicht so war. Bei 15 Bildern kann man das schon schnell übersehen.

Leider stand nicht da aus Nichtraucherhaushalt. Aber die Figuren sind unbrauchbar. Der Stoff ist sogar gelb vom Tabak. Kann die Figuren eigentlich wegschmeißen.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Aber die Figuren sind unbrauchbar.

Als was sind sie denn unbrauchbar?
Anwendungszweck von Krippenfiguren ist, dass die zur Weihnachtszeit dekorativ um eine Krippe herumstehen, und ansonsten im Keller auf die nächste Weihnachtszeit warten. Mit fehlt gerade die Fantasie, warum Figuren, denen ein Finger fehlt, nicht dekorativ um eine Krippe herumstehen können.
Geht es evtl. um eine "Sammlerobjekt"?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von kaio95):
Wenn mir der Verkaeufer versichert, dass die Figuren in Ordnung sind, aber Beschaedigungen vorhanden sind, die man kaum auf den Bildern sieht (dennoch vorhanden), dann kommt der Verkaeufer also damit durch?

Durchaus, ja.
Denn Bilder zählen ja wie der Text zur Beschreibung.

Je nach Wortlaut der Fragen, kann der Verkäufer damit argumentieren, das er der Meinung war, die Frage gelte für zusätzliche, nicht beschriebene Mängel.



Sollte es so sein, das von den paar Figuren die ganze Wohnung objektiv (intensiv) nach Tabak riecht, dann wäre das ein Mangel der zum Rücktritt berechtigen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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