Hallo,
ich habe eine Ware mit Gutschein bezahlt. Diese ist nun nach ein paar Wochen kaputt und der Händler hat kein Ersatzgerät mehr. Das Angebot vom Händler war das Gerät zurückzunehmen und der Kaufpreis zu erstatten. Muss ich akzeptieren, dass die Rückerstattung ebenfalls wieder ein Gutschein ist?
Gewährleistung Rücknahme Gutschein
18. Februar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 18. Februar 2023 | 12:19
Von
Status: Schüler (300 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewährleistung Rücknahme Gutschein
#1
Antwort vom 18. Februar 2023 | 12:55
Von
Status: Schüler (168 Beiträge, 35x hilfreich)
Wenn der Händler dieselbe Ware nicht innerhalb der Gewährleistung liefern kann oder die Nachbesserung (Reparatur) des defekten Gerätes nicht möglich ist, so ist der Kaufpreis gegen Rückgabe der Ware zurückzuerstatten.
#2
Antwort vom 18. Februar 2023 | 14:04
Von
Status: Schüler (300 Beiträge, 2x hilfreich)
Soweit ist es klar.
Die Frage ist, ob man beim Zahlungsmittel für die Erstattung ein Wahlrecht hat?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Februar 2023 | 14:46
Von
Status: Unbeschreiblich (39869 Beiträge, 6513x hilfreich)
Was sagen denn die AGB dieses Verkäufers?Zitat :Die Frage ist, ob man beim Zahlungsmittel für die Erstattung ein Wahlrecht hat?
#4
Antwort vom 18. Februar 2023 | 18:44
Von
Status: Schüler (300 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat :Was sagen denn die AGB dieses Verkäufers?
Da war/ist nichts zu finden
#5
Antwort vom 18. Februar 2023 | 19:23
Von
Status: Legende (19081 Beiträge, 10291x hilfreich)
Zitat :Muss ich akzeptieren, dass die Rückerstattung ebenfalls wieder ein Gutschein ist?
Ja - §346 BGB.
"Die empfangenen Leistungen sind zurückzugewähren" = beide Seiten geben das zurück, was sie bekommen haben. Der Verkäufer hat einen Gutschein bekommen, also gibt er einen Gutschein zurück.
#6
Antwort vom 19. Februar 2023 | 17:37
Von
Status: Unbeschreiblich (129138 Beiträge, 41196x hilfreich)
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