Hallo,
Ich habe in 11/2002 eine Microwelle bei Saturn gekauft. Nach ca 1 Jahr trat ein defekt auf der auch via Garantie behoben worden ist. Nach einem weiterem Jahr trat ein weiterer defekt auf und ich habe die MiWe wieder zu Saturn gebracht.
Nach ca 2 Wochen sollte ich das Gerät jetzt abholen können. Leider wurde die MiWe ohne Reperatur zurückgeschickt mit der bemerkung "Reperaturkosten übersteigen Zeitwert"
Meine Frage nun... Da Saturn die 2. Reperatur als Gewährleistungsfall angenommen hat, diese aber nicht "abgeschlossen" hat sollte mir doch eigentlich nach § 440 ein Rücktrit vom Kaufvertrag zustehen?
Saturn weigert sich allerdings den Vertrag zu Wandeln und sagte Sie sind mir schon entgegengekommen da sie 29 € Reperaturkosten für die Überprüfung des Gerätes bezahlt haben und weder Support, noch die Elektroabteilung noch der Geschäftsführer lassen sich von einer Wandlung überzeugen
Gewährleistung? Reparatur angenommen hat, diese aber nicht abgeschlossen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Sehr geehrter Herr Hatzfeld,
sofern die Gewährleistungszeit noch nicht abgelaufen sein sollte (2 Jahre), so haben Sie, sofern der Verkäufer die Nachbesserung verweigern darf, die weiteren Gewährleistungsrechte wie zB den Rücktritt, oder die Kaufpreisminderung.
Beachten sollten Sie jedoch, dass Sie in der Beweispflicht liegen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
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--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das Gerät war wärend der Garantiezeit bereits in Reperatur und es weist nun die gleichen Symtome auf.
Saturn hat bei der Annahme des Auftrags auf der Rechnung vermerkt das es sich um ein Garantie/Gewährleistungsfall handelt. Dies dürfte die Beweislast gegen Saturn umkehren, oder?
Danke lieber Powerseller...
Nur zur Information... Nach einem Punkt wird groß weitergeschrieben. -K-lasse was?
Viel Spass mit dem Zeitwert, pro Monat darf Saturn ohnehin ca . 3 % abziehen,da bleibt nicht mehr viel ...
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"kampf den borg"
Wie 3 % Abzug pro Monat?
Ich dachte ein Rücktrit vom Kaufvertrag bedeutet ich bekomme ALL mein Geld wieder...
Das lohnt dann ja echt kaum noch
Möchte die 3 % nicht beschwören,habe diese Info mal hier irgendwo öfter im Forum gelesen, aber das Sie nicht den Neupreis bekommen ist doch völlig klar!
Sie haben die Mikrowelle vor ZWEI JAHREN gekauft und ja wohl auch ca. 22 - 23 Monate genutzt ( abz. der geschätzten Rep.-Dauer).
Wieso sollte der Händler Ihnen jetzt das Geld für eine NEUE Mikrowelle geben:(, das wäre ja ziemliche Abzocke gegenüber dem Händler der Diese also zweimal bezahlen muß ( und wohl noch den Verkaufspreis an Sie?).
Jedenfalls lohnt der Stress nicht - Mikrowelle ist sowieso total unnnötig.-
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"kampf den borg"
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__440.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__441.html
Zeitwert ist anzusetzen. 0 Euro währen aber sicherlich zu wenig.
--- editiert vom Admin
Lieber Troll...
Ich finde es toll das ich etwas für deinen Postcount tun. Soweit ich weiss ist dies ein Forum für Rechtsfragen, und dies ist der Grund warum ich herkam.
Ich WEIß das ich nichts von diesem Bereich verstehe und deshalb poste ich hier.
Sie allerdings lassen hier ungefragt Ihre Meinung zu ach so wichtigen Themen wie Rechtschreibung los, obwohl Sie diese nicht mal selber beherschen. Bitte beherzigen Sie also selber mal Ihren letzten Satz...
"Wer selber unwissend ist, braucht andere nicht zu korrigieren."
Da ich ein netter Mensch bin verrate ich Ihnen heute auch noch ein zweites Geheimniss...
Nach einem Komma schreibt man klein weiter...
So und jetzt für alle anderen die sich die Zeit genommen haben hier nützliche Informationen zu Posten...
Danke
@herrn Hatzfeld: Schauen Sie, Sie erwarten von einem Händler das er Ihnen nach 2 Jahren den Neuwert Ihrer Mikrowelle zurückzahlt.
Das hier jedem Händler(mir eingeschlossen) die Haare zu Berge stehen, ist sicher nachvollziehbar, das dieses ein ziemlich unverschämter Wunsch ist, kann man auch ohne grosse Rechtskenntnisse wissen, einfach Dank des gesunden Menschenverstandes.
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"kampf den borg"
--- editiert vom Admin
Hallo,
Der genaue Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie war mir nicht klar, und das war es was ich hier klären wollte. Ich habe vor dem Posten hier versucht die entsprechenden §§ des BGB zu lesen, allerdings hat sich mir als "normaler sterblicher" die Bedeutung entzogen. Da ich ein überzeugter Optimist bin hab ich das alles natürlich erstmal zu meinen Gunsten "übersetzt" (Abstriche kann man später immer noch machen)
Was ich vom Händler "erwartet hatte" ist ein Produkt das mind. 2 Jahre hält, da dies seit 2002 die neue Gewährleistungsfrist ist. Die genauen Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung habe ich jetzt glaube ich verstanden
Da der Händler keine Mikrowellen baut sondern nur verkauft, waren Ihre Erwartungen an Ihn etwas hoch.
Erwartet haben Sie aber tatsächlich das der Händler Ihnen nach 2 Jahren eine neue Mikrowelle finanziert.
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"kampf den borg"
Nein... eine Reparatur hätte mir gereicht...
Jetzt weiss ich auch das Garantie != Gewährleistung.
Dies werde ich für zukünftige Käufe berücksichtigen. Bis jetzt dachte ich das diese beiden Worte "das Gleiche" sind.
--- editiert vom Admin
Wenn das so ist mach ich gleich noch ne weltreise mit dem Gerät... Aber ich werde dann nur Länder anfliegen in denen der Hersteller auch einen Sitz hat. Soweit ich weiss bin ich ja verpflichtet die Kosten gering zu halten
--- editiert vom Admin
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